Hallo,
aus welchem Recht leitet sich die Versorgung von Heimbewohnern, die im Krankenhaus sind, mit Wäsche, Hygieneartikeln u.ä. ab?
Weder im Heim- noch im Versorgungsvertrag und auch nicht im Heimgesetz konnte ich herzu etwas finden.
Danke für die Hilfe,
Markus
Versorgung von Heimbewohnern bei Krankenhausaufenthalt
Moderator: WernerSchell
Krakenhausaufenthalt und Ersparnisse des Heimträgers
Hallo Markus,
ich habe mich mit dem Problem noch nicht näher befasst. Unterstellt, dass der Heimbewohner unter Betreuung steht oder einen Bevollmächtigten hat:
Der Rechtsvertreter muss m.E. die Versorgung mit Wäsche und Hygieneartikel organisieren. Da sich der Heimbewohner nur vorübergehend außerhalb seiner Wohnung (Heim) befindet, werden ihm Wäschestücke aus seinem eigenen Bestand, im Heim befindlich, zur Verfügung gestellt werden müssen. Auslagen können m.E. aus dem Betrag finanziert werden, der sich ergibt, wenn das Heimentgelt für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes gekürzt wird: Siehe dazu u.a.
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile ... t/bgh/4041
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile ... t/olg/3819
Kann aufgrund dieser Hinweise eine Lösung gefunden werden?
MFG Rob Hüser
ich habe mich mit dem Problem noch nicht näher befasst. Unterstellt, dass der Heimbewohner unter Betreuung steht oder einen Bevollmächtigten hat:
Der Rechtsvertreter muss m.E. die Versorgung mit Wäsche und Hygieneartikel organisieren. Da sich der Heimbewohner nur vorübergehend außerhalb seiner Wohnung (Heim) befindet, werden ihm Wäschestücke aus seinem eigenen Bestand, im Heim befindlich, zur Verfügung gestellt werden müssen. Auslagen können m.E. aus dem Betrag finanziert werden, der sich ergibt, wenn das Heimentgelt für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes gekürzt wird: Siehe dazu u.a.
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile ... t/bgh/4041
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile ... t/olg/3819
Kann aufgrund dieser Hinweise eine Lösung gefunden werden?
MFG Rob Hüser
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Könnte nicht aber auch aufgrund der "Bettengeldregelung" dem Heim zugemutet werden, den Bewohner im zumutbaren Umfang (z.B. 1 x wöchentlich) zu "beliefern", quasi als umgekehrte Argumentation zu Ihrer?
Im vorliegenden Fall ist eine Bewohnerin unseres Hauses 6 Monate in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Sie hat außer einen Bruder lediglich eine Berufsbetreuerin. Diese erwartet von uns die Belieferung der Bewohnerin und führt Beschwerde bei fehlender Wäsche u.ä.
Im vorliegenden Fall ist eine Bewohnerin unseres Hauses 6 Monate in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Sie hat außer einen Bruder lediglich eine Berufsbetreuerin. Diese erwartet von uns die Belieferung der Bewohnerin und führt Beschwerde bei fehlender Wäsche u.ä.
Krankenhausaufenthalt - Heimleistungen
Hallo Markus,Markus hat geschrieben: .... Im vorliegenden Fall ist eine Bewohnerin unseres Hauses 6 Monate in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Sie hat außer einen Bruder lediglich eine Berufsbetreuerin. Diese erwartet von uns die Belieferung der Bewohnerin und führt Beschwerde bei fehlender Wäsche u.ä. ....
bei einer so langen anderweitigen Unterbringung sehe ich keine Verpflichtungen des Heimträges. Eine andere Beurteilung würde das Heim veranlassen, in aller Form einen umfänglichen "Außendienst" zu installieren.
Ich würde die von mir übermittelten Fundstellen einmal auswerten und im Übrigen recherchieren, was bezüglich einer längeren Abwesenheit vom Heim in den relevanten Rahmenverträgen (nach § 75 SGB XI) geregelt ist. Was die Berufsbetreuerin wünscht ist das Eine, die tatsächliche Rechtslage das Andere. Worauf stützt denn die Betreuerin ihre Vorstellungen?
MFG Rob Hüser
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Rechtliche Betreuer stärker in die Pflicht nehmen!
Rechtliche Betreuer suchen nicht selten Leistungsverpflichtungen allein bei anderen, nur nicht bei sich selbst. Es ist schon ein Jammer, wie sich so manche Betreuer an den eigenen Verpflichtungen vorbei drücken.
Das liegt alles auf der Linie der kritischen Beiträge, die es in diesem Forum unter viewforum.php?f=2 eingestellt worden sind. Dort wird z.B. beschrieben, dass ein Betreuungsbüro für 80 "Fälle" zuständig ist. Wie in solchen Situationen die Aufgabenwahrnehmung erfolgt, kann man sich leicht vorstellen. - Ich rate immer wieder zur Ausstellung einer Vorsorge-Vollmacht, um damit einer Rechtlichen Betreuung zu entgehen.
M.B.
Das liegt alles auf der Linie der kritischen Beiträge, die es in diesem Forum unter viewforum.php?f=2 eingestellt worden sind. Dort wird z.B. beschrieben, dass ein Betreuungsbüro für 80 "Fälle" zuständig ist. Wie in solchen Situationen die Aufgabenwahrnehmung erfolgt, kann man sich leicht vorstellen. - Ich rate immer wieder zur Ausstellung einer Vorsorge-Vollmacht, um damit einer Rechtlichen Betreuung zu entgehen.
M.B.
Re: Rechtliche Betreuer stärker in die Pflicht nehmen!
Das ist mir zu pauschal. Ich habe von Berufs wegen viel mit Betreuern, privaten wie professionellen, zu tun und muß sagen, das es in beiden Gruppen gute und weniger gute gibt. Wobei das "weniger Gute" z.B. bei Privatpersonen (Angehörigen", die eine geseztliche Betreuung ausüben und keine Verwendungsnachweise bzgl. der Ausgaben des Taschengeldes des Betreuten führen müssen, manchmal eine heftige Untertreibung darstellt. Gleichermassen gibt's es desinteressierte Berufsbetreuer...Aber eben auch sehr Gute.Marlene Böttinger hat geschrieben:Rechtliche Betreuer suchen nicht selten Leistungsverpflichtungen allein bei anderen, nur nicht bei sich selbst. Es ist schon ein Jammer, wie sich so manche Betreuer an den eigenen Verpflichtungen vorbei drücken.
Das liegt alles auf der Linie der kritischen Beiträge, die es in diesem Forum unter viewforum.php?f=2 eingestellt worden sind. Dort wird z.B. beschrieben, dass ein Betreuungsbüro für 80 "Fälle" zuständig ist. Wie in solchen Situationen die Aufgabenwahrnehmung erfolgt, kann man sich leicht vorstellen. - Ich rate immer wieder zur Ausstellung einer Vorsorge-Vollmacht, um damit einer Rechtlichen Betreuung zu entgehen.
M.B.
Unabhängig davon, das Bezugspflegekräfte ihre Bewohner bei Krankenhausaufenthalten besuchen sollten (Kontaktpflege, Info-Sammlung, Vorbereiten der Überleitung etc.) ging es mir in diesem Thread um die reine Rechtslage bzgl. der Versorgung von Heimbewohnern mit Hygieneartikeln, Wäsche u.ä., weil ich auf die Pauschalaussagen MANCHER Betreuer und FAST ALLER Krankenkassen ("Das muß das Heim machen", z.B. Hilfsmittel) einfach keine Lust mehr habe und dem etwas entgegen können möchte.
Wer Ansprüche erhebt, muss sie auch belegen!
Hallo Markus,
der Heimträger bestreitet die geforderten Dienste überwiegend. Die "Gegenseite" verlangt aber dennoch den umfassenden Heimträgereinsatz.
Wenn der Heimbewohner sich außerhalb des Heimes befindet, können die Leistungen des Heimes nur in sehr eingeschränkter Weise bestehen. Dies muss letztlich geregelt sein, im Vertrag oder in den maßgeblichen Rahmenverträgen.
Wenn der konkrete Heimvertrag nichts hergibt, muss in den Rahmenverträgen zunächst einmal nachgelesen werden. Wer im Übrigen Ansprüche in den Raum stellt, muss sie im Zweifel auch konkret belegen, also Rechtsgrundlagen nennen. Worauf beruft sich denn die Kassen, auf den Rahmenvertrag? Also Rat: prüfen was darin geregelt ist.
Wenn die Angelegenheit nirgendwo befrieidigend geregelt ist, müsste notfalls vor Gericht gestritten werden.
MFG Rob Hüser
der Heimträger bestreitet die geforderten Dienste überwiegend. Die "Gegenseite" verlangt aber dennoch den umfassenden Heimträgereinsatz.
Wenn der Heimbewohner sich außerhalb des Heimes befindet, können die Leistungen des Heimes nur in sehr eingeschränkter Weise bestehen. Dies muss letztlich geregelt sein, im Vertrag oder in den maßgeblichen Rahmenverträgen.
Wenn der konkrete Heimvertrag nichts hergibt, muss in den Rahmenverträgen zunächst einmal nachgelesen werden. Wer im Übrigen Ansprüche in den Raum stellt, muss sie im Zweifel auch konkret belegen, also Rechtsgrundlagen nennen. Worauf beruft sich denn die Kassen, auf den Rahmenvertrag? Also Rat: prüfen was darin geregelt ist.
Wenn die Angelegenheit nirgendwo befrieidigend geregelt ist, müsste notfalls vor Gericht gestritten werden.
MFG Rob Hüser