Sturz im Heim und die Beweislast
Kommt ein Heimbewohner innerhalb des Heims unfallbedingt zu Schaden, so hat sich der Betreiber des Heims zu entlasten, wenn sich der Unfall während einer konkreten Pflegemaßnahme ereignet hat (Anschluss an BGH NJW 2005, 1937; hier verneint für das ungeklärte Lösen eines Sicherheitsgurtes an einem Rollstuhl).
Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.03.2008, Aktenzeichen: I-24 U 166/07
Datei mit dem Beschlusstext:
OLG_Duesseldorf_I-24_U_166-07_Pflichtverletzung_im_Heim_-_16k.pdf
http://www.biva.de/uploads/media/OLG_Du ... _-_16k.pdf
Sturz im Heim und die Beweislast
Moderator: WernerSchell
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Sturz im Heim und die Beweislast
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Sturz im Heim und die Beweislast
Interessante Rechtlage. Danke für die Infos.
G.M.
G.M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!