Die Regelung der Patientenverfügung steht noch in dieser Legislaturperiode auf der Agenda
In erster Lesung war im Sommer der Vorschlag von Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP) u. a. eingebracht worden. Er gilt einigen als zu liberal, dazu gehören die Kirchen. Gegner bezeichneten den Stünker-Entwurf boshaft auch als "Automatismus zum Tode".
Tatsächlich sieht der Stünker-Entwurf vor, dass Patientenverfügungen verbindlich zu beachten, wenn sie
· im Ernstfall aktuell sind,
· nach Prüfung die konkrete Situation des Patienten betreffen,
· nichts Strafbares (Tötung auf Verlangen) vorsehen und
· nicht unter Druck zustande gekommen sind.
Nun ist ein Gegenentwurf von einer Gruppe um Wolfgang Bosbach (Union) und Karin Göring-Eckardt (Grüne) vorbereitet worden, der die Patientenautonomie deutlich einschränkt (Quelle: aktueller Spiegel). Danach sollten künftig Behandlungsabbrüche nur nach strengen Auflagen möglich sein, und zwar mit Hilfe einer besonders hochqualifizierten Patientenverfügung. Diese soll zwar uneingeschränkte Verbindlichkeit beanspruchen können, aber nur wenn der Betroffene sich vorher umfassend hat aufklären lassen - sowohl über "das später eingetretene Krankheitsbild" als auch über die Möglichkeiten der medizinischen Behandlung. Alle anderen herkömmlichen Patientenverfügungen (Vordrucke, Ankreuzvarianten, selbst geschriebene, notariell aufgesetzte u.ä.) ohne medizinisch fachkundige Beratung sollen allenfalls als Indiz für den Patientenwillen gelten (oder allenfalls eingeschränkt auf einen irreversiblen Sterbeprozess).
Um dem Lebensschutz Rechnung zu tragen, hatten Bosbach u. a. ursprünglich die Idee einer prinzipiellen Reichweitenbeschränkung. Diese mussten sie jedoch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verwerfen. Nun hat man sich also neue Hürden ausgedacht, an denen die überwiegende Mehrheit von Vorsorgewilligen scheitern sollten: Unterschieden wird nunmehr zwischen zwei Klassen von Patientenverfügungen. Es handelt sich dabei um eine zweistufige "Lösung", wie sie seit einiger Zeit in Österreich gesetzlich normiert ist. Diese sieht zudem vor, dass alle 5 Jahre eine neue notarielle Beurkundung erforderlich ist.
Die österreichischen Erfahrungen seit 2005 offenbaren erhebliche Mängel dieses Modells. Dort wird u. a. von Patientenvertretern beklagt, dass die erstmaligen Kosten für eine dann als verbindlich geltende Patientenverfügung bis zu 500 Euro betragen - alle fünf Jahre sind dann erneut Kosten für den Notar fällig, wobei fraglich bleibt, ob dies der inhaltlichen Qualität zugute kommt. Kritiker bezeichneten das Modell des österreichischen Patientenverfügungs-Gesetz boshaft auch als "Arbeitsbeschaffung für Juristen".
Joachim Stünker hat verlauten lassen, dass er zusammen mit inzwischen über 200 Unterstützern (aus allen Fraktionen außer der Union) an seinem "liberalen" Vorschlag (s.o.) festhalten und für ihn weiter werben wird.
Erfahrungen mit einem "Zweiklassen-Patientenverfügungs-Gesetz" in Österreich:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/de ... 0&&uid=404
Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0 ... 33,00.html
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In der Oktoberausgabe von Finanztest widmet sich die Stiftung Warentest dem Thema Patientenverfügung (S. 16). Im Adressenteil (S. 95) werden als bundesweit tätige gemeinnützige Stellen, die zum Thema Patientenverfügung bundesweit beraten, angegeben:
- Deutsche Hospizstiftung
www.hospize.de
- Humanistischer Verband Deutschlands
www.patientenverfuegung.de
(Artikel unter:
http://www.test.de./themen/steuern-rech ... 6/1715867/ )
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Vorankündigung zu (kostenfreien) Veranstaltungen von bzw. mit dem Humanistischen Verband:
- 25. Oktober 2008 in der Metropolregion Hamburg
16 Uhr, u. a. mit Prof. Dr. Peter Schmucker, Universitätsklinik Lübeck; mehr über:
HVD-Hamburg@alice-dsl.net
- 20. November 2008 in Wetzlar
18 Uhr, u. a. mit Michael Kauch (MdB / FDP), mehr über:
michael.kauch@bundestag.de
Quelle: NL Patientenverfuegung.de vom 22.9.2008
http://www.patientenverfuegung.de