Patientenverfügung - Gesetzentwurf
Moderator: WernerSchell
Patientenverfügung - Gesetzentwurf
Parlamentarier einigen sich auf Gesetzentwurf zur Sterbehilfe
Montag, 22. September 2008
Hamburg – Eine Arbeitsgruppe aus Bundestagsabgeordneten von CDU, SPD, FDP und Grünen haben sich nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ auf die Eckpunkte für einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe geeinigt.
Demnach sollen Patienten, die ihren Willen nicht mehr selbst bekunden können, den Abbruch einer medizinischen Behandlung nur mit Hilfe einer besonders qualifizierten Verfügung durchsetzen können.
...
(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33780
Montag, 22. September 2008
Hamburg – Eine Arbeitsgruppe aus Bundestagsabgeordneten von CDU, SPD, FDP und Grünen haben sich nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ auf die Eckpunkte für einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe geeinigt.
Demnach sollen Patienten, die ihren Willen nicht mehr selbst bekunden können, den Abbruch einer medizinischen Behandlung nur mit Hilfe einer besonders qualifizierten Verfügung durchsetzen können.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33780
Regelung der Patientenverfügung
Die Regelung der Patientenverfügung steht noch in dieser Legislaturperiode auf der Agenda
In erster Lesung war im Sommer der Vorschlag von Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP) u. a. eingebracht worden. Er gilt einigen als zu liberal, dazu gehören die Kirchen. Gegner bezeichneten den Stünker-Entwurf boshaft auch als "Automatismus zum Tode".
Tatsächlich sieht der Stünker-Entwurf vor, dass Patientenverfügungen verbindlich zu beachten, wenn sie
· im Ernstfall aktuell sind,
· nach Prüfung die konkrete Situation des Patienten betreffen,
· nichts Strafbares (Tötung auf Verlangen) vorsehen und
· nicht unter Druck zustande gekommen sind.
Nun ist ein Gegenentwurf von einer Gruppe um Wolfgang Bosbach (Union) und Karin Göring-Eckardt (Grüne) vorbereitet worden, der die Patientenautonomie deutlich einschränkt (Quelle: aktueller Spiegel). Danach sollten künftig Behandlungsabbrüche nur nach strengen Auflagen möglich sein, und zwar mit Hilfe einer besonders hochqualifizierten Patientenverfügung. Diese soll zwar uneingeschränkte Verbindlichkeit beanspruchen können, aber nur wenn der Betroffene sich vorher umfassend hat aufklären lassen - sowohl über "das später eingetretene Krankheitsbild" als auch über die Möglichkeiten der medizinischen Behandlung. Alle anderen herkömmlichen Patientenverfügungen (Vordrucke, Ankreuzvarianten, selbst geschriebene, notariell aufgesetzte u.ä.) ohne medizinisch fachkundige Beratung sollen allenfalls als Indiz für den Patientenwillen gelten (oder allenfalls eingeschränkt auf einen irreversiblen Sterbeprozess).
Um dem Lebensschutz Rechnung zu tragen, hatten Bosbach u. a. ursprünglich die Idee einer prinzipiellen Reichweitenbeschränkung. Diese mussten sie jedoch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verwerfen. Nun hat man sich also neue Hürden ausgedacht, an denen die überwiegende Mehrheit von Vorsorgewilligen scheitern sollten: Unterschieden wird nunmehr zwischen zwei Klassen von Patientenverfügungen. Es handelt sich dabei um eine zweistufige "Lösung", wie sie seit einiger Zeit in Österreich gesetzlich normiert ist. Diese sieht zudem vor, dass alle 5 Jahre eine neue notarielle Beurkundung erforderlich ist.
Die österreichischen Erfahrungen seit 2005 offenbaren erhebliche Mängel dieses Modells. Dort wird u. a. von Patientenvertretern beklagt, dass die erstmaligen Kosten für eine dann als verbindlich geltende Patientenverfügung bis zu 500 Euro betragen - alle fünf Jahre sind dann erneut Kosten für den Notar fällig, wobei fraglich bleibt, ob dies der inhaltlichen Qualität zugute kommt. Kritiker bezeichneten das Modell des österreichischen Patientenverfügungs-Gesetz boshaft auch als "Arbeitsbeschaffung für Juristen".
Joachim Stünker hat verlauten lassen, dass er zusammen mit inzwischen über 200 Unterstützern (aus allen Fraktionen außer der Union) an seinem "liberalen" Vorschlag (s.o.) festhalten und für ihn weiter werben wird.
Erfahrungen mit einem "Zweiklassen-Patientenverfügungs-Gesetz" in Österreich:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/de ... 0&&uid=404
Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0 ... 33,00.html
--------------------------
In der Oktoberausgabe von Finanztest widmet sich die Stiftung Warentest dem Thema Patientenverfügung (S. 16). Im Adressenteil (S. 95) werden als bundesweit tätige gemeinnützige Stellen, die zum Thema Patientenverfügung bundesweit beraten, angegeben:
- Deutsche Hospizstiftung www.hospize.de
- Humanistischer Verband Deutschlands www.patientenverfuegung.de
(Artikel unter: http://www.test.de./themen/steuern-rech ... 6/1715867/ )
-------------------------
Vorankündigung zu (kostenfreien) Veranstaltungen von bzw. mit dem Humanistischen Verband:
- 25. Oktober 2008 in der Metropolregion Hamburg
16 Uhr, u. a. mit Prof. Dr. Peter Schmucker, Universitätsklinik Lübeck; mehr über: HVD-Hamburg@alice-dsl.net
- 20. November 2008 in Wetzlar
18 Uhr, u. a. mit Michael Kauch (MdB / FDP), mehr über: michael.kauch@bundestag.de
Quelle: NL Patientenverfuegung.de vom 22.9.2008
http://www.patientenverfuegung.de
In erster Lesung war im Sommer der Vorschlag von Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP) u. a. eingebracht worden. Er gilt einigen als zu liberal, dazu gehören die Kirchen. Gegner bezeichneten den Stünker-Entwurf boshaft auch als "Automatismus zum Tode".
Tatsächlich sieht der Stünker-Entwurf vor, dass Patientenverfügungen verbindlich zu beachten, wenn sie
· im Ernstfall aktuell sind,
· nach Prüfung die konkrete Situation des Patienten betreffen,
· nichts Strafbares (Tötung auf Verlangen) vorsehen und
· nicht unter Druck zustande gekommen sind.
Nun ist ein Gegenentwurf von einer Gruppe um Wolfgang Bosbach (Union) und Karin Göring-Eckardt (Grüne) vorbereitet worden, der die Patientenautonomie deutlich einschränkt (Quelle: aktueller Spiegel). Danach sollten künftig Behandlungsabbrüche nur nach strengen Auflagen möglich sein, und zwar mit Hilfe einer besonders hochqualifizierten Patientenverfügung. Diese soll zwar uneingeschränkte Verbindlichkeit beanspruchen können, aber nur wenn der Betroffene sich vorher umfassend hat aufklären lassen - sowohl über "das später eingetretene Krankheitsbild" als auch über die Möglichkeiten der medizinischen Behandlung. Alle anderen herkömmlichen Patientenverfügungen (Vordrucke, Ankreuzvarianten, selbst geschriebene, notariell aufgesetzte u.ä.) ohne medizinisch fachkundige Beratung sollen allenfalls als Indiz für den Patientenwillen gelten (oder allenfalls eingeschränkt auf einen irreversiblen Sterbeprozess).
Um dem Lebensschutz Rechnung zu tragen, hatten Bosbach u. a. ursprünglich die Idee einer prinzipiellen Reichweitenbeschränkung. Diese mussten sie jedoch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verwerfen. Nun hat man sich also neue Hürden ausgedacht, an denen die überwiegende Mehrheit von Vorsorgewilligen scheitern sollten: Unterschieden wird nunmehr zwischen zwei Klassen von Patientenverfügungen. Es handelt sich dabei um eine zweistufige "Lösung", wie sie seit einiger Zeit in Österreich gesetzlich normiert ist. Diese sieht zudem vor, dass alle 5 Jahre eine neue notarielle Beurkundung erforderlich ist.
Die österreichischen Erfahrungen seit 2005 offenbaren erhebliche Mängel dieses Modells. Dort wird u. a. von Patientenvertretern beklagt, dass die erstmaligen Kosten für eine dann als verbindlich geltende Patientenverfügung bis zu 500 Euro betragen - alle fünf Jahre sind dann erneut Kosten für den Notar fällig, wobei fraglich bleibt, ob dies der inhaltlichen Qualität zugute kommt. Kritiker bezeichneten das Modell des österreichischen Patientenverfügungs-Gesetz boshaft auch als "Arbeitsbeschaffung für Juristen".
Joachim Stünker hat verlauten lassen, dass er zusammen mit inzwischen über 200 Unterstützern (aus allen Fraktionen außer der Union) an seinem "liberalen" Vorschlag (s.o.) festhalten und für ihn weiter werben wird.
Erfahrungen mit einem "Zweiklassen-Patientenverfügungs-Gesetz" in Österreich:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/de ... 0&&uid=404
Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0 ... 33,00.html
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In der Oktoberausgabe von Finanztest widmet sich die Stiftung Warentest dem Thema Patientenverfügung (S. 16). Im Adressenteil (S. 95) werden als bundesweit tätige gemeinnützige Stellen, die zum Thema Patientenverfügung bundesweit beraten, angegeben:
- Deutsche Hospizstiftung www.hospize.de
- Humanistischer Verband Deutschlands www.patientenverfuegung.de
(Artikel unter: http://www.test.de./themen/steuern-rech ... 6/1715867/ )
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Vorankündigung zu (kostenfreien) Veranstaltungen von bzw. mit dem Humanistischen Verband:
- 25. Oktober 2008 in der Metropolregion Hamburg
16 Uhr, u. a. mit Prof. Dr. Peter Schmucker, Universitätsklinik Lübeck; mehr über: HVD-Hamburg@alice-dsl.net
- 20. November 2008 in Wetzlar
18 Uhr, u. a. mit Michael Kauch (MdB / FDP), mehr über: michael.kauch@bundestag.de
Quelle: NL Patientenverfuegung.de vom 22.9.2008
http://www.patientenverfuegung.de
Entwurf zur Patientenverfügung weitgehend abgestimmt
Neuer Entwurf zur Patientenverfügung weitgehend abgestimmt
Dienstag, 23. September 2008
Berlin – In der Debatte um Patientenverfügungen sind weitere Einzelheiten des Entwurfs einer Parlamentariergruppe von CDU/CSU, SPD und Bündnisgrünen bekannt geworden. Nach dem der Katholischen Nachrichten-Agentur vorliegenden Eckpunkte-Papier will die Gruppe um Unions-Fraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) und Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) zweigleisig verfahren.
Der Entwurf ist nach KNA-Informationen zwar in Grundzügen abgestimmt, es bestehe aber noch Verhandlungsbedarf im Detail. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33799
Dienstag, 23. September 2008
Berlin – In der Debatte um Patientenverfügungen sind weitere Einzelheiten des Entwurfs einer Parlamentariergruppe von CDU/CSU, SPD und Bündnisgrünen bekannt geworden. Nach dem der Katholischen Nachrichten-Agentur vorliegenden Eckpunkte-Papier will die Gruppe um Unions-Fraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) und Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) zweigleisig verfahren.
Der Entwurf ist nach KNA-Informationen zwar in Grundzügen abgestimmt, es bestehe aber noch Verhandlungsbedarf im Detail. .... (mehr)
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Neuer Entwurf?
In den Medien wird darüber berichtet, dass eine Arbeitsgruppe, zu der die Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Unions- Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) gehören, an einem neuen Gesetzentwurf arbeitet.
Ich wünsche hier den Mitgliedern der Arbeitsgruppe ein rechtes Augenmaß für das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und Bürgerinnen, wonach sich eine Implementierung konservativer Werte strikt verbietet und der Gesetzentwurf sich durch ein Höchstmaß an „Liberalität“ auszeichnet. In der bisherigen Debatte konnte allerdings der Eindruck gewonnen werden, dass insbesondere die Abgeordneten, die das „C“ in ihrem Parteinamen tragen, mit Verlaub ein inakzeptables Verständnis von der Freiheit des Einzelnen, über sein Schicksal selbst und freiverantwortlich bestimmen zu können, haben; gleiches gilt freilich für Abgeordnete der Grünen, die da meinen, einer Reichweitenbegrenzung einer patientenautonomen Verfügung das Wort reden zu müssen. Es reicht völlig zu, wenn ein Herr Bosbach oder eine Frau Göring-Eckardt ihre individuelle Patientenverfügung verfassen (oder auch nicht) und sich nicht allzu sehr mit der Frage beschäftigen, wie wir als mündige Bürger unsere Verfügung abzusetzen gedenken. Auch wenn es nicht dem politischen Mainstream entsprechen sollte: es gibt durchaus noch einzelne Freiheitsbereiche, die die politisch Verantwortlichen „ihren“ Bürgern auch in einer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie zubilligen sollten.
Immerhin wird nunmehr „gearbeitet“, so dass erkennbar die einstweilen aus Gründen des Respekts vor den Kirchen eingestellten Aktivitäten wieder aufgenommen worden sind. Dies beruhigt einstweilen, löst aber zugleich erneutes Unbehagen aus, darf doch diesseits die These geäußert werden, dass die Arbeiten an dem neuen Gesetzentwurf mit profundem theologischem Sachverstand „begleitet werden“, der insbesondere darauf achten wird, dass die christlichen Werte gleichsam ungeschrieben Eingang in den Gesetzesentwurf finden werden.
Wer vom wem nun aber noch Handlungsbedarf reklamiert wird, dürfte offensichtlich sein.
Lutz Barth
Ich wünsche hier den Mitgliedern der Arbeitsgruppe ein rechtes Augenmaß für das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und Bürgerinnen, wonach sich eine Implementierung konservativer Werte strikt verbietet und der Gesetzentwurf sich durch ein Höchstmaß an „Liberalität“ auszeichnet. In der bisherigen Debatte konnte allerdings der Eindruck gewonnen werden, dass insbesondere die Abgeordneten, die das „C“ in ihrem Parteinamen tragen, mit Verlaub ein inakzeptables Verständnis von der Freiheit des Einzelnen, über sein Schicksal selbst und freiverantwortlich bestimmen zu können, haben; gleiches gilt freilich für Abgeordnete der Grünen, die da meinen, einer Reichweitenbegrenzung einer patientenautonomen Verfügung das Wort reden zu müssen. Es reicht völlig zu, wenn ein Herr Bosbach oder eine Frau Göring-Eckardt ihre individuelle Patientenverfügung verfassen (oder auch nicht) und sich nicht allzu sehr mit der Frage beschäftigen, wie wir als mündige Bürger unsere Verfügung abzusetzen gedenken. Auch wenn es nicht dem politischen Mainstream entsprechen sollte: es gibt durchaus noch einzelne Freiheitsbereiche, die die politisch Verantwortlichen „ihren“ Bürgern auch in einer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie zubilligen sollten.
Immerhin wird nunmehr „gearbeitet“, so dass erkennbar die einstweilen aus Gründen des Respekts vor den Kirchen eingestellten Aktivitäten wieder aufgenommen worden sind. Dies beruhigt einstweilen, löst aber zugleich erneutes Unbehagen aus, darf doch diesseits die These geäußert werden, dass die Arbeiten an dem neuen Gesetzentwurf mit profundem theologischem Sachverstand „begleitet werden“, der insbesondere darauf achten wird, dass die christlichen Werte gleichsam ungeschrieben Eingang in den Gesetzesentwurf finden werden.
Wer vom wem nun aber noch Handlungsbedarf reklamiert wird, dürfte offensichtlich sein.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
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Selbstbestimmungsrechte der Patienten achten
Die Ausgestaltung eines Gesetzes zur Patientenverfügung muss von den Grundsätzen der Selbstbestimmung geprägt sein. Alles andere wäre verfassungswidrig und würde nur neuen Streit produzieren.
Den Menschen muss es weitgehend frei gestellt zu entscheiden werden, bei welchen Lebenssituationen sie nicht mehr therapiert werden möchten. Dies in irgendeiner Form einzuengen, z.B. auf den Sterbeprozess zu begrenzen, wäre nicht patientengerecht.
Man darf gespannt sein, was im Bundestag in allernächster Zeit auf den parlamentarischen Weg gebracht wird.
G.Sch.
Den Menschen muss es weitgehend frei gestellt zu entscheiden werden, bei welchen Lebenssituationen sie nicht mehr therapiert werden möchten. Dies in irgendeiner Form einzuengen, z.B. auf den Sterbeprozess zu begrenzen, wäre nicht patientengerecht.
Man darf gespannt sein, was im Bundestag in allernächster Zeit auf den parlamentarischen Weg gebracht wird.
G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!
Sterben in Würde
Sterben in Würde
Eine Vorsorgevollmacht gibt größere Sicherheit als die derzeitige „Patientenverfügung“, empfiehlt das Forum Deutscher Katholiken.
... (mehr)
http://www.kath.net/detail.php?id=20915
Eine Vorsorgevollmacht gibt größere Sicherheit als die derzeitige „Patientenverfügung“, empfiehlt das Forum Deutscher Katholiken.
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http://www.kath.net/detail.php?id=20915
Neuer Gesetzentwurf zur Patientenverfügung
Neuer Entwurf zur Patientenverfügung weitgehend abgestimmt
In der Debatte um Patientenverfügungen sind weitere Einzelheiten des Entwurfs einer Parlamentariergruppe von CDU/CSU, SPD und Bündnisgrünen bekannt geworden. Nach dem der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegenden Eckpunkte-Papier will die Gruppe um Unions-Fraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) und Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) zweigleisig verfahren.
Mehr zum Thema unter:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... d=783&pn=0
Quelle: Mitteilung der Aktion Mensch, 28. September 2008
In der Debatte um Patientenverfügungen sind weitere Einzelheiten des Entwurfs einer Parlamentariergruppe von CDU/CSU, SPD und Bündnisgrünen bekannt geworden. Nach dem der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegenden Eckpunkte-Papier will die Gruppe um Unions-Fraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) und Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) zweigleisig verfahren.
Mehr zum Thema unter:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... d=783&pn=0
Quelle: Mitteilung der Aktion Mensch, 28. September 2008
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Vorsorgevollmacht statt Patientenverfügung
D: Vorsorgevollmacht statt Patientenverfügung
In die Debatte zur Patientenverfügung kommt Bewegung. Die Christdemokraten für das Leben (CDL), eine Initiative innerhalb der CDU/CSU, hat nämlich die aktuelle Regelung des „Patiententestaments“ kritisiert. Ein Hauptproblem beträfe die Verantwortung der Patienten, sagt Leo Lennartz, Rechtsanwalt und Mitglied des Bundesvorstands der CDL, im Gespräch mit Radio Vatikan.
... (weiter lesen unter)
http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=234483
In die Debatte zur Patientenverfügung kommt Bewegung. Die Christdemokraten für das Leben (CDL), eine Initiative innerhalb der CDU/CSU, hat nämlich die aktuelle Regelung des „Patiententestaments“ kritisiert. Ein Hauptproblem beträfe die Verantwortung der Patienten, sagt Leo Lennartz, Rechtsanwalt und Mitglied des Bundesvorstands der CDL, im Gespräch mit Radio Vatikan.
... (weiter lesen unter)
http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=234483
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Vorsorgevollmacht statt Patientenverfügung?
.... die „Kirche im Dorf“ lassen ....
Die Christdemokraten für das Leben (CDL), eine Initiative innerhalb der CDU/CSU, kritisiert die aktuelle Regelung des „Patiententestaments“. Ein Hauptproblem beträfe die Verantwortung der Patienten, sagt Leo Lennartz, Rechtsanwalt und Mitglied des Bundesvorstands der CDL, im Gespräch mit Radio Vatikan ( Quelle: oecumene.radiovaticana.org, Mitteilung v. 30.09.08 )
Um den Willen des Patienten auch in Situationen zu respektieren, in denen dieser sich nicht mehr äußern kann, empfehlen die Christdemokraten für das Leben eine Vorsorgevollmacht.
Hier liegt die CDL ganz auf der Linie des Forums Deutscher Katholiken.
„Patientenverfügungen können zudem unterschlagen, gefälscht oder gegen den Willen des Patienten verwendet werden. Hinzu kommt, dass es kein absolutes Selbstbestimmungsrecht gibt, man also keine Verfügungen treffen kann, die andere Menschen verpflichten, in bestimmten Situationen den Tod eines Patienten oder Pflegebefohlenen durch Unterlassen oder aktives Tun herbeizuführen“, so das Forum Deutscher Katholiken (Quelle: Sterben in Würde, in katn.net v. 24.09.08).
Ungeachtet der Tatsache, dass hier die Stellungnahme erhebliche verfassungsrechtliche Defizite offenbart, was die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts anbelangt, ist es unerträglich, mit derartigen Verlautbarungen Ängste bei den Bürgern und Bürgerinnen zu schüren. Es werden „Binsenweisheiten“ als Bedrohungsszenarien dargestellt, die nun beileibe kein Standard in unserer Gesellschaft sind. Natürlich können Patientenverfügungen von Personen „unterschlagen“ und „gefälscht“ werden, die über ein gehöriges Maß an krimineller Energie verfügen. Dies gilt aber ganz generell für rechtserhebliche Willenserklärungen, die schriftlich dokumentiert sind. Unsere Rechtsgemeinschaft zeichnet sich in der Regel durch ein ausgeprägtes (Unrechts)Rechtsbewusstsein aus, so dass allein die fiktive Gefahr einer Rechtsgutverletzung nicht geeignet ist, Einfluss auf die Reichweite der autonomen Verfügung zu nehmen. In diesem Punkte sollten wir nun wirklich die „Kirche im Dorf“ lassen.
Lutz Barth
Die Christdemokraten für das Leben (CDL), eine Initiative innerhalb der CDU/CSU, kritisiert die aktuelle Regelung des „Patiententestaments“. Ein Hauptproblem beträfe die Verantwortung der Patienten, sagt Leo Lennartz, Rechtsanwalt und Mitglied des Bundesvorstands der CDL, im Gespräch mit Radio Vatikan ( Quelle: oecumene.radiovaticana.org, Mitteilung v. 30.09.08 )
Um den Willen des Patienten auch in Situationen zu respektieren, in denen dieser sich nicht mehr äußern kann, empfehlen die Christdemokraten für das Leben eine Vorsorgevollmacht.
Hier liegt die CDL ganz auf der Linie des Forums Deutscher Katholiken.
„Patientenverfügungen können zudem unterschlagen, gefälscht oder gegen den Willen des Patienten verwendet werden. Hinzu kommt, dass es kein absolutes Selbstbestimmungsrecht gibt, man also keine Verfügungen treffen kann, die andere Menschen verpflichten, in bestimmten Situationen den Tod eines Patienten oder Pflegebefohlenen durch Unterlassen oder aktives Tun herbeizuführen“, so das Forum Deutscher Katholiken (Quelle: Sterben in Würde, in katn.net v. 24.09.08).
Ungeachtet der Tatsache, dass hier die Stellungnahme erhebliche verfassungsrechtliche Defizite offenbart, was die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts anbelangt, ist es unerträglich, mit derartigen Verlautbarungen Ängste bei den Bürgern und Bürgerinnen zu schüren. Es werden „Binsenweisheiten“ als Bedrohungsszenarien dargestellt, die nun beileibe kein Standard in unserer Gesellschaft sind. Natürlich können Patientenverfügungen von Personen „unterschlagen“ und „gefälscht“ werden, die über ein gehöriges Maß an krimineller Energie verfügen. Dies gilt aber ganz generell für rechtserhebliche Willenserklärungen, die schriftlich dokumentiert sind. Unsere Rechtsgemeinschaft zeichnet sich in der Regel durch ein ausgeprägtes (Unrechts)Rechtsbewusstsein aus, so dass allein die fiktive Gefahr einer Rechtsgutverletzung nicht geeignet ist, Einfluss auf die Reichweite der autonomen Verfügung zu nehmen. In diesem Punkte sollten wir nun wirklich die „Kirche im Dorf“ lassen.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Gesetzesvorschlag zu Patientenverfügungen
Deutsche Hospiz Stiftung:
Gesetzesvorschlag zu Patientenverfügungen ist ein großer Schritt in die richtige Richtung
Berlin. "Im morgen von den Bundestagsabgeordneten um Wolfgang Bosbach vorgestellten Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen sind endlich zentrale Forderungen der Deutschen Hospiz Stiftung aufgenommen. Er ist ein großer Schritt in die richtige Richtung", zeigt sich der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, erfreut über entsprechende Agenturberichte. "Besonders positiv ist, dass Beratungsgesprächen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Wir wissen aus der Praxis, dass viele Menschen eine diffuse Angst vor ,Überversorgung und medizinischen Apparaten' haben und dass sie hospizliche und palliativmedizinische Angebote häufig gar nicht kennen. Erst nach gründlicher Aufklärung sind sie in der Lage, einen differenzierten Willen zu bilden und so wirklich selbstbestimmt zu entscheiden." Dass dies berücksichtigt ist, sei von herausragender Bedeutung, so Brysch. "Auch wenn sicherlich in einigen Punkten noch nachgearbeitet werden muss, das Grundkonzept des Entwurfes stimmt", erklärt Brysch. Er mahnt die Parlamentarier nun zur Eile: "Die derzeitige Rechtslage ist katastrophal, ein gutes Patientenverfügungsgesetz ist dringend erforderlich."
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.10.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2
hartmann@hospize.de
Gesetzesvorschlag zu Patientenverfügungen ist ein großer Schritt in die richtige Richtung
Berlin. "Im morgen von den Bundestagsabgeordneten um Wolfgang Bosbach vorgestellten Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen sind endlich zentrale Forderungen der Deutschen Hospiz Stiftung aufgenommen. Er ist ein großer Schritt in die richtige Richtung", zeigt sich der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, erfreut über entsprechende Agenturberichte. "Besonders positiv ist, dass Beratungsgesprächen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Wir wissen aus der Praxis, dass viele Menschen eine diffuse Angst vor ,Überversorgung und medizinischen Apparaten' haben und dass sie hospizliche und palliativmedizinische Angebote häufig gar nicht kennen. Erst nach gründlicher Aufklärung sind sie in der Lage, einen differenzierten Willen zu bilden und so wirklich selbstbestimmt zu entscheiden." Dass dies berücksichtigt ist, sei von herausragender Bedeutung, so Brysch. "Auch wenn sicherlich in einigen Punkten noch nachgearbeitet werden muss, das Grundkonzept des Entwurfes stimmt", erklärt Brysch. Er mahnt die Parlamentarier nun zur Eile: "Die derzeitige Rechtslage ist katastrophal, ein gutes Patientenverfügungsgesetz ist dringend erforderlich."
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.10.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
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- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Selbstbestimmung stärken – Patientenwohl schützen
Siehe die weitere Diskussion unter
Selbstbestimmung stärken – Patientenwohl schützen
viewtopic.php?p=38295#38295
Selbstbestimmung stärken – Patientenwohl schützen
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