Psychopharmaka (zur Ruhigstellung) ....

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Rauel Kombüchen
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Psychopharmaka (zur Ruhigstellung) ....

Beitrag von Rauel Kombüchen » 11.08.2008, 08:09

Aus Forum:
Ruhigstellung von Patienten - Weniger ist oft mehr!
viewtopic.php?t=9495

Guten Morgen allerseits,

die Verwendung von Psychopharmaka (zur Ruhigstellung) ist offensichtlich (neben anderen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen) weit verbreitet. Medizinische Indikationen müssen in vielen Fällen hinterfragt werden dürfen. Gibt es solche Indikationen nicht, sind wohl Rechtsverletzungen anzunehmen. Solche Rechtsverletzungen gibt es aber offensichtlich viele, ohne das "ein Hahn danach kräht". Die Nachfragen und Kontrollen sind nur mäßig ausgeprägt.

Siehe in diesem Forum z.B. unter (Auswahl):
Situation pflegebedürftiger Menschen
viewtopic.php?t=8921&highlight=psychopharmaka
Ärztliche Versorgung in Heimen oft mangelhaft!!
viewtopic.php?t=3387&highlight=psychopharmaka
Freiheitsrechte und Patientenselbstbestimmung!
viewtopic.php?t=5281&highlight=psychopharmaka
Jeder vierte Bewohner in Heimen hat ein Arzneimittel-Problem
viewtopic.php?t=6055&highlight=psychopharmaka
Alzheimer: Psychopharmaka helfen nicht
viewtopic.php?t=5677&highlight=psychopharmaka
Unerwünschte Wirkungen von Psychopharmaka
viewtopic.php?t=3577&highlight=psychopharmaka
Psychopharmaka im Altenheim
viewtopic.php?t=3595&highlight=psychopharmaka
"Wegweiser Psychopharmaka" - Buch im ZENIT Verlag
viewtopic.php?t=3333&highlight=psychopharmaka
Psychopharmaka im Altenpflegeheim
viewtopic.php?t=3261&highlight=psychopharmaka
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen – wer genehmigt?
viewtopic.php?t=3346&highlight=freiheitsentziehung

MFG
Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Kevin Bednarz
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Ruhigstellung von Patienten - Weniger ist oft mehr!

Beitrag von Kevin Bednarz » 13.08.2008, 07:43

Die Ruhigstellung von pflegebedürftigen Menschen ist ein Übelstand, der immer wieder angesprochen gehört. Ich denke, dass die Verwendung von Psychopharmaka nicht nur in den Heimen weit verbreitet ist, sondern auch in der Häuslichen Versorgung, mit oder ohne Pflegedienst.
M.E. muss stärker die menschliche Zuwendung eingefordert und ermöglichst werden, dann sind Medikamente ohnehin eher entbehrlich.

Kevin
Ich bin dabei:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Rob Hüser
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Ruhigstellung von Patienten - Weniger ist oft mehr!

Beitrag von Rob Hüser » 14.08.2008, 06:01

Rauel Kombüchen hat geschrieben: .... die Verwendung von Psychopharmaka (zur Ruhigstellung) ist offensichtlich (neben anderen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen) weit verbreitet. ...
Hi,

insoweit sind alle, die mit solchen Maßnahmen zu tun haben, gefordert. Besonders sehe ich die Ärzte in der Pflicht. Denn diese ordnen doch solche Maßnahmen erst an. Es macht daher keinen Sinn, die Pflegekräfte verantwortlich zu machen. Sie haben allenfalls Anregungskompetenzen.
Wo bleiben also die Ärzte und die Richter, die solche Maßnahmen meist genehmigen müssen? Wo sind die Rechtsvertreter, Bevollmächtigte und rechtliche Betreuer?

MfG
Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

WernerSchell
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Psychopharmakagebrauch - Rechtsfragen

Beitrag von WernerSchell » 23.08.2008, 07:28

Es gab am 22.8.2008 eine Rückfrage zum Psychopharmakagebrauch. Dazu wurden u.a. folgende Hinweise gegeben:

Da für Diagnostik und Therapie der Arzt zuständig ist, obliegen ihm zunächst alle diesbezüglichen Grundentscheidungen. Diese sind nicht delegierbar.
Im Zusammenhang mit einer Medikationsentscheidung ist von rechtlicher Relevanz, dass der Patient bzw. sein Rechtsvertreter aufgeklärt sein muss bzw. einwilligen muss. Die Abgabe von Medikamenten kann unter diesen Umständen an nichtärztliches Personal übertragen werden. Dabei darf das nichtärztliche Personal grundsätzlich unterstellen, dass der Arzt seinen medizinischen und rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Ergeben sich allerdings aus den Umständen Hinweise, die darauf hindeuten, dass es an Aufklärung oder Einwilligung mangelt, muss das nichtärztliche Personal remonstrieren, nachfragen. Bleiben rechtliche Zweifel kann / muss das Personal ggf. eine Mitwirkung verweigern.

Siehe dazu u.a. auch in meinem Forum unter
viewtopic.php?t=8443&highlight=einwilligung
viewtopic.php?t=4218&highlight=einwilligung
viewtopic.php?t=992&highlight=einwilligung
viewtopic.php?t=5281&highlight=einwilligung
viewtopic.php?t=7670&highlight=einwilligung
viewtopic.php?t=5281&highlight=einwilligung
viewtopic.php?t=6695&highlight=einwilligung
viewtopic.php?t=6407&highlight=einwilligung
viewtopic.php?t=4602&highlight=medikation
viewtopic.php?t=8884&highlight=medikation
viewtopic.php?t=8384&highlight=medikation
viewtopic.php?t=165&highlight=medikation
viewtopic.php?t=7752&highlight=medikation
viewtopic.php?t=7601&highlight=medikation
viewtopic.php?t=4480&highlight=medikation
viewtopic.php?t=7220&highlight=medikation
viewtopic.php?t=6968&highlight=medikation
viewtopic.php?t=6798&highlight=medikation
viewtopic.php?t=6738&highlight=medikation
viewtopic.php?t=6091&highlight=medikation
viewtopic.php?t=572&highlight=medikation
viewtopic.php?t=4974&highlight=medikation
viewtopic.php?t=4416&highlight=medikation
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Lutz Barth
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Verordnete Intoxikationspsychosen!

Beitrag von Lutz Barth » 23.08.2008, 12:05

„Wer alte Menschen erlebt hat, deren Persönlichkeit bei nicht zu verantwortender Dauergabe von Psychopharmaka hinter der `chemischen Zwangsjacke` verschwand, der fragt sich immer wieder, wo das Verantwortungsbewusstsein derer geblieben ist, die mit solchen Dauerrezepturen alte Menschen bis zur Intoxikation und eventuell bis zum Tod chemisch misshandeln“, so H.-J. Wagner.

Quelle für das vorstehende Zitat:
H.-J. Wagner, Interdisziplinäre Probleme und Aufgaben, in Dt.Ärztebl 1999; 96: A-3032-3034 (Heft 47).

Ein Kommentar scheint hierzu scheint entbehrlich zu sein, beschreibt doch das Zitat aus 1999 (!) immer noch ganz „aktuell“ den defizitären Umgang mit Psychopharmaka.

L.B.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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