Patientenverfügung und Krankendokumentation!
Verfasst: 27.05.2008, 06:52
Patientenverfügung und Krankendokumentation!
Mich erreichte folgende Anfrage:
... bezüglich der Patientenverfügung und der Dokumentation in der Patientenakte suche ich entsprechend aktuelle Literatur bzw. Gerichtsurteile. Können Sie mir hier weiterhelfen? Es geht darum, was in der Dokumentation (Patientenakte) hinterlegt sein muss, damit das Team im Krankenhaus abgesichert ist, aber auch der Patientenwille so umgesetzt wird, wie er es für sich entschieden hat. ...
Meine Antwort in Kürze:
.... in der von Ihnen angesprochenen Angelegenheit kann ich Ihnen keine hilfreichen Gerichtsentscheidungen benennen. Die Literatur zur Patientenverfügung ist sehr umfangreich. Hilfreiche Aussagen zu Ihrer Fragestellung sind mir aber nicht aufgefallen.
Es versteht sich eigentlich von selbst, dass in der Krankendokumentation Hinweise darauf aufzunehmen sind, ob und mit welchem konkreten Inhalt ein Patient eine Patientenverfügung verfasst hat. Alle Beteiligten sollten anhand einer solchen Verfügung wissen, was kraft Patienten-Selbstbestimmung zu gelten hat. Patientenverfügungen, die klare Aussagen enthalten, nachvollziehbar sind, müssen eindeutig als rechtsverbindlich angesehen werden.
Ich rate eigentlich in Lehrveranstaltungen sogar dazu, eine Kopie einer Patientenverfügung zu erbitten und den Krankenunterlagen beizufügen. Wenn eine Patientenverfügung vorliegt, sollte sie auch zeitgerecht gelesen und auf ihre Schlüssigkeit geprüft werden. Gibt es (noch) keine Patientenverfügung sollte in geeigneten Fällen auch ggf. angeregt werden, diesbezüglich für Klarheit zu sorgen.
Allgemeine Grundsätze darüber, wie eine Dokumentation zu führen ist, sind folgender Schrift der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu entnehmen:
"Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung - Hinweise zur Durchführung, Archivierung und zum Datenschutz - 3. geänderte Auflage 2007"
Weitere Infos in meiner Internetseite unter:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... tation.htm
und im Forum (Beiträge mit "Suchen" auffindbar - Eingabe z.B. Krankendokumentation, Pflegedokumentation).
Ich stelle meinen Antworttext - anonymisiert ins Forum. Möglicherweise gibt es weitere Hinweise. ....
Mich erreichte folgende Anfrage:
... bezüglich der Patientenverfügung und der Dokumentation in der Patientenakte suche ich entsprechend aktuelle Literatur bzw. Gerichtsurteile. Können Sie mir hier weiterhelfen? Es geht darum, was in der Dokumentation (Patientenakte) hinterlegt sein muss, damit das Team im Krankenhaus abgesichert ist, aber auch der Patientenwille so umgesetzt wird, wie er es für sich entschieden hat. ...
Meine Antwort in Kürze:
.... in der von Ihnen angesprochenen Angelegenheit kann ich Ihnen keine hilfreichen Gerichtsentscheidungen benennen. Die Literatur zur Patientenverfügung ist sehr umfangreich. Hilfreiche Aussagen zu Ihrer Fragestellung sind mir aber nicht aufgefallen.
Es versteht sich eigentlich von selbst, dass in der Krankendokumentation Hinweise darauf aufzunehmen sind, ob und mit welchem konkreten Inhalt ein Patient eine Patientenverfügung verfasst hat. Alle Beteiligten sollten anhand einer solchen Verfügung wissen, was kraft Patienten-Selbstbestimmung zu gelten hat. Patientenverfügungen, die klare Aussagen enthalten, nachvollziehbar sind, müssen eindeutig als rechtsverbindlich angesehen werden.
Ich rate eigentlich in Lehrveranstaltungen sogar dazu, eine Kopie einer Patientenverfügung zu erbitten und den Krankenunterlagen beizufügen. Wenn eine Patientenverfügung vorliegt, sollte sie auch zeitgerecht gelesen und auf ihre Schlüssigkeit geprüft werden. Gibt es (noch) keine Patientenverfügung sollte in geeigneten Fällen auch ggf. angeregt werden, diesbezüglich für Klarheit zu sorgen.
Allgemeine Grundsätze darüber, wie eine Dokumentation zu führen ist, sind folgender Schrift der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu entnehmen:
"Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung - Hinweise zur Durchführung, Archivierung und zum Datenschutz - 3. geänderte Auflage 2007"
Weitere Infos in meiner Internetseite unter:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... tation.htm
und im Forum (Beiträge mit "Suchen" auffindbar - Eingabe z.B. Krankendokumentation, Pflegedokumentation).
Ich stelle meinen Antworttext - anonymisiert ins Forum. Möglicherweise gibt es weitere Hinweise. ....