1. Debatte um Spaetabtreibungen vorlaeufig beendet: Deutscher Bundestag beschliesst erweiterte Beratungspflicht und drei Tage Bedenkzeit
Berlin / Koeln (ALfA). Die langjaehrige Debatte um eine Verbesserung der Situation bei Spaetabtreibungen ist vorlaeufig beendet. Nachdem bereits in der letzten Legislaturperiode Einigungsversuche zwischen den Regierungsparteien regelmaessig gescheitert waren, stimmten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 13. Mai nach einer vorangegangenen kontroversen eineinhalbstuendigen Debatte im Plenum abschliessend mehrheitlich fuer eine Aenderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Kuenftig gibt es damit eine erweiterte Beratungspflicht fuer Aerzte und drei Tage Bedenkzeit vor einer Spaetabtreibung. Als Spaetabtreibungen werden Schwangerschaftsabbrueche nach der 22. Woche bezeichnet. Laut offiziellen Zahlen waren dies vergangenes Jahr 231 Faelle, wobei Kritikern zufolge die Dunkelziffer wesentlich hoeher liegen duerfte. Grund fuer eine Spaetabtreibung ist meist eine festgestellte Behinderung des ungeborenen Kindes. Die bestehende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch nach so genannter "medizinischer Indikation" ist nicht fristgebunden und erlaubt vorgeburtliche Kindstoetungen auch dann noch, wenn das Kind ausserhalb des Mutterleibes lebensfaehig waere.
Abstimmung ueber erweiterte Beratungspflicht und drei Tage Bedenkzeit
Bei den namentlichen Abstimmungen, fuer die der Fraktionszwang zuvor aufgehoben wurde, standen zwei Positionen hinsichtlich Beratung und Bedenkzeit vor einer moeglichen Spaetabtreibung gegenueber. Dabei setzte sich am Ende ein Gesetzentwurf durch, der aus den drei Vorlagen der Abgeordnetengruppen um die Abgeordneten Johannes Singhammer (CSU), Kerstin Griese (SPD), Katrin Goering-Eckardt (Buendnis 90 / Die Gruenen) und Ina Lenke (FDP) zusammengefasst wurde. Der Gesetzentwurf wurde mit 326 Ja-Stimmen bei 234 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen. Abwesend waren 52 Abgeordnete. Dieser Entwurf sieht vor, dass der Arzt, der einer Schwangeren mitteilt, dass ihr Kind laut Ergebnis vorgeburtlicher Untersuchungen vermutlich behindert sein wird, kuenftig verpflichtet ist, die Schwangere ueber alle Aspekte der Gesundheitsschaedigung zu beraten. Er soll dabei Aerzte hinzuziehen, die auf die Behinderungen bei geborenen Kindern spezialisiert sind. Der Arzt soll die werdende Mutter dabei auf ihr Recht auf eine vertiefende psychosoziale Beratung informieren. Zwischen Diagnose und der schriftlichen Feststellung, dass die Voraussetzungen fuer einen Schwangerschaftsabbruch gegeben sind, muessen mindestens drei Tage liegen. Bei Zuwiderhandlungen des Arztes droht ihm ein Bussgeld in Hoehe von 5.000 Euro. Des weiteren hat die Bundeszentrale fuer gesundheitliche Aufklaerung Informationsmaterialien zum Leben mit behinderten Kindern, inklusive Kontaktadressen zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, zu erstellen, die vom Arzt ausgehaendigt werden muessen. Kerstin Griese betonte in ihrer Rede, mit den Neuregelungen nehme man nicht die Frauen, sondern die Aerzte in die Pflicht. Den Schwangeren wuerden dagegen mehr Rechte gegeben.
Ein Gesetzentwurf einer Gruppe um die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christel Humme und Irmingard Schewe-Gerigk (Buendnis 90/Die Gruenen) und anderen Abgeordneten, ueber den als erstes abgestimmt wurde, fand dagegen keine Mehrheit. Dieser Entwurf sah zwar eine bessere Beratung der Frau vor vorgeburtlichen Untersuchungen vor, verzichtete jedoch auf substanzielle Aenderungen der Gesetzeslage.
Abstimmung ueber Ausweitung der Statistik
Trotz langwierigen intensiven Verhandlungen bis zuletzt war es den Gruppen um Singhammer und Humme nicht gelungen, sich auf eine gemeinsame Linie in Bezug auf eine Beratungspflicht und die Bedenkzeit vor Spaetabbruechen zu einigen. Lediglich mit den anderen Gruppen gelang der nun mehrheitlich angenommene Kompromiss. Ein Knackpunkt bei den Verhandlungen war die Forderung der Union nach einer Ausweitung der Bundesstatistik ueber Spaetabtreibungen. Hiergegen hatten vor allem SPD und Gruene sowie Linke aus datenschutzrechtlichen Gruenden erhebliche Bedenken. Daher wurde hierueber, wie vom Familienausschuss empfohlen, schliesslich getrennt abgestimmt. Dabei wurde in zweiter Lesung mit 301 Nein-Stimmen bei 255 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen eine Ausweitung der Statistik mehrheitlich abgelehnt. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Gruppe um die Abgeordnete Kirsten Tackmann von der Linksfraktion, der eine Gesetzesaenderung als ueberfluessig erachtete und lediglich vorsah, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen im Falle eines Schwangerschaftskonflikts zu staerken. Dieser Antrag wurde erwartungsgemaess klar mit 501 Nein-Stimmen bei 47 Ja-Stimmen und elf Enthaltungen abgelehnt. Zustimmung fand dagegen ein Antrag von Parlamentariern um die SPD-Abgeordnete Humme, in dem sich Abgeordnete der SPD, von Buendnis 90/Die Gruenen und der FDP fuer eine Ueberarbeitung der Mutterschaftsrichtlinien und des Mutterpasses einsetzen, sowie eine Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Diesen Antrag befuerworteten 463 Abgeordnete, 62 lehnten ihn ab, 33 enthielten sich.
Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen nach Fraktionszugehoerigkeit
Interessant ist das Abstimmungsergebnis im Hinblick auf eine Aufteilung nach Fraktionszugehoerigkeit der bei der Abstimmung anwesenden Abgeordneten, auch wenn der Fraktionszwang aufgehoben wurde und sie letztlich nur ihrem Gewissen unterlagen.
Bei der Entscheidung ueber eine Beratungspflicht und drei Tage Bedenkzeit vor einer Spaetabtreibung stimmten in der dritten Lesung alle 215 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion dem Gesetzentwurf zu, nur einer war dagegen, sieben Abgeordnete waren abwesend. Bei der SPD war das Abstimmungsergebnis eher durchmischt. Hier stimmten 146 Abgeordnete dagegen, 54 befuerworteten eine Beratungspflicht und eine Drei-Tages-Frist. Allerdings waren bei der SPD-Fraktion bei der Abstimmung 22 Abgeordnete abwesend. Bei der FDP waren 42 dafuer, 11 dagegen und acht abwesend. Die anwesenden 45 Abgeordneten der Linksfraktion waren ausnahmslos dagegen, acht waren abwesend. Die Linke stimmte allerdings zuvor auch schon geschlossen gegen den Humme-Gesetzentwurf. Mit beiden solle "der Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruchsrecht von 1995 aufgekuendigt werden", sagte die Linke-Abgeordnete Kirsten Tackmann. Auch das urspruengliche Gesetz sehe Beratungen vor, das Problem sei allerdings die Umsetzung. Die erforderlichen Beratungsangebote seien derzeit weder kostenfrei zu erhalten noch flaechendeckend erreichbar. Eine Beratungspflicht mit Strafandrohung gegen die Aerzteschaft zu beschliessen, sei daher "scheinheilig". Auch bei den Gruenen votierten die Abgeordneten mehrheitlich mit 30 zu 15 Stimmen gegen diesen Gesetzentwurf, waehrend sechs Abgeordnete abwesend waren. Ein anwesender fraktionsloser Abgeordneter, der ebenfalls dagegen war, fiel statistisch hier kaum noch ins Gewicht.
Bei der Entscheidung ueber eine Ausweitung der statistischen Erfassung stimmten 212 der anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion dafuer, nur zwei waren dagegen. Bei der SPD war dies genau umgekehrt. 192 der anwesenden SPD-Abgeordneten stimmten dagegen, neun befuerworteten eine Ausweitung der Statistik. Bei der FDP waren 28 dafuer und 22 dagegen, zwei enthielten sich. Die 46 anwesenden Abgeordneten der Linksfraktion waren auch hier ausnahmslos dagegen. Auch bei den Gruenen votierten die anwesenden Abgeordneten mehrheitlich mit 38 zu sechs Stimmen gegen mehr statistische Informationen. Ein anwesender fraktionsloser Abgeordneter war ebenfalls dagegen.
Ausfuehrliche Informationen zur Bundestagsdebatte mit allen zugehoerigen Dokumenten und eigenen Listen zum Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten gibt es auf der Webseite des Bundestages. Dort kann mittlerweile auch ein Audio-Mitschnitt der Plenardebatte abgerufen werden, nachdem die direkte Live-Uebertragung im Internet zeitweise ohne Ton und nur mit Bild war. Eine sehr interessante interaktive Aufbereitung von namentlichen Abstimmungsergebnissen im Deutschen Bundestag hierzu und auch zu vorangegangenen Debatten, z.B. ueber die Liberalisierung des Stammzellengesetzes vergangenes Jahr, bietet das ZDF in seinem preisgekroenten "ZDF-Parlameter". Hier koennen Abstimmungsergebnisse nicht nur nach Bundeslaendern gefiltert und ausgewertet werden sondern auch nach Geschlecht, Familienstand, Anzahl der Kinder, Alter und Nebentaetigkeit. Dies ist durchaus lohnenswert im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl im September.
Weitere Informationen:
Plenarprotokoll der 221. Sitzung von Mittwoch, dem 13. Mai 2009 im Deutschen Bundestag imPDF-Format
Dort Tagesordnungspunkt 3 a und 3b sowie die zugehoerigen Anhaenge
http://www.bundestag.de/bic/plenarproto ... /16221.pdf
Ausfuehrliche Informationen beim Deutschen Bundestag zur Debatte ueber Spaetabtreibungen
Mit allen zugehoerigen Dokumenten und Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten bei den namentlichen Abstimmungen
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... index.html
ZDF-Parlameter mit interaktiver Darstellung aller namentlichen Bundestagsabstimmungen und umfangreichen Filterfunktionen
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/ ... Popup=true
Debatte um Spaetabtreibungen: Schlussabstimmung im Deutschen Bundestag am 13. Mai
ALfA-Newsletter 18/09 vom 09.05.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 93ac350b6f
=================
2. Nach Bundestagsbeschluss zu Spaetabtreibungen: Lob und Kritik an der Gesetzesaenderung
Berlin (ALfA). Von Vertreterinnen und Vertretern kirchlicher Gruppen, von Aerzten, Behindertenverbaenden und Lebensrechtsgruppen wurde der Bundestagsbeschluss vom 13. Mai zur Aenderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sehr unterschiedlich aufgenommen. Waehrend Aerzte-, Kirchen- und Behindertenverbandsvertreter die Neuregelung positiv aufnahmen, kam von Seiten der Lebensrechtsgruppen scharfe Kritik.
Kritik von Lebensrechtsgruppen
Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, kritisierte in einer Pressemitteilung vom 14. Mai, die vom Parlament beschlossenen Aenderungen koennen nicht darueber hinwegtaeuschen, dass der Schutz des Lebens wehrloser Kinder im Mutterleib weiterhin keine Lobby im Deutschen Bundestag hat. Sie machte darauf aufmerksam, dass die Drei-Tages-Frist, die zwischen der Diagnose einer moeglichen Behinderung des ungeborenen Kindes und seiner Toetung liegen sollen, leicht zu umgehen sei. "Wie die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in ihrer Rede im Bundestag betonte, entfaellt die Drei-Tages-Frist nicht nur in den wenigen Einzelfaellen, in denen das Leben der Mutter durch die Fortfuehrung der Schwangerschaft existentiell bedroht ist (medizinische Indikation), sondern auch bei vermuteter oder behaupteter "psychischer Gefahr" fuer die Gesundheit der Schwangeren. Mit der Unzumutbarkeit einer Schwangerschaft fuer die psychische Gesundheit schwangerer Frauen wird schon heute der Grossteil der Abtreibungen von Kindern, die bereits ausserhalb des Mutterleibes ueberlebensfaehig sind, gerechtfertigt", erklaerte Kaminski.
Dass die Abgeordnete Griese in ihrer Rede ausdruecklich betonte, "dass es nicht darum geht, quantitativ die Zahl der Spaetabbrueche zu senken", mache ebenfalls deutlich, dass der Bundestag keine wirkliche Verbesserung des Lebensschutzes ungeborener Kinder wuenscht, so die ALfA-Bundesvorsitzende. Wer dies wollte, muesse wie von der ALfA und anderen Lebensschutzorganisationen in den letzten Jahren wiederholt gefordert die psycho-soziale Indikation ganz abschaffen, die bei der Reform des § 218 im Jahr 1995 in der medizinischen Indikation aufging, und die medizinische Indikation auf die ganz wenigen Faelle beschraenken, in denen tatsaechlich das Leben der Mutter gegen das Leben des Kindes steht. "Dass der Bundestag mehrheitlich gegen eine bessere statistische Erfassung sogenannter Spaetabtreibungen votierte, macht aus Sicht der ALfA deutlich, dass die Mehrheit der Abgeordneten weder mehr Informationen ueber die tatsaechliche Situation von vorgeburtlichen Kindstoetungen nach der 12. Schwangerschaftswoche wuenscht, noch wissen will, ob die jetzt beschlossenen Aenderungen der gesetzlichen Regelung zu positiven Aenderungen der skandaloesen Lage beitragen", so Kaminski. Die Verpflichtung fuer Aerzte, Frauen nach einem positiven praenatalen Befund umfassender als bisher zu beraten, sei aus Sicht der ALfA zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aendere aber nichts daran, dass entgegen Art. 2. Abs. 2 GG ("Jeder hat Recht auf Leben und koerperliche Unversehrtheit. ") und Art. 3 Abs. 2 ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.") der Schutz des Lebens ungeborener Kinder in Deutschland nach wie vor - bis einschliesslich kurz vor der Geburt - nur auf dem Papier existiert, gab Kaminski zu bedenken.
Auch die Bundesvorsitzende der Christdemokraten fuer das Leben (CDL), Mechthild Loehr, uebte scharfe Kritik an der Neuregelung. "Der Gesetzgeber hat ein fatales Signal gesetzt, denn Spaetabtreibungen bleiben toedliches Unrecht und fuehren zu wachsender Diskriminierung von Behinderten", erklaerte Loehr in einer Presseaussendung. Auch sie kritisierte das Fehlen einer genauen Statistik, bei welchen Krankheitsbildern abgetrieben wird und wie oft Fehldiagnosen getroffen wurden. Damit stelle der Staat das legitime Lebensrecht von Behinderten bis zur Geburt weiterhin unkontrolliert zur Disposition. "Auch nach der Entscheidung des Bundestages zur Spaetabtreibung bleibt es dabei: Ungeborene Kinder, bei denen bis kurz vor der Geburt eine moegliche Behinderung diagnostiziert wird, koennen weiter straffrei in Deutschland abgetrieben werden. Die Menschen in der vorchristlichen Antike setzten neugeborene Behinderte nach der Geburt aus, heute setzen Aerzte die stille Kaliumchloridspritze direkt in die Nabelschnur", so die CDL-Vorsitzende.
Lob von Aerztevertretern, Lebenshilfe und kirchlichen Gruppen
Die Bundesaerztekammer (BAEK) und die Deutsche Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe (DGGG) begruessten dagegen in einer gemeinsamen Pressemitteilung die vom Bundestag verabschiedete Aenderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes nachdruecklich. "Den Abgeordneten gebuehrt Dank und allerhoechster Respekt dafuer, wie sie mit diesem Thema umgegangen sind. Die Entscheidung fuer eine aerztliche Beratungspflicht auch im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft und eine dreitaegige Bedenkzeit nach Stellung der Diagnose bis zur etwaigen Durchfuehrung eines Schwangerschaftsabbruchs entspricht langjaehrigen Forderungen der Aerzteschaft", erklaerte BAEK-Praesident Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe. "Damit ist ein Regelungsdefizit, das durch die Reform des Schwangerschaftsabbruchrechts 1995 entstanden ist, endlich beseitigt", so Hoppe. Der Praesident der DGGG, Prof. Dr. Rolf Kreienberg, erklaerte, der Deutsche Bundestag habe "in einer vorbildlichen Weise" die Argumente fuer die einzelnen Vorschlaege bewertet und sei zu einem Ergebnis gelangt, das der schwierigen Konfliktlage der Schwangeren ebenso gerecht wird wie dem Schutz des Ungeborenen." Die Bundesaerztekammer und die Deutsche Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe hatten bereits im Dezember 2006 den Abgeordneten einen detaillierten Vorschlag zur Ergaenzung des Schwangerschaftsabbruchrechts aus medizinischer Indikation unterbreitet. Damit sei jetzt die Selbstverpflichtung der Aerzte, die zuerst 1998 in gemeinsamen Papieren der BAEK mit der DGGG festgehalten wurde, politisch akzeptiert und gesetzlich verankert worden.
Mit grosser Erleichterung hat auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe fuer Menschen mit geistiger Behinderung das Votum des Bundestags zu Spaetabtreibungen aufgenommen. "Das ist eine wirkliche Hilfe fuer schwangere Frauen, die ja meist voellig unvorbereitet mit der Diagnose konfrontiert werden, dass sie ein behindertes Kind erwarten", erklaerte der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter. Es habe sich gelohnt, dass die Lebenshilfe immer wieder eine Aenderung des Gesetzes verlangt hat. Seit vielen Jahren macht die Lebenshilfe auf die gezielte Suche nach Kindern mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen waehrend der Schwangerschaft aufmerksam, die zu schwer wiegenden Konflikten fuer die werdenden Eltern fuehren kann. Ebenso lange fordert die Lebenshilfe, Eltern, die von einer solchen Diagnose betroffen sind, ueber die Lebensperspektiven eines behinderten Kindes umfassend zu informieren, damit die Eltern in dieser so schwierigen Situation, bei der es um Leben und Tod geht, eine Entscheidung treffen, die sie spaeter nicht bereuen muessen.
Auch der Praesident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken ZdK, Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, begruesste den Bundestagsbeschluss. "Dieser Beschluss wird dem Schutz des Lebens und dem Beistand der Eltern in ihrer Notsituation dienen", erklaerte Meyer in einer Pressemitteilung. Insbesondere die Einfuehrung der dreitaegigen Bedenkzeit und die Hinweispflicht auf eine psycho-soziale Beratung seien geeignet, den Skandal der sogenannten Spaetabbrueche endlich einzudaemmen. Jetzt komme es auf eine praezise Umsetzung des Beschlusses an. Begruesst wurde die Gesetzesaenderung zu Spaetabtreibungen auch vom Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. (KDFB). "Es ist gut, dass nun die jahrelangen Debatten konstruktiv beendet wurden und verbindliche Regelungen getroffen wurden", erklaerte Ingrid Fischbach, Praesidentin des Frauenbundes. Der KDFB hatte in den letzten Jahren immer wieder eine Verbesserung der Praxis bei Spaetabbruechen in der Schwangerschaft gefordert und dabei besonders auf eine verbesserte Beratung sowie eine Mindestbedenkzeit der Eltern gedraengt. Fuer den Verband gehe die Gesetzesaenderung mit einer gesellschaftlichen und politischen Verantwortung einher. "Wir muessen gemeinsam mit Kirchen und Wohlfahrtsverbaenden langfristige Ansaetze suchen, die es Familien erleichtern, ein Kind anzunehmen und zwar unabhaengig davon, ob es schwer behindert ist oder nicht. Die Unterstuetzungsangebote muessen dringend weiter ausgebaut werden", mahnte Fischbach.
Geteiltes Echo in den Medien
In den Medien sorgte der Bundestagsbeschluss in den Kommentaren und Berichten ueberwiegend fuer positive Resonanz aber auch fuer Kritik. Unzaehlige Artikel und Kommentare zur Debatte und zum Beschluss finden sich im Online-Pressespiegel unten.
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - Mitteilung vom 16.05.2009