Seite 1 von 1

Wunddokumentation per Digitalkamera

Verfasst: 27.09.2003, 16:16
von WernerSchell
Wir möchten auf den Artikel
"Wunddokumentation per Digitalkamera zulässig und sinnvoll"
in Zeitschrift "Carekonkret" (vom 26.9.2003) aufmerksam machen.

Team Werner Schell
http://www.pflegerechtportal.de

Re: Wunddokumentation per Digitalkamera

Verfasst: 21.11.2003, 03:50
von duetzmann
Liebes Team, was steht denn drin in dem Beitrag?
Leider kenne ich die Zeitschrift nicht und habe ehrlicherweise keine Ahnung wie und wo ich sie lesen könnte (wie wahrscheinlich 600 anderen Lesern dieses Artikels...)
MFG

Wunddokumentation per Digitalkamera

Verfasst: 21.11.2003, 17:03
von Gast
Hallo Herr Duetzmann,
die Zeitschrift "Carekonkret" wird vom Vincentz-Network herausgegeben. Chefredakteur ist Stefan Neumann, Tel. 0511-9910107, E-Mail stefan.neumann@vincentz.net.
Ich rege an, Herrn Neumann anzuschreiben.
Gruß Berti

Re: Wunddokumentation per Digitalkamera

Verfasst: 21.11.2003, 18:05
von WernerSchell
Wir haben uns mit der Redaktion "Carekonkret" in Verbindung gesetzt und die Zusage erhalten, dass uns im Laufe der nächsten Woche der Artikel

"Wunddokumentation per Digitalkamera zulässig und sinnvoll"
in Zeitschrift "Carekonkret" (vom 26.9.2003)

zur Veröffentlichung in dieser Homepage http://www.gesetzeskunde.de zur Verfügung gestellt wird.
Wir werden uns mit einer entsprechenden Texteinstellungen melden, sobald uns der Beitrag zur Verfügung steht. Bis dahin bitten wir um Geduld.

Team Werner Schell
http://www.pflegerechtportal.de

Wunddokumentation per Digitalkamera

Verfasst: 22.11.2003, 11:34
von Gast
Siehe auch unter Aktuelles, 11/03, dieser Homepage http://www.gesetzeskunde.de den Hinweis in der Kleinen Zeitschriftenschau unter
„Heilberufe“, Das Pflegemagazin:
----> ICW e.V. „Dokumentation per Digitalkamera“!

Digitale medizinische Bilddokumentation

Verfasst: 22.11.2003, 20:40
von Gast
Wegen der Verwendung von Digitalkameras wird zur Zeit viel geschrieben. Argumente, die gegen eine Verwendung sprechen, werden sich wahrscheinlich von selbst erledigen. Kostenersparnisse und Effektivität sprechen für die neue Technik.

Siehe daher auch den folgenden Artikel im Deutschen Ärzteblatt:

Bause, Ludwig; Schollmayer, Andreas
Kameras im Praxistest: Digitale medizinische Bilddokumentation
Deutsches Ärzteblatt 100, Ausgabe 45 vom 07.11.2003, Seite [16]
SUPPLEMENT: Praxis Computer

Digitale Techniken in der Fotografie entwickeln sich in rasantem Tempo weiter. Digitale Spiegelreflexkameras sind inzwischen erschwinglich und gut geeignet für den medizinischen Einsatz.
Die Dokumentationspflicht wird in nahezu sämtlichen medizinischen Bereichen – nicht zuletzt im Hinblick auf abrechnungsrelevante Aspekte – immer wichtiger.
....
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=39226

Wunddokumentation per Digitalkamera

Verfasst: 29.11.2003, 18:17
von WernerSchell
Digitale Bilddokumentation, z.B. in der Wundbehandlung, zulässig oder nicht?

Seit geraumer Zeit wird darüber diskutiert, ob und ggf. in welchem Umfange eine digitale Bilddokumentation in der Krankenversorgung (z.B. im Zusammenhang mit der Wundbehandlung) als zulässig bzw. vertretbar erachtet werden kann. Gegen die digitale Bilddokumentation wird insbesondere ins Feld geführt, diese Technik ermögliche eine Veränderung bzw. Verfälschung von Daten. Damit sei diese Technik nicht sicher genug und müsse abgelehnt werden.
Dieser Auffassung stehen zahlreiche Einschätzungen gegenüber, die die digitale Bilddokumentation, auch im Sinne eines Fortschritts der Telematik bzw. Telemedizin, für zulässig und wünschenswert erachten. Diese Auffassung vertrete ich auch. Die Tatsache, dass digitale Bilder mit krimineller Energie manipuliert werden können, muss meiner Meinung nach bei der Beurteilung der hier anstehenden Fragen außer Betracht bleiben. Medizinischer Fortschritt, auch im Bereich der bildlichen Darstellung, kann nämlich nicht allein deshalb diskriminiert werden, nur weil, wie in vielen anderen Bereichen auch, rechtswidrige und damit kriminelle Eingriffe in ein Geschehen möglich sind.

Werner Schell

http://www.gesetzeskunde.de

http://www.pflegerechtportal.de

Wunddokumentation per Digitalkamera

Verfasst: 29.11.2003, 18:46
von WernerSchell
Wir haben uns mit der Redaktion "Carekonkret" in Verbindung gesetzt und die Zusage erhalten, dass uns im Laufe der nächsten Woche der Artikel
Der Artikel

----> "Wunddokumentation per Digitalkamera zulässig und sinnvoll",

veröffentlicht in der Zeitschrift "Carekonkret" (vom 26.9.2003), wurde uns inzwischen von der Redaktion der Zeitschrift zur Veröffentlichung in dieser Homepage http://www.gesetzeskunde.de zur Verfügung gestellt.

Wir werden den Text in den nächsten Tagen in unsere Homepage einstellen!

Werner Schell
http://www.pflegerechtportal.de

Wunddokumentation per Digitalkamera

Verfasst: 02.12.2003, 12:10
von WernerSchell
Der Artikel

----> "Wunddokumentation per Digitalkamera zulässig und sinnvoll",

veröffentlicht in der Zeitschrift "Carekonkret" (vom 26.9.2003), wurde in diese Homepage http://www.gesetzeskunde.de eingestellt, und zwar in die Rubriken Rechtsalmanach, Nr. 13, und Medizin/Infos – Telemedizin.

Wir bedanken uns nochmals bei der Redaktion von „Carekonkret“.

Werner Schell
http://www.pflegerechtportal.de

Re: Wunddokumentation per Digitalkamera

Verfasst: 03.12.2003, 22:25
von Gast
In Heilberufe Spezial Dekubitus ist ein Artikel zur Fotodokumentation enthalten.
Meine Frage dazu wäre folgende:
Wenn der Patient nicht ansprechbar ist (beatmet, komatös etc.), von wem bekomme ich dann mein Einverständnis?
Darf ich bevor ich das Einverständnis z.B. von Angehörigen habe, bereits ein Foto machen? Häufig ist es ja so, das die Angehörigen nicht jeden Tag vorbei kommen.

Ggf. entscheidet gesetzlicher Vertreter

Verfasst: 06.12.2003, 11:40
von Sonja_Muetzenich
Guten Morgen Dorit Rienecker!
Die Frage muss unter Berücksichtigung der Einzelumstände beantwortet werden. Steht ein Patient unter Betreuung, ist der Rechtliche Betreuer zur Entscheidung berufen. Liegt keine Betreuung vor, müsste die Betreuung ggf. eingeleitet werden. Es stellt sich dann aber die Frage, ob nicht die Einwilligung des Patienten für die aktuelle Situation (vorübergehend und stillschweigend) angenommen werden darf (weil Maßnahme auch in seinem Interesse liegt = Qualitätssicherung). Dabei können die Angehörigen sicherlich hilfreiche Hinweise geben. Rechtlich gesehen, sind die Angehörigen aber nicht selbst entscheidungsbefugt (es sei denn, ein Angehöriger ist Betreuer).
Herzliche Grüße
Sonja