Referendum zur Sterbehilfe?
Zum Auftakt der Frühjahrsvollversammlung der katholischen Bischöfe bekräftigte Kardinal Andre Vingt-Trois die kirchliche Ablehnung aktiver Sterbehilfe. Er beklagte, das persönliche Drama Einzelner werde für eine Kampagne instrumentalisiert, um die Öffentlichkeit für Gesetzesänderungen zu gewinnen. Tatsächlich gehe es aber um die Erlaubnis zu töten (Quelle: Deutsches Ärzteblatt v. 02.04.08)
Eine weitere unheilbar kranke Patientin aus Frankreich hat eine Aufhebung des Verbots der aktiven Sterbehilfe verlangt und rief den franz. Staatspräsidenten auf, ein Referendum über Sterbehilfe zu organisieren.
Das öffentliche Wehklagen des Kardinals scheint plausibel zu sein, wird doch im Zweifel durch ein Referendum die katholische Kirche mit der Realität auf Erden konfrontiert, wo nicht wenige Patienten um ihre selbstbestimmte Entscheidung nach einem humanen Tod ringen. Der Wertkonservativismus der katholischen Kirche verliert in dem Maße seine inquisitorische Wirkung, wie der mündige Patient ein Mehr an Selbstbestimmungsfreiheit zugebilligt bekommt. Der Zwang zum Leben wird nicht durch die „Heiligkeit des Lebens“ legitimiert und es bleibt zu wünschen übrig, dass ein Referendum jedenfalls in Frankreich hierüber Klarheit schaffen wird. In unserem demokratischen Lande scheint ein Referendum kaum möglich, leugnen doch wertkonservative Verfassungsjuristen und Politiker die Möglichkeit eines Plebiszits. Dies ist zwar in Anlehnung an den grammatikalischen Wortlaut der Staatsfundamentalnorm des Art. 20 III GG schwer nachvollziehbar, aber wohl immer noch „herrschende Meinung“.
Hierzu haben wir vom IQB eine Online – Umfrage auf unserem Internetportal freigeschaltet und wir fänden es toll, wenn Sie hierzu Ihre Stimme abgegeben würden.
>>> http://www.iqb-info.de/aktuelle_umfragen.htm
Lutz Barth
Referendum zur Sterbehilfe?
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Referendum zur Sterbehilfe?
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Was soll das Ziel sein?
Patientenrecht? Menschenrecht? Selbstbestimmungsfreiheit?
Ich kenne keinen einzigen Fall, daß ein Selbstmörder vor Gericht gestellt wurde. Schon immer meinten Menschen, alles tun zu dürfen, was sie gerade wollten. Will sich ein Mensch das Leben nehmen, wer sollte ihn daran hindern? Bisher wurden die Menschen nicht daran gehindert, sich selbst das Leben zu nehmen. Und nur selten wurden sie gehindert, anderen Menschen das Leben zu nehmen.
Was heißt hier Zwang zum Leben?
Was ist das eigentlich? Noch gibt es keinen Menschen, der Leben geben kann und auch noch keinen, der Leben erhalten kann. Erzwingen kann man nur etwas, wenn man die Macht dazu hat. Was also ist Zwang zum Leben?
Wollten es die Franzosen nicht in der französischen Revolution besser machen als die Monarchie? Ja, sie haben es geschafft! Sie haben mit Napoleon mehr Tote produziert als die Monarchen zuvor. Und heute? Wollen die Tötungsbefürworter es nicht besser machen als die Gesellschaft bisher? Ja, auch sie werden es schaffen. Sie sind doch der Ansicht, weit über ihren Altvorderen zu stehen.
Schon einmal daran gedacht, daß diese irrwitzigen Diskussionen auftreten in Nationen, die für sich in Anspruch nehmen, zivilisierter zu sein als andere? Ausgerechnet in Nationen, die im Wohlstand leben. Wie lange noch, wenn sie diese Entwicklung weiter verfolgen? Erst sind es die Schwerstkranken, dann die Alten, dann die Behinderten, dann die Minderheiten, dann ....
Selbstbestimmung? Wer fällt denn auf solche Lügen noch herein? Wie hoch ist denn bereits der Anteil jener, die ohne ihren Willen von selbstherrlichen Ärzten getötet werden? Wenn ich richtig informiert bin liegt dieser Anteil bereits bei 50 %! Tolle Leistung, oder? Wie hoch war der Anteil der Schwerstkranken die gegen ihren Willen in der ersten Hälfte des letzen Jahrhunderts ermordet wurden?
Es ist schon richtig. Zuerst wird die Obrigkeit, die eine Ordnung erläßt in Frage gestellt, weil sie sich daraus Vorteile verschafft. Dann wird die Ordnung selbst in Frage gestellt. Dann wird die Ordnung abgeschafft. Schließlich kann jeder tun, was er will. Nennt man sowas nicht Anarchie? Wir sind auf dem besten Weg dahin. Ich glaube auch kaum, daß sich diese Entwicklung aufhalten läßt - dafür gibt es zu viele selbstherrliche Menschen, die sich über andere stellen zu deren Nachteil.
Der Karrikaturist hat schon Recht, wenn er meint:
Es ist eine Schande, wenn die Menschen eine Verwandtschaft mit dem Affen proklamieren. So sehr wie diese würden wir Affen uns nie entwürdigen!
Soll man da nicht Zweifel bekommen, ob es gut ist, zur Spezies Mensch zu gehören?
Johannes
Ich kenne keinen einzigen Fall, daß ein Selbstmörder vor Gericht gestellt wurde. Schon immer meinten Menschen, alles tun zu dürfen, was sie gerade wollten. Will sich ein Mensch das Leben nehmen, wer sollte ihn daran hindern? Bisher wurden die Menschen nicht daran gehindert, sich selbst das Leben zu nehmen. Und nur selten wurden sie gehindert, anderen Menschen das Leben zu nehmen.
Was heißt hier Zwang zum Leben?
Was ist das eigentlich? Noch gibt es keinen Menschen, der Leben geben kann und auch noch keinen, der Leben erhalten kann. Erzwingen kann man nur etwas, wenn man die Macht dazu hat. Was also ist Zwang zum Leben?
Wollten es die Franzosen nicht in der französischen Revolution besser machen als die Monarchie? Ja, sie haben es geschafft! Sie haben mit Napoleon mehr Tote produziert als die Monarchen zuvor. Und heute? Wollen die Tötungsbefürworter es nicht besser machen als die Gesellschaft bisher? Ja, auch sie werden es schaffen. Sie sind doch der Ansicht, weit über ihren Altvorderen zu stehen.
Schon einmal daran gedacht, daß diese irrwitzigen Diskussionen auftreten in Nationen, die für sich in Anspruch nehmen, zivilisierter zu sein als andere? Ausgerechnet in Nationen, die im Wohlstand leben. Wie lange noch, wenn sie diese Entwicklung weiter verfolgen? Erst sind es die Schwerstkranken, dann die Alten, dann die Behinderten, dann die Minderheiten, dann ....
Selbstbestimmung? Wer fällt denn auf solche Lügen noch herein? Wie hoch ist denn bereits der Anteil jener, die ohne ihren Willen von selbstherrlichen Ärzten getötet werden? Wenn ich richtig informiert bin liegt dieser Anteil bereits bei 50 %! Tolle Leistung, oder? Wie hoch war der Anteil der Schwerstkranken die gegen ihren Willen in der ersten Hälfte des letzen Jahrhunderts ermordet wurden?
Es ist schon richtig. Zuerst wird die Obrigkeit, die eine Ordnung erläßt in Frage gestellt, weil sie sich daraus Vorteile verschafft. Dann wird die Ordnung selbst in Frage gestellt. Dann wird die Ordnung abgeschafft. Schließlich kann jeder tun, was er will. Nennt man sowas nicht Anarchie? Wir sind auf dem besten Weg dahin. Ich glaube auch kaum, daß sich diese Entwicklung aufhalten läßt - dafür gibt es zu viele selbstherrliche Menschen, die sich über andere stellen zu deren Nachteil.
Der Karrikaturist hat schon Recht, wenn er meint:
Es ist eine Schande, wenn die Menschen eine Verwandtschaft mit dem Affen proklamieren. So sehr wie diese würden wir Affen uns nie entwürdigen!
Soll man da nicht Zweifel bekommen, ob es gut ist, zur Spezies Mensch zu gehören?
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Grundrechte versus Obrigkeit
In der gebotenen Kürze sei es erlaubt, auf Folgendes hinzuweisen: Freiheiten mussten schon immer erkämpft werden und in diesem Zusammenhang stehend war vielfach der Gegenspieler eben der Obrigkeitsstaat und nicht selten die verfassten Amtskirchen (hier freilich in besonderem Maße die katholische Kirche). Selbstredend ist hierbei, dass gerade der zivile Ungehorsam als Folge des Freiheitsstrebens der Bürger nicht immer vermeidbar ist, erweist sich doch der Staat (resp. die Kirche) als derjenige, der die Freiheiten bedroht. Sofern es um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten resp. des Sterbenden geht, hat hier freilich der Staat die bedeutsame Aufgabe, seinen grundrechtlichen Schutzauftrag zu erfüllen. Der „Zwang“ zum Leben ergibt sich nicht zuletzt aus der Revitalisierung vermeintlich traditioneller Werte, die gegenwärtig als höhere Werte der Sittlichkeit deklariert und so dem Selbstbestimmungsrecht diametral entgegengestellt werden. Diesbezüglich ist stets zu betonen, dass Verfassungsrecht eben nicht mit der Philosophie gleichzusetzen ist und dies scheinen manche Kritiker der Sterbehilfe nicht zu verstehen, besser wohl nicht akzeptieren zu wollen.
Es werden ethische und moralische Nebelbomben geworfen, die den Blick für das Wesentliche trüben sollen und hier zeigt sich dann, dass der einzelne Patient durchaus um sein Selbstbestimmungsrecht „kämpfen“ muss, zumal nicht wenige Palliativmediziner und ihnen wohl folgend so mancher Pflegerechtler der Illusion erliegen, dass derjenige, der sein Selbstbestimmungsrecht in Gestalt einer patientenautonomen Verfügung ausübt, ein egozentrischer Individualist sei. Zu fragen bleibt also, welchen Sinn und Zweck solche Sendboten vermeintlich neuer (im Kern aber höchst antiquarischer) Wertvorstellungen verfolgen? Hier ist ein neuer ethischer Neopaternalismus geboren worden, der zunehmend sich als unerträglich erweist.
Lutz Barth
Es werden ethische und moralische Nebelbomben geworfen, die den Blick für das Wesentliche trüben sollen und hier zeigt sich dann, dass der einzelne Patient durchaus um sein Selbstbestimmungsrecht „kämpfen“ muss, zumal nicht wenige Palliativmediziner und ihnen wohl folgend so mancher Pflegerechtler der Illusion erliegen, dass derjenige, der sein Selbstbestimmungsrecht in Gestalt einer patientenautonomen Verfügung ausübt, ein egozentrischer Individualist sei. Zu fragen bleibt also, welchen Sinn und Zweck solche Sendboten vermeintlich neuer (im Kern aber höchst antiquarischer) Wertvorstellungen verfolgen? Hier ist ein neuer ethischer Neopaternalismus geboren worden, der zunehmend sich als unerträglich erweist.
Lutz Barth
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Die Kettenreaktion
Heute postulieren immer mehr Menschen, daß der Mensch ein Recht zum Sterben hat. Selbstverständlich darf er selbst entscheiden. Doch das ist mittlerweile nicht mehr zwingend. Auch ohne seine Willen darf er schon getötet werden - wenn auch noch nicht in allen Ländern des modernen Europa.
Morgen werden immer mehr Menschen postulieren, daß der Mensch die Pflicht hat, zu sterben. Vielleicht bekommen wir ja sogar ein spezielles EU-Gesetz hierzu, wer wann wie und wo zu sterben hat? Selbstverständlich wird er dann nicht mehr das Recht haben, selbst zu entscheiden. Denn bereits jetzt sind die Tötungen ohne den Willen des Betroffenen genau so umfangreich, wie die aus eigener Entscheidung.
Übermorgen werden unerwünschte oder kranke Kinder, Alte, Kranke, Behinderte, Arme, Einzelgänger, Minderheiten und wer weiß noch wer nach bestimmten Kriterien ausgewählt und vernichtet. Trainiert wurde dies ja bereits im letzten Jahrhundert. Nur hat damals noch die sog. zivilisierte Menschheit aufgeschrieen. Das wird dann wohl nicht mehr der Fall sein!
Selbst der ehemalige Bundespräsident Herzog ist nach der Meldung im Videotext in RTL II der Auffassung, daß die Rentner gefährlich sind, da sie künftig die Jungen ausplündern würden. Na, wenn das kein Markenzeichen einer modernen Gesellschaft ist ...
Wer Obrigkeit abschafft - im vorigen Beitrag wird von Obrigkeitsstaat gesprochen - muß sich darüber klar sein, daß mit der Obrigkeit auch deren Rechtsordnung fällt. Wessen Rechtsordnung wird dann wohl gelten?
Genau das war das Problem zur Zeit der französischen Revolution. Die - wenn auch unvollkommene - monarchische Ordnung dieser Zeit, die im Wesentlichen die Aufrechterhaltung menschlicher Gemeinschaft ermöglichte, wurde durch die Anarchie ersetzt. Auch wenn die Franzosen bald merkten, daß man nicht das Kind mit dem Bade ausschütten sollte, wurde doch die Rechtsordnung an sich in ihren Grundfesten erschüttert.
Heute sind wir fast am Ende dieser Entwicklung. Da wurde am Anfang der Menschheitsgeschichte nach dem Gebot der Liebe den Menschen das Töten untersagt. Der selbstherrliche Mensch des 21. Jahrhunderts interessiert sich nicht mehr für das Leben, sondern ausschließlich für die Befriedigung vordergründiger und vorgeschobener Bedürfnisse.
Dem Leben steht nur der Tod gegenüber. Was verfolgen also Sendboten solcher neuer Wertvorstellungen, die von Selbstbestimmungsrecht reden? Mir ist schon klar, daß die Entwicklung nicht aufzuhalten sein wird. Wenn Frau Zypries von der Bühne der Politik abtritt, erwarte ich die Wende. Dann wird auch in Deutschland der so schön mit Sterbehilfe umschriebene Mord gesellschaftsfähig werden. Am Anfang etwas gemächlich, doch von Jahr zu Jahr immer schneller und umfassender.
Ist es einmal so weit, wird auch kein Wehklagen mehr helfen. Dann werden gerade diese egozentrischen Individualisten auch nicht mehr davor zurückschrecken, andere in den Tod zu treiben. Hoffentlich gibt es dann genug Zyankali für den selbstbestimmten nationalen Massenmord.
Es scheint, daß die Blindheit vor dem Ergebnis dieses Handelns der Entwicklung von Suchtkranken gleichkommt. Erst, wenn sie ganz unten sind, erkennen sie, was schief gelaufen ist. Nur daß es hierbei kein Zurück mehr geben wird. Arme moderne Zivilisation, die ihren Untergang schon beschlossen hat.
Johannes
Morgen werden immer mehr Menschen postulieren, daß der Mensch die Pflicht hat, zu sterben. Vielleicht bekommen wir ja sogar ein spezielles EU-Gesetz hierzu, wer wann wie und wo zu sterben hat? Selbstverständlich wird er dann nicht mehr das Recht haben, selbst zu entscheiden. Denn bereits jetzt sind die Tötungen ohne den Willen des Betroffenen genau so umfangreich, wie die aus eigener Entscheidung.
Übermorgen werden unerwünschte oder kranke Kinder, Alte, Kranke, Behinderte, Arme, Einzelgänger, Minderheiten und wer weiß noch wer nach bestimmten Kriterien ausgewählt und vernichtet. Trainiert wurde dies ja bereits im letzten Jahrhundert. Nur hat damals noch die sog. zivilisierte Menschheit aufgeschrieen. Das wird dann wohl nicht mehr der Fall sein!
Selbst der ehemalige Bundespräsident Herzog ist nach der Meldung im Videotext in RTL II der Auffassung, daß die Rentner gefährlich sind, da sie künftig die Jungen ausplündern würden. Na, wenn das kein Markenzeichen einer modernen Gesellschaft ist ...
Wer Obrigkeit abschafft - im vorigen Beitrag wird von Obrigkeitsstaat gesprochen - muß sich darüber klar sein, daß mit der Obrigkeit auch deren Rechtsordnung fällt. Wessen Rechtsordnung wird dann wohl gelten?
Genau das war das Problem zur Zeit der französischen Revolution. Die - wenn auch unvollkommene - monarchische Ordnung dieser Zeit, die im Wesentlichen die Aufrechterhaltung menschlicher Gemeinschaft ermöglichte, wurde durch die Anarchie ersetzt. Auch wenn die Franzosen bald merkten, daß man nicht das Kind mit dem Bade ausschütten sollte, wurde doch die Rechtsordnung an sich in ihren Grundfesten erschüttert.
Heute sind wir fast am Ende dieser Entwicklung. Da wurde am Anfang der Menschheitsgeschichte nach dem Gebot der Liebe den Menschen das Töten untersagt. Der selbstherrliche Mensch des 21. Jahrhunderts interessiert sich nicht mehr für das Leben, sondern ausschließlich für die Befriedigung vordergründiger und vorgeschobener Bedürfnisse.
Dem Leben steht nur der Tod gegenüber. Was verfolgen also Sendboten solcher neuer Wertvorstellungen, die von Selbstbestimmungsrecht reden? Mir ist schon klar, daß die Entwicklung nicht aufzuhalten sein wird. Wenn Frau Zypries von der Bühne der Politik abtritt, erwarte ich die Wende. Dann wird auch in Deutschland der so schön mit Sterbehilfe umschriebene Mord gesellschaftsfähig werden. Am Anfang etwas gemächlich, doch von Jahr zu Jahr immer schneller und umfassender.
Ist es einmal so weit, wird auch kein Wehklagen mehr helfen. Dann werden gerade diese egozentrischen Individualisten auch nicht mehr davor zurückschrecken, andere in den Tod zu treiben. Hoffentlich gibt es dann genug Zyankali für den selbstbestimmten nationalen Massenmord.
Es scheint, daß die Blindheit vor dem Ergebnis dieses Handelns der Entwicklung von Suchtkranken gleichkommt. Erst, wenn sie ganz unten sind, erkennen sie, was schief gelaufen ist. Nur daß es hierbei kein Zurück mehr geben wird. Arme moderne Zivilisation, die ihren Untergang schon beschlossen hat.
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„Am Anfang der Menschheit stand das Gebot der Liebe“
„Da wurde am Anfang der Menschheitsgeschichte nach dem Gebot der Liebe den Menschen das Töten untersagt. Der selbstherrliche Mensch des 21. Jahrhunderts interessiert sich nicht mehr für das Leben, sondern ausschließlich für die Befriedigung vordergründiger und vorgeschobener Bedürfnisse“, so Johannes in seiner Vision von einer wohl künftig in ihren Grundfesten erschütterten Gesellschaft.
Die 10 Gebote des übernatürlichen Gesetzgebers in seiner transzendenten Gestalt haben weder das Volk noch die Stellvertreter Gottes auf Erden – mithin also die Kirchen und ihre Vertreter – davon abgehalten, gelegentlich auch gewaltiges Unrecht über die Menschheit zu bringen. Nun mag dies in der „Natur“ des Menschen liegen, so wie eben Schriftgelehrte und Pharisäer zu jeder Zeit meinen, mit mehr oder minder markigen Sprüchen ein gesamtes Staatsvolk um ihres Glaubens oder ihrer Werthaltung willen disziplinieren zu können. Genau an diesem Punkt befindet sich die Debatte um die Sterbehilfe und da kann es schon Sinn machen, seine Freiheitsrechte zu reklamieren, ohne dass die Schriftgelehrten und Sendboten einer neopaternalistsichen Ethik aus dem "Tempel" gefegt werden. Hier bedarf es "nur" eines Lesestudiums und der Verfechter einer konservativen Wertordnung wird mit der eigentlichen Sinn und Zweckbestimmung von Grundrechten konfrontiert, so wie unlängst der Bundesinnenminister aus seiner Sicht die schmerzliche Erfahrung hat machen müssen, dass die Bürgerinnen und Bürger seines Landes in einem Passagierflugzeug nicht "abgeschossen" werden dürfen. Das BVerfG hat verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten betonen müssen und die Wertkonservativen scheinen gut beraten zu sein, den Fingerzeig des BVerfG ernst zu nehmen.
Es geht hierbei nicht um „Mord“, der „gesellschaftsfähig“ wird, sondern um ein Grundrecht von einem außerordentlich hohen Rang (manche Verfassungsrechtler betonen nicht von ungefähr das Selbstbestimmungsrecht als ein im Rang stehendes höchsten Grundrecht) und die Befürchtung von Johannes, dass der „Mord“ letztlich salonfähig werde, wenn Frau Zypries von der politischen Bühne abtreten werde, erscheint in Zeiten einer höchst wertkonservativer Gesellschaft nicht einzutreten. Namentlich die Parteien, die das „C“ in sich tragen, propagieren eine neue Leitkultur, bei der das christliche Menschenbild mit all seinen Implikationen in die Köpfe der Menschen „gesendet“ wird und wen dürfte es da noch überraschen, dass die Unionspolitiker derzeit noch aus Respekt vor den Kirchen sich ihrer parlamentarischen Arbeit verweigern, wenn es um ein Patientenverfügungsgesetzt geht?
Selbstverständlich wird die Ordnung auch in ihren „Grundfesten“ erschüttert, wenn es darum geht, dem freiheitlichen demokatischen Rechtsstaat gelegentlich auch seine Grenzen aufzuzeigen. Die „Obrigkeit“ wird immer öfters durch die Verfassungsgerichte daran erinnert, dass ihre Aktivitäten sich gerade auch am Verfassungsrecht messen lassen müssen und ein Blick in die Jurisprudenz der Verfassungsgerichte verdeutlicht uns denn auch, dass dies nicht immer vom Gesetzgeber beachtet wird. In einem säkularen Verfassungsstaat kommt der integrierenden Kraft des Glaubens und der Wertekultur christlichen Gemeinschaften nur eine beschränkte Geltungskraft zu und dies durchaus aus güten Gründen, wie uns ein Blick in die Geschichte von der Trennung zwischen Staat und Religion lehrt.
Es bleibt zu hoffen, dass der Neopaternalismus nicht die „alten Werte“ revitalisiert und zwar vordergründig mit dem Ziel, den Grundrechtsräger mit seiner individuellen Werthaltung zu instrumentalisieren. In diesem Sinne dürfte dann wohl in der Tat von einem „Kulturkampf“ um die Würde beim Sterben gesprochen werden, denn es ist und bleibt nur der Mensch, der seine Regie über seinen Tod zu führen gedenkt. Sofern er einen Assistenten bedarf, mag er sich seelischen Beistand anvertrauen, aber dies bleibt eben seine individuelle Entscheidung und eine gesetzliche Regelung wird hierbei zu beachten haben, dass es eben kein (!) verpflichtendes Menschenbild in unserer Verfassung gibt.
Es geht nicht um die Verklärung des Todes oder der dementiellen Erkrankungsprozesse, die scheinbar ein Recht auf Verwirrtheit begründen und überdies ein neues „ICH“ entstehen lassen, sondern um die selbstbestimmte Entscheidung des Einzelnen.
Lutz Barth
Die 10 Gebote des übernatürlichen Gesetzgebers in seiner transzendenten Gestalt haben weder das Volk noch die Stellvertreter Gottes auf Erden – mithin also die Kirchen und ihre Vertreter – davon abgehalten, gelegentlich auch gewaltiges Unrecht über die Menschheit zu bringen. Nun mag dies in der „Natur“ des Menschen liegen, so wie eben Schriftgelehrte und Pharisäer zu jeder Zeit meinen, mit mehr oder minder markigen Sprüchen ein gesamtes Staatsvolk um ihres Glaubens oder ihrer Werthaltung willen disziplinieren zu können. Genau an diesem Punkt befindet sich die Debatte um die Sterbehilfe und da kann es schon Sinn machen, seine Freiheitsrechte zu reklamieren, ohne dass die Schriftgelehrten und Sendboten einer neopaternalistsichen Ethik aus dem "Tempel" gefegt werden. Hier bedarf es "nur" eines Lesestudiums und der Verfechter einer konservativen Wertordnung wird mit der eigentlichen Sinn und Zweckbestimmung von Grundrechten konfrontiert, so wie unlängst der Bundesinnenminister aus seiner Sicht die schmerzliche Erfahrung hat machen müssen, dass die Bürgerinnen und Bürger seines Landes in einem Passagierflugzeug nicht "abgeschossen" werden dürfen. Das BVerfG hat verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten betonen müssen und die Wertkonservativen scheinen gut beraten zu sein, den Fingerzeig des BVerfG ernst zu nehmen.
Es geht hierbei nicht um „Mord“, der „gesellschaftsfähig“ wird, sondern um ein Grundrecht von einem außerordentlich hohen Rang (manche Verfassungsrechtler betonen nicht von ungefähr das Selbstbestimmungsrecht als ein im Rang stehendes höchsten Grundrecht) und die Befürchtung von Johannes, dass der „Mord“ letztlich salonfähig werde, wenn Frau Zypries von der politischen Bühne abtreten werde, erscheint in Zeiten einer höchst wertkonservativer Gesellschaft nicht einzutreten. Namentlich die Parteien, die das „C“ in sich tragen, propagieren eine neue Leitkultur, bei der das christliche Menschenbild mit all seinen Implikationen in die Köpfe der Menschen „gesendet“ wird und wen dürfte es da noch überraschen, dass die Unionspolitiker derzeit noch aus Respekt vor den Kirchen sich ihrer parlamentarischen Arbeit verweigern, wenn es um ein Patientenverfügungsgesetzt geht?
Selbstverständlich wird die Ordnung auch in ihren „Grundfesten“ erschüttert, wenn es darum geht, dem freiheitlichen demokatischen Rechtsstaat gelegentlich auch seine Grenzen aufzuzeigen. Die „Obrigkeit“ wird immer öfters durch die Verfassungsgerichte daran erinnert, dass ihre Aktivitäten sich gerade auch am Verfassungsrecht messen lassen müssen und ein Blick in die Jurisprudenz der Verfassungsgerichte verdeutlicht uns denn auch, dass dies nicht immer vom Gesetzgeber beachtet wird. In einem säkularen Verfassungsstaat kommt der integrierenden Kraft des Glaubens und der Wertekultur christlichen Gemeinschaften nur eine beschränkte Geltungskraft zu und dies durchaus aus güten Gründen, wie uns ein Blick in die Geschichte von der Trennung zwischen Staat und Religion lehrt.
Es bleibt zu hoffen, dass der Neopaternalismus nicht die „alten Werte“ revitalisiert und zwar vordergründig mit dem Ziel, den Grundrechtsräger mit seiner individuellen Werthaltung zu instrumentalisieren. In diesem Sinne dürfte dann wohl in der Tat von einem „Kulturkampf“ um die Würde beim Sterben gesprochen werden, denn es ist und bleibt nur der Mensch, der seine Regie über seinen Tod zu führen gedenkt. Sofern er einen Assistenten bedarf, mag er sich seelischen Beistand anvertrauen, aber dies bleibt eben seine individuelle Entscheidung und eine gesetzliche Regelung wird hierbei zu beachten haben, dass es eben kein (!) verpflichtendes Menschenbild in unserer Verfassung gibt.
Es geht nicht um die Verklärung des Todes oder der dementiellen Erkrankungsprozesse, die scheinbar ein Recht auf Verwirrtheit begründen und überdies ein neues „ICH“ entstehen lassen, sondern um die selbstbestimmte Entscheidung des Einzelnen.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Sterbehilfe
Das Thema Sterbehilfe ist ein anderes, als die persönliche Entscheidung des Einzelnen, aus dem Leben zu scheiden. Wer aus dem Leben scheiden will, hat zumindest in den sog. zivilisierten Staaten dieser Erde zu jeder Zeit die Möglichkeit, an die hierzu erforderlichen Mittel zu kommen. Dazu bedarf es keiner aktiven "Sterbehilfe".
Nicht zu übersehen ist allerdings auch der ethische Konflikt, der aus der Möglichkeit des Machbaren entsteht. Je mehr Menschen Möglichkeiten entwickeln, natürliche Vorgänge zu ersetzen, um so fragwürdiger werden in bestimmten Bereichen auch die Ergebnisse.
Eine Diskussion, die ich heute führen konnte, machte deutlich, daß die Frage zu stellen ist:
"Ist wirklich alles, was der Mensch bewerkstelligen kann, auch ethisch vertretbar?"
Ich denke, in dem Augenblick, da der Mensch wohl in der Lage ist, einen Organismus mit Maschinen "in Funktion" zu erhalten, aber das was wir in Bezug auf den Menschen mit "Sinn des Lebens" bezeichnen, außer Kraft gesetzt ist, durch welche Umstände auch immer, wird das Handeln des Menschen fragwürdig. Nach meiner Meinung ist die Aufrechterhaltung von Funktionen genau so zu bewerten, wie der vorsätzliche Eingriff zum Zwecke der Beendigung des Lebens.
Es geht bei der aktiven Sterbehilfe schließlich nicht um ein Grundrecht des Menschen, sondern um den aktiven Eingriff eines anderen Menschen in das Leben z. B. eines Schwerkranken. Würde dieser Eingriff nicht unter Strafe stehen, hätte in Kürze jeder die Möglichkeit, willkürlich über das Leben eines anderen zu verfügen.
Johannes
Nicht zu übersehen ist allerdings auch der ethische Konflikt, der aus der Möglichkeit des Machbaren entsteht. Je mehr Menschen Möglichkeiten entwickeln, natürliche Vorgänge zu ersetzen, um so fragwürdiger werden in bestimmten Bereichen auch die Ergebnisse.
Eine Diskussion, die ich heute führen konnte, machte deutlich, daß die Frage zu stellen ist:
"Ist wirklich alles, was der Mensch bewerkstelligen kann, auch ethisch vertretbar?"
Ich denke, in dem Augenblick, da der Mensch wohl in der Lage ist, einen Organismus mit Maschinen "in Funktion" zu erhalten, aber das was wir in Bezug auf den Menschen mit "Sinn des Lebens" bezeichnen, außer Kraft gesetzt ist, durch welche Umstände auch immer, wird das Handeln des Menschen fragwürdig. Nach meiner Meinung ist die Aufrechterhaltung von Funktionen genau so zu bewerten, wie der vorsätzliche Eingriff zum Zwecke der Beendigung des Lebens.
Es geht bei der aktiven Sterbehilfe schließlich nicht um ein Grundrecht des Menschen, sondern um den aktiven Eingriff eines anderen Menschen in das Leben z. B. eines Schwerkranken. Würde dieser Eingriff nicht unter Strafe stehen, hätte in Kürze jeder die Möglichkeit, willkürlich über das Leben eines anderen zu verfügen.
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Moralvorstellungen der Herrschenden?
Es besteht kein Zweifel daran, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen nicht zur Fremdbestimmung im Sinne einer aktiven Tötung über einen Anderen führen kann. Dies wird in der Literatur – soweit ersichtlich – auch nicht behauptet. Die Frage ist vielmehr, ob die Möglichkeit zur ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid eröffnet werden soll, wo dann in der Folge die Ärztin oder Arzt nicht nur straffrei, sondern vor allem auch frei von berufsrechtlichen Konsequenzen bleibt. Insofern ist das Thema m.E. in die allgemeine Debatte um die Sterbehilfe eingebunden und ich selbst trete freilich konsequent für eine solche Option ein.
Die übergeordnete Frage, ob alles ethisch vertretbar sei, was der Mensch zu leisten in der Lage ist, dürfte eher unspektakulär zu beantworten sein: nein. Problematisch ist in erster Linie die Grenzziehung und von daher begegnen ethischen Grenzen, die etwa aus einem konservativen Werteverständnis – zumal mit Blick auf die Religion – generiert werden, insofern Bedenken, als dass diese lediglich Werte unter vielen sind! Es bleibt dem Einzelnen überlassen, sich dieser Wertekultur „zu unterwerfen“ (dies deshalb, weil etwa der katholische Christ eben nicht einen selbstbestimmten Tod „sterben darf“). Der emanzipatorische Anspruch aber, dass dieses Verständnis Eingang in die Norminterpretation des Selbstbestimmungsrechts mit Hinweis auf das „christliche Menschenbild“ und der „Heiligkeit des Lebens“ zu finden hat, ist schlicht und ergreifend vermessen. Der Begriff des säkularen Verfassungsstaats weist hier den richtigen Weg und insofern nehmen die spezifischen Werte und Dogmen der Kirchen keine (!) Sonderstellung ein. Sofern also die christlichen Parteien meinen, dieses spezielles Werteverständnis ihrer „neuen Leitkultur“ zugrunde legen zu müssen, mag dies legitim sein, entbindet diese aber nicht von der Verpflichtung, bei ihren legislativen Bemühungen religiös neutral zu bleiben. Diejenigen, die da meinen, der Patient, der eine Patientenverfügung zu verfassen beabsichtigt, sei ein egozentrischer Individualist, erweisen sich in der Konsequenz als Fundamentalisten besonderer Art, schwingen sich diese doch auf, ggf. den Willen auch eines sterbewilligen Patienten beugen zu wollen. Da macht es dann schon durchaus Sinn, sich der Auffassung der Kirchen anzuschließen, um so auf eine breite – weil christlich fundamentalistische – Zustimmung und Wohlwollen hoffen zu dürfen. Völlig klar ist hierbei, dass den Worten der Kirchenoberen besonderes Gewicht zukommt und so schließt sich letztlich die Quadratur des Kreises von den Anfängen unserer Diskussion: der Autoritätsanspruch! Gerade die kirchenspezifische Ethik und Moral ist mehr der Definitionsmacht des Heiligen Stuhls denn eines breiten Konsens innerhalb einer christlichen Wertegemeinschaft geschuldet. Der „Konsens“ wird qua Interpretation gleichsam intendiert, denn derjenige Christ, der da meint, ggf. einen freiverantwortlichen Suizid als eine für ihn einzig verbleibende Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, begeht eine durchaus gewaltige Sünde. Insofern könnte man/frau meinen, dass gewisse fundamentalistische Positionen etwa der Christengemeinschaft inhuman sind und darüber hinaus für ihre Zwecke den Sterbewilligen instrumentalisieren, so wie nicht wenige Palliativmediziner und Fundamentalethiker meinen, dass ggf. der Patient um der palliativen Forschung willen davon Abstand nehmen sollte, eine Patientenverfügung zu verfassen.
Hierauf aufmerksam zu machen, ist zwingend notwenig, denn gerade mit der Etablierung einer neuen deutschen Leitkultur sollen die Staatsbürger christlich-moralisch „eingemeindet“ werden – ein höchst unsägliches Unterfangen der „Mächtigen“, die allein um ihrer Herrschaft willen ihre Macht konservieren wollen und dabei sich gelegentlich wenig tugendhaft verhalten.
Vielleicht sei es mir an dieser Stelle gestattet, auf zwei Online-Publikationen zu verweisen, die die Fragen des Neopaternalismus kritisch reflektieren:
„Wenn es möglich ist, lass diesen Kelch an mir vorübergehen“ – Warum soll ich jetzt (nicht!) sterben (dürfen)?
v. L. Barth (2008) >>> zum Download im pdf. – Format >>>
http://www.iqb-info.de/Neopaternalismus ... h_2008.pdf
„Sterbehilfe - In dubio pro libertate - Kommt der Tod auf „ethisch leisen Sohlen“ daher oder öffnen wir ihm die Türen?“
Ein Kompendium rund um den ethischen und rechtlichen Diskurs der Sterbehilfe-Problematik v. L. Barth (Dezember 2007)
Hier können Sie das Buch mit seinen Einzelbeiträgen downloaden (pdf.) >>> download >>>
http://www.iqb-info.de/Sterbehilfe_Beit ... _Barth.pdf
Es geht eigentlich mehr, als "nur" um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Wir befinden uns inmitten eines "Kulturkampfes" und da würde ich mir wünschen, dass das Staatsvolk mit ins Bost genommen wird.
Lutz Barth
Die übergeordnete Frage, ob alles ethisch vertretbar sei, was der Mensch zu leisten in der Lage ist, dürfte eher unspektakulär zu beantworten sein: nein. Problematisch ist in erster Linie die Grenzziehung und von daher begegnen ethischen Grenzen, die etwa aus einem konservativen Werteverständnis – zumal mit Blick auf die Religion – generiert werden, insofern Bedenken, als dass diese lediglich Werte unter vielen sind! Es bleibt dem Einzelnen überlassen, sich dieser Wertekultur „zu unterwerfen“ (dies deshalb, weil etwa der katholische Christ eben nicht einen selbstbestimmten Tod „sterben darf“). Der emanzipatorische Anspruch aber, dass dieses Verständnis Eingang in die Norminterpretation des Selbstbestimmungsrechts mit Hinweis auf das „christliche Menschenbild“ und der „Heiligkeit des Lebens“ zu finden hat, ist schlicht und ergreifend vermessen. Der Begriff des säkularen Verfassungsstaats weist hier den richtigen Weg und insofern nehmen die spezifischen Werte und Dogmen der Kirchen keine (!) Sonderstellung ein. Sofern also die christlichen Parteien meinen, dieses spezielles Werteverständnis ihrer „neuen Leitkultur“ zugrunde legen zu müssen, mag dies legitim sein, entbindet diese aber nicht von der Verpflichtung, bei ihren legislativen Bemühungen religiös neutral zu bleiben. Diejenigen, die da meinen, der Patient, der eine Patientenverfügung zu verfassen beabsichtigt, sei ein egozentrischer Individualist, erweisen sich in der Konsequenz als Fundamentalisten besonderer Art, schwingen sich diese doch auf, ggf. den Willen auch eines sterbewilligen Patienten beugen zu wollen. Da macht es dann schon durchaus Sinn, sich der Auffassung der Kirchen anzuschließen, um so auf eine breite – weil christlich fundamentalistische – Zustimmung und Wohlwollen hoffen zu dürfen. Völlig klar ist hierbei, dass den Worten der Kirchenoberen besonderes Gewicht zukommt und so schließt sich letztlich die Quadratur des Kreises von den Anfängen unserer Diskussion: der Autoritätsanspruch! Gerade die kirchenspezifische Ethik und Moral ist mehr der Definitionsmacht des Heiligen Stuhls denn eines breiten Konsens innerhalb einer christlichen Wertegemeinschaft geschuldet. Der „Konsens“ wird qua Interpretation gleichsam intendiert, denn derjenige Christ, der da meint, ggf. einen freiverantwortlichen Suizid als eine für ihn einzig verbleibende Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, begeht eine durchaus gewaltige Sünde. Insofern könnte man/frau meinen, dass gewisse fundamentalistische Positionen etwa der Christengemeinschaft inhuman sind und darüber hinaus für ihre Zwecke den Sterbewilligen instrumentalisieren, so wie nicht wenige Palliativmediziner und Fundamentalethiker meinen, dass ggf. der Patient um der palliativen Forschung willen davon Abstand nehmen sollte, eine Patientenverfügung zu verfassen.
Hierauf aufmerksam zu machen, ist zwingend notwenig, denn gerade mit der Etablierung einer neuen deutschen Leitkultur sollen die Staatsbürger christlich-moralisch „eingemeindet“ werden – ein höchst unsägliches Unterfangen der „Mächtigen“, die allein um ihrer Herrschaft willen ihre Macht konservieren wollen und dabei sich gelegentlich wenig tugendhaft verhalten.
Vielleicht sei es mir an dieser Stelle gestattet, auf zwei Online-Publikationen zu verweisen, die die Fragen des Neopaternalismus kritisch reflektieren:
„Wenn es möglich ist, lass diesen Kelch an mir vorübergehen“ – Warum soll ich jetzt (nicht!) sterben (dürfen)?
v. L. Barth (2008) >>> zum Download im pdf. – Format >>>
http://www.iqb-info.de/Neopaternalismus ... h_2008.pdf
„Sterbehilfe - In dubio pro libertate - Kommt der Tod auf „ethisch leisen Sohlen“ daher oder öffnen wir ihm die Türen?“
Ein Kompendium rund um den ethischen und rechtlichen Diskurs der Sterbehilfe-Problematik v. L. Barth (Dezember 2007)
Hier können Sie das Buch mit seinen Einzelbeiträgen downloaden (pdf.) >>> download >>>
http://www.iqb-info.de/Sterbehilfe_Beit ... _Barth.pdf
Es geht eigentlich mehr, als "nur" um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Wir befinden uns inmitten eines "Kulturkampfes" und da würde ich mir wünschen, dass das Staatsvolk mit ins Bost genommen wird.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
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Re: Referendum zur Sterbehilfe?
Hilft das weiter?Lutz Barth hat geschrieben:Referendum zur Sterbehilfe?
BVerfG 2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1: "Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig." § 3 I FGG: „ .... der Wohnsitz ...., bestimmt sich .... für Beamte des Reichs ...., die im Ausland angestellt sind, .... nach den Vorschriften des § 15 der Zivilprozeßordnung."
Wenn mit dem Referendum das Deutsche Reich aufgelöst wird, bin ich sofort dabei!