Strafprozess, Fälle, Entwicklungen – Wie lange noch Rechtsunsicherheit beim Sterben?
1.) Krebsärztin Dr. Bach: Erlaubte Sterbebegleitung /Schmerzlinderung oder Totschlag?
- Strafprozess begann heute in Hannover
- Anwälte stellen gegen den Palliativ- und Schmerzspezialisten Prof. Zenz als Gutachter Befangenheitsantrag
- Frühere Patienten und deren Angehörige demonstrierten vor dem Gericht mit Transparenten für einen Freispruch und für Rechtssicherheit.
Siehe: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 94,00.html
Weitere Meldungen zum Prozess chronologisch:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=492
Siehe auch unter
viewtopic.php?t=884
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2.) Einzigartige Begründung des Amtsgerichts Siegen zum Nicht-Sterben-Dürfen einer 97jährigen Demenzkranken:
- Behandlungsablehnende, notariell aufgesetzte Patientenverfügung der Patientin ist zu vage.
- Sie enthalte „nicht konkret-handlungsleitende“ Formulierungen, sodass der Lebensschutz durch künstliche Ernährung Vorrang habe
– entgegen der verweigerter Zustimmung ihrer Betreuerin.
Der Fall und ausführliche Begründung des Gerichtes: http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=490
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3.) Seit 21.02.2008 ist die Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) in Deutschland rechtskräftig.
<< Der Rostocker SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Kleiminger, Berichterstatter für Palliativmedizin und Hospiz: "Nun kann die palliativmedizinische Versorgung deutschlandweit auf- und ausgebaut werden. Schwerstkranke Menschen profitieren davon: Unser Ziel ist, dass sie bis zuletzt im häuslichen Umfeld gepflegt und begleitet werden - und das auf hohem Niveau". Die SAPV-Richtlinie schafft die Grundlagen für die praktische Umsetzung. Sowohl Vertrags- als auch Krankenhausärzte können die Leistungen verschreiben. Fachlich speziell ausgebildete, multiprofessionelle Palliative-Care-Teams werden nach Bedarf tätig: Ärzte, Pfleger und Therapeuten sorgen gemeinsam mit den ambulanten Hospizdiensten für umfassende medizinische Behandlung und psychosoziale Begleitung.
Auch die maßgeblichen Verbände begrüßten eine weitere zügige Umsetzung....>>
Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes e.V., erläuterte: "Uns war und ist wichtig, dass die Leistungen des Palliative-Care-Teams unter Einbindung der ambulanten Hospizdienste in einer multiprofessionellen Versorgungsstruktur erbracht werden. ...“
Gita Neumann vom Humanistischen Verband gibt zu Bedenken: „Ein Problem ist nach wie vor, dass nicht klar definiert ist, wer oder was genau eigentlich Leistungserbringer, also ein „Palliativ-Care-Team“ im Sinne des Gesetzes ist. Von den bereits für 2007 vorgesehenen 80 Millionen Euro ist bisher mangels konkreter Ausführungsregularien nicht ein Cent in der Praxis angekommen.“
Mehr: http://www.mvregio.de/mvr/94628.html
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4.) Aktive Sterbehilfe: Erneute Appell in den franzözischen Medien
<< Die 52-jährige frühere Lehrerin aus der Nähe von Dijon leidet an einem bösartigen Tumor in den Nasenhöhlen und möchte "nichts weiter als friedlich dahinscheiden", wie sie nach Medienberichten vom Donnerstag erklärte. Ihre drei erwachsenen Kinder und ihr Hausarzt unterstützen ihren Wunsch. ....
Die Frau hat sich jetzt an die Medien gewandt und an den französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy appelliert, um die aktive Sterbehilfe gesetzlich zu erlauben. Nach dem Aufsehen erregenden Fall des jungen querschnittsgelähmten Vincent Humbert, der nach der aktiven Sterbehilfe durch seine Mutter und seinen Arzt vor fünf Jahren starb ... >>
Weiter: http://www.wort.lu/articles/6506986.html
Quelle: Newsletter Patientenverfuegung.de vom 28.2.2008
Rechtsunsicherheit beim Sterben ? Strafprozess
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