Luxemburg: Gesetz mit erlaubter Tötung auf Verlangen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Luxemburg: Gesetz mit erlaubter Tötung auf Verlangen

Beitrag von Service » 20.02.2008, 08:11

Luxemburg: Palliativgesetz mit erlaubter Tötung auf Verlangen

Das Luxemburgische Parlament hat gestern, am 19.2., einstimmig einer Regierungsvorlage für das Recht auf krankenkassenfinanzierte Palliativmedizin zugestimmt. Nach einer Marathonsitzung sprach sich am späten Abend gleichzeitig eine knappe Mehrheit für eine mögliche Straffreiheit bei ärztlicher „aktiver“ Euthanasie (wie Sterbehilfe außerhalb Deutschlands meist genannt wird). Damit es in dieser sensiblen Situation zu keinen Auswüchsen kommt, will der Gesetzesvorschlag eine nationale Kontrollinstanz ins Leben rufen. Die Euthanasie-Regelung der beiden Parlamentarier Err und Huss ist nunmehr auf dem Instanzenweg. Sie legalisiert die "aktive Sterbehilfe" an unheilbar kranken Patienten, sofern diese ihren Wunsch ausdrücklich geäußert haben.

Für die Euthanasie-Gegner war klar, dass die mit dem neuen Palliativgesetz in Kraft tretenden Neuregelungen z. B. zur Schmerztherapie und zum Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen ausreichend sind. Die Befürworter der Sterbehilfe indes sahen dies anders, für sie ist die Möglichkeit der Euthanasie die „Weiterführung“ der Palliativpflege in einigen Extremfällen.

Wenn beide Positionen dasselbe proklamieren

Beide Positionen beanspruchen, das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende und einen würdevollen Tod. Tatsächlich hatte die zuständige Parlamentskommission für Soziales und Gesundheit Mitte Januar festgelegt, dass beide Projekte in der gleichen Sitzung – allerdings getrennt voneinander – zur Abstimmung kommen sollen. Einen ähnlichen Weg war bereits vor Jahren Belgien gegangen: Gesetzlicher Ausbau der Palliativmedizin kombiniert mit möglicher ärztlicher Tötung auf Verlangen.

Mit dem gestrigen Votum ist eine in Luxemburg seit 1996 laufende kontroverse Debatte zu Sterbebetreuung contra Sterbehilfe (vorläufig?) abgeschlossen worden. Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo (LSAP) lobte die Regierungsvorlage als "Durchbruch " und eine "solide Basis für den Ausbau von Palliativpflege". Quer durch die Parteien gab es am Dienstag Zustimmung zur Regierungsvorlage. Die Berichterstatterin Lydia Mutsch (LSAP) sprach von einer "gesunden Balance zwischen den Interessen des Patienten und den Pflichten der Ärzte".

Quelle: http://www.wort.lu/articles/6412629.html

Parteipolitische Hintergrund und was die beiden Gesetzentwürfe vorsehen:
http://www.tageblatt.lu/edition/article ... leId=13102

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 20.2.2008
http://www.patientenverfuegung.de

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Aktive Sterbehilfe ... in Luxemburg

Beitrag von Service » 20.02.2008, 14:32

Deutsche Hospiz Stiftung: Luxemburg setzt ein fatales Signal - aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid sind keine Sterbebegleitung

Dortmund. "Aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztlich assistierter Suizid und ein Recht auf palliative Versorgung haben rein gar nichts miteinander zu tun. Es ist ein äußerst fatales Signal, wenn Töten und Begleiten in einen Topf geworfen werden", warnt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung Eugen Brysch. Gestern Abend stimmten die Parlamentarier in Luxemburg über zwei entsprechende Gesetzentwürfe mit "Ja" ab. Sie wollen die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und des ärztlich assistierten Suizids sowie die Einführung eines Rechts auf palliative Versorgung.

Die Tatsache, dass bei der Abstimmung im Parlament aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid mit der Palliativmedizin verbunden wurden zeigt, dass letztere als "Weichspüler" für das Töten herhalten muss. Es ist zwar absolut zu begrüßen, dass nun jeder Luxemburger einen gesetzlichen Anspruch auf Palliativmedizin im Falle einer fortgeschrittenen oder finalen Krankheit hat und dass die Wirksamkeit einer Patientenverfügung gesetzlich gestärkt wird. Doch im gleichen Atemzug die Straffreiheit bei aktiver Sterbehilfe und ärztlich assistiertem Suizid zu garantieren, ist absurd. Denn straflose aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztliche Suizidhilfe bedeuten nicht eine Ergänzung oder Fortführung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen.

"Die unsägliche Verquickung dieser beiden Entscheidungen in Luxemburg ist gefährlich. Denn eine Tötung oder ein Suizid sind in keiner Weise eine Alternative zu guter Schmerzmedizin und professioneller Begleitung bis zum Tod. Hier wird der Öffentlichkeit suggeriert, dass es keinen Unterschied zwischen Töten und Begleiten gibt" so Brysch.

Hintergrund:
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.


Bei Rückfragen und Interview-Wünschen: 02 31 / 73 80 73 - 9

Quelle: Pressemitteilung vom 20.2.2008

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Alle Hintergründe zu den Gesetzen

Beitrag von valenta » 20.02.2008, 14:40

Hier alle politischen Hintergründe, wie es zu den beiden Gesetzen kam und wie argumentiert wurde (mit Quellen):

http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=486

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Luxemburger Parlament votiert für aktive Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 21.02.2008, 08:05

Luxemburger Parlament votiert für aktive Sterbehilfe

Luxemburg – Als dritter Staat weltweit hat das Großherzogtum Luxemburg mit knapper Mehrheit die Zulassung der aktiven Sterbehilfe beschlossen. Das am späten Dienstagabend im Parlament verabschiedete Gesetz sichert Ärzten Straffreiheit zu, wenn sie aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass ein unheilbar kranker und unerträglich leidender Patient freiwillig, überlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Beendigung seines Lebens bekundet. Die Deutsche [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=25374

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Luxemburg - aktive Sterbehilfe Irrweg

Beitrag von Presse » 21.02.2008, 08:10

Bernhard: Mit aktiver Sterbehilfe beschreitet Luxemburg fatalen Irrweg

Die Einführung der aktiven Sterbehilfe in Luxemburg ist ein schwerer Rückschlag für den Lebensschutz und eröffnet Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor, so Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhard heute in München. Bernhard: "Die Erfahrungen aus den Niederlanden und Belgien zeigen, dass die Legalisierung aktiver Sterbehilfe eine hohe Missbrauchsgefahr mit sich bringt, die nicht zu beherrschen ist. Der aktiven Sterbehilfe setzt Bayern eine würdevolle Sterbebegleitung, fundierte Hospizarbeit und sterbebegleitende Medizin entgegen". Der Einführung einer aktiver Sterbehilfe erteilte Bernhard eine klare Absage. Vielmehr gelte es, mit geeigneter Palliativmedizin und fürsorglicher Begleitung dem Sterbenden menschliche Wärme und Zuneigung zu geben. "Ethische Grundwerte sind unverzichtbar. Sie dürfen gerade bei sensiblen Fragen wie der Sterbehilfe nicht leichtfertig geopfert werden", so Bernhard.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.2.2008

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Bayern setzt auf umfassende Sterbebegleitung

Beitrag von Presse » 23.02.2008, 10:55

Aktive Sterbehilfe
Sozialministerin Stewens: Legalisierung in Luxemburg ist inhuman und falscher Weg - Bayern setzt auf umfassende Sterbebegleitung sowie eine klare Regelung zur Patientenverfügung

Als "inhuman und falschen Weg" hat Bayerns Sozialministerin Christa Stewens und Schirmherrin der Bayerischen Stiftung Hospiz die Entscheidung der Abgeordnetenkammer des Großherzogtums Luxemburg kritisiert, aktive Sterbehilfe zu legalisieren. "Aktive Sterbehilfe bedeutet die Tötung eines Menschen. Es ist mit dem christlichen Grundwert von der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens und der Würde des Menschen nicht vereinbar, dass ein Arzt einen Patienten tötet - auch wenn es dessen ausdrücklicher Wunsch ist. Die größten Gefahren sehe ich in einem möglichen Missbrauch und in der psychologischen Wirkung, die dieses Gesetz auf Schwerstkranke und Sterbende haben kann. Statt aktiver Sterbehilfe brauchen wir eine umfassende Sterbebegleitung im Sinne des Hospizgedankens, qualifizierte palliativmedizinische und palliativpflegerische Betreuung sowie eine klare Regelung zur Patientenverfügung", erklärte Stewens heute in München.

Jeder Mensch habe das Recht auf ein Sterben in Würde. "Viele, insbesondere alte und chronisch kranke Menschen, fürchten sich vor einem langen Sterbeprozess, vor Schmerzen, aber auch vor Abhängigkeit und Hilflosigkeit gegenüber ärztlichen Entscheidungen. Eine Lebensverlängerung um jeden Preis ist daher nicht erstrebenswert. Wir müssen aber den natürlichen Verlauf des Lebens zulassen. Die Weiterentwicklung der Palliativmedizin und des Hospizwesens ist das überzeugende Gegenkonzept zur aktiven Sterbehilfe", betonte die Ministerin. In Bayern gibt es derzeit 135 Hospizvereine mit rund 4.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Zur Verbreitung des Hospizgedankens und zur Verbesserung der Sterbebegleitung wurde 1999 die Bayerische Stiftung Hospiz mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 3,6 Millionen Euro gegründet. "Seit 1997 haben wir außerdem mit rund fünf Millionen Euro die Errichtung von stationären Hospizen und Palliativstationen an Krankenhäusern sowie von Akademien für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit gefördert. Heute verfügen wir in Bayern über 29 Palliativstationen mit 255 Betten und neun stationäre Hospize mit insgesamt 89 Plätzen. Zudem besten neun ambulante Netzwerke zur Palliativversorgung. Weitere Netzwerke sind im Entstehen", erläuterte die Ministerin.

Stewens: "Jeder sollte sich darüber Gedanken machen, wie er den letzten Weg gehen möchte. Diese grundsätzlichen Überlegungen zu Leben und Sterben und die eigenen Wertvorstellungen sollten in Form einer Patientenverfügung niedergelegt werden. Das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht ist von jedermann zu respektieren. Aus diesem Grund trete ich seit langem für eine klare gesetzliche Regelung ein."

Quelle: Pressemitteilung vom 21.2.2008
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.p ... 02-092.htm

Siehe auch unter
Die großen Irrtümer in der Sterbehilfe-Debatte!
viewtopic.php?t=8310

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Luxemburg erlaubt aktive Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 24.02.2008, 13:37

Nach Belgien und Niederlande:
Luxemburg erlaubt aktive Sterbehilfe

Luxemburg / Dortmund (ALfA). In Luxemburg ist kuenftig als drittes Land der Welt nach den Niederlanden und Belgien die aktive Sterbehilfe erlaubt. Das Parlament hat dazu am 19. Februar mit knapper Mehrheit von 30 Ja- zu 26 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Bei der Abstimmung waren die Abgeordneten nur ihrem Gewissen, nicht ihrer Fraktion verpflichtet. Laut dem Gesetz darf ein Arzt einem Patienten kuenftig straffrei aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass der Patient unheilbar krank ist und unertraeglich leidet, freiwillig, ueberlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Lebensbeendigung bekundet. Dies gilt auch fuer 16- bis 18-Jaehrige, wobei hier ihre Eltern zustimmen muessen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss nun der Staatsrat die Verfassungsmaessigkeit des Gesetzes pruefen. Experten gehen jedoch davon aus, dass dem nichts entgegensteht.

Unmittelbar vor dem Sterbehilfegesetz verabschiedete das luxemburgische Parlament ein Gesetz zur Palliativmedizin, das einen Ausbau der Palliativversorgung fuer eine lindernde Behandlung und Begleitung bis zum Tod vorsieht. Zudem soll der Arzt kuenftig keine Verpflichtung mehr haben, mit allen Mitteln das Leben des Patienten zu verlaengern.

Scharfe Kritik an den Gesetzesbeschluessen kam von der Deutschen Hospiz Stiftung. Sie warnte in einer Pressemitteilung vom 20. Februar davor, dass es ein aeusserst fatales Signal sei, wenn Toeten und Begleiten in einen Topf geworfen werden. Hier werde der Oeffentlichkeit suggeriert, dass es keinen Unterschied zwischen Toeten und Begleiten gibt. "Aktive Sterbehilfe beziehungsweise aerztlich assistierter Suizid und ein Recht auf palliative Versorgung haben rein gar nichts miteinander zu tun", erklaerte Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung. Die Tatsache, dass bei der Abstimmung im Parlament aktive Sterbehilfe und aerztlich assistierter Suizid mit der Palliativmedizin verbunden wurden zeige, dass letztere als "Weichspueler" fuer das Toeten herhalten muss. Es sei zwar absolut zu begruessen, dass nun jeder Luxemburger einen gesetzlichen Anspruch auf Palliativmedizin im Falle einer fortgeschrittenen oder finalen Krankheit hat und dass die Wirksamkeit einer Patientenverfuegung gesetzlich gestaerkt wird. Doch im gleichen Atemzug die Straffreiheit bei aktiver Sterbehilfe und aerztlich assistiertem Suizid zu garantieren, sei "absurd". "Denn straflose aktive Sterbehilfe beziehungsweise aerztliche Suizidhilfe bedeuten nicht eine Ergaenzung oder Fortfuehrung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Sie sind in keiner Weise eine Alternative zu guter Schmerzmedizin und professioneller Begleitung bis zum Tod", so Brysch.


Weitere Informationen:

Luxemburger Parlament votiert fuer aktive Sterbehilfe
Luxemburg - Als dritter Staat weltweit hat das Grossherzogtum Luxemburg mit knapper Mehrheit die Zulassung der aktiven Sterbehilfe beschlossen.
DEUTSCHES AERZTEBLATT 20.02.08
http://www.Aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=31435

Entscheidung mit Folgen
Luxemburg legalisiert die aktive Sterbehilfe - Niederlage fuer Junckers Regierungspartei
DOMRADIO 20.02.08
http://www.domradio.com/aktuell/artikel_38624.html

Quelle: ALfA-Newsletter 08/08 vom 23.02.2008

Hildegard Kaiser
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von Gegnern eines umfassenden Lebensschutzes umzingelt

Beitrag von Hildegard Kaiser » 26.02.2008, 08:23

Jetzt auch Luxemburg, wir sind bald von Gegnern eines umfassenden Lebensschutzes umzingelt! Wo soll das noch hinführen?
Niederlande, Belgien, Schweiz ....

Eine von vielen Pressemitteilung:
Luxemburg legalisiert die aktive Sterbehilfe. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde jetzt in der Abgeordnetenkammer mehrheitlich verabschiedet. Demnach darf ein Arzt im Großherzogtum künftig einem unheilbar Kranken, der seinen Wunsch zum Sterben ausdrücklich geäußert hat, helfen. Dies soll sowohl durch einen aktiven Beitrag des Arztes (Tötung auf Verlangen) als auch in einer Assistenz (ärztlich assistierter Suizid) möglich sein. Auch 16- bis 18-Jährige können mit der Zustimmung ihrer Eltern bei einer unheilbaren Krankheit ihrem Leben ein Ende setzen.
Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte die Entscheidung Luxemburgs scharf. "Damit verabschiedet sich Luxemburg ohne Not aus der Mehrheit der europäischen Länder", sagte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, der dpa in Luxemburg. Sterbehilfe ist gesetzlich in unterschiedlichen Ausmaßen erlaubt in den Niederlanden, in Belgien und in der Schweiz.

H.K.

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Luxemburger Erzbischof warnt vor aktiver Sterbehilfe

Beitrag von Service » 21.03.2008, 08:08

Luxemburger Erzbischof warnt vor aktiver Sterbehilfe

Luxemburg – Der Luxemburger Erzbischof Fernand Franck hat vor der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe im Großherzogtum gewarnt. Was in seltenen Grenzfällen plausibel erscheine, dürfe nicht zum Maßstab einer allgemeinen Gesetzgebung werden, [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=25736

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Luxemburg setzt Sterbehilfe-Gesetz in Kraft

Beitrag von Service » 22.03.2009, 14:41

Endgueltig:
Luxemburg setzt Sterbehilfe-Gesetz in Kraft

Luxemburg (ALfA). In Luxemburg ist ab sofort die aktive Sterbehilfe und Beihilfe bei der Selbsttoetung erlaubt. Das entsprechende umstrittene Sterbehilfegesetz wurde Medienberichten zufolge am 17. Maerz im Amtsblatt veroeffentlicht, nachdem es zuvor von Grossherzog Henri und Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo unterzeichnet wurde. Laut dem neuen Gesetz darf ein Arzt einem Patienten kuenftig straffrei aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass der Patient unheilbar krank ist und unertraeglich leidet, freiwillig, ueberlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Lebensbeendigung bekundet. Dies gilt auch fuer 16- bis 18-Jaehrige, wobei hier ihre Eltern zustimmen muessen. Damit ist Luxemburg nach den Niederlanden und Belgien das dritte EU-Land, das aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Der Grossherzog von Luxemburg hatte Anfang Dezember letzten Jahres noch angekuendigt, das Sterbehilfegesetz nicht zu unterzeichnen. Dies loeste heftige kontroverse Debatten aus. Kurz vor Weihnachten hatte das Parlament dann erneut mit knapper Mehrheit fuer ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und Suizidhilfe gestimmt. Bei der Abstimmung votierten 31 von 60 Abgeordneten fuer den Gesetzentwurf, 26 Parlamentarier stimmten dagegen, drei enthielten sich (siehe ALfA-Newsletter 48/08 vom 20.12.2008). Um eine Staatskrise zu vermeiden wurde daher kuerzlich mit Zustimmung des Grossherzogs eigens die Verfassung geaendert, um das Gesetz doch noch durchsetzen zu koennen. Damit muss er Gesetze kuenftig nur noch unterzeichnen, aber nicht mehr billigen. Ein Versuch von Sterbehilfegegnern, mittels eines Buergerbegehrens in letzter Minute die Verfassungsaenderung zu Fall zu bringen, war gescheitert, da nur 800 von 25.000 erforderlichen Unterschriften fuer ein Volksbegehren zusammenkamen.

Ebenfalls in Kraft getreten ist am 17. Maerz ein vom Luxemburgischen Parlament zuvor einstimmig verabschiedeter Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin, in dem ein allgemeines Recht auf sterbebegleitende Palliativpflege festgeschrieben wird. Zudem wird nun eine Patientenverfuegungen zulaessig, mit der unnoetige lebensverlaengernde Massnahmen ausgeschlossen werden koennen.

Weitere Informationen:

Sterbehilfegesetz in Luxemburg: Abgeordnete stimmen erneut mehrheitlich Gesetzentwurf zu
ALfA-Newsletter 48/08 vom 20.12.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 925d299d5f

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 11/09 vom 21.03.2009

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Ärzte in Luxemburg lehnen neues Sterbehilfe-Gesetz ab

Beitrag von Presse » 09.05.2009, 07:06

Ärzte in Luxemburg lehnen neues Sterbehilfe-Gesetz ab

Luxemburg – Luxemburgische Ärzte protestieren gegen das neue Sterbehilfe-Gesetz. Wie luxemburgische Medien am Donnerstagabend mitteilten, haben sechzehn Ärzte ihre Kollegen öffentlich aufgerufen, eine Petition gegen das umstrittene Gesetz zu unterzeichnen. Seit dem 17. März werden Ärzte, die aktive Sterbehilfe leisten, nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... etz_ab.htm

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Luxemburg: Von Dammbruch kann keine Rede sein

Beitrag von Presse » 28.03.2011, 07:05

Nachricht aus Luxemburg: Von Dammbruch kann keine Rede sein
"Luxemburg -2009 trat das Gesetz über Sterbehilfe in Kraft. Bis Ende 2010 baten fünf Personen um Sterbehilfe, die ihnen auch gewährt wurde.


Einen Dammbruch bei der Sterbehilfe, wie von Gegner des Euthanasiegesetzes von 2009 befürchtet, hat es nicht gegeben. Das geht aus dem ersten Bericht der Kommission zur Überwachung des Gesetzes vom 16. März 2009 über Euthanasie und Suizidbegleitung hervor.

Bis Ende 2010 wurden fünf Erklärungen über Sterbehilfe eingereicht: eine im 4. Trimester 2009, zwei im 1.Trimester 2010, eine im 2. Trimester 2010 und eine im 4. Trimester 2010. In allen Fällen seien die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden, so die Kommission. Diese sehen unter anderem vor, dass der Patient vom behandelnden Arzt über seinen Zustand und über mögliche Therapieformen, u.a. Palliativmaßnahmen, genauestens informiert wird. Auch muss der Arzt sich mit einem zweiten Mediziner beraten. …“

Quelle und mehr:
http://www.tageblatt.lu/nachrichten/lux ... y/13637102

Quelle: Mitteilung vom 25.03.2011
http://www.patientenverfuegung.de

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