MDK - Gutachten über die Krankenkasse bei Behandlungsfehler

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Moderator: WernerSchell

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Martina
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MDK - Gutachten über die Krankenkasse bei Behandlungsfehler

Beitrag von Martina » 22.08.2007, 10:38

MDK - Gutachten über die Krankenkasse bei Behandlungsfehler

Hallo, :shock:
ich habe auf Wunsch meiner Krankenkasse ein MDK-Gutachten über meinen Behandlungsfehler erstellen lassen. Wie dieses ausfiel, kann man sich denken. Natürlich negativ zu Gunsten der Klinik und des Arztes.
Inzwischen habe ich ein Gutachten vorliegen, dass vom Anfang bis zum Ende die Realität ab 1992 - 1998 in der Klinik aufführt und einen Behandlungsfehler bejaht.
Der MDK - Gutachter vertuscht gänzlich die Klinikaufenthalte ab 1992 - 1998. Begutachtet wird nur über den letzten Klinikaufenthalt in 1998. Hier werden von dem Gutachter Unwahrheiten vorgetragen, daß man annehmen muß, das es ein Gefälligkeitsgutachten ist um die gravierenden Fehler zu vertuschen.
Ich denke, dass viele über die MDK-Gutachter berichten können.

MfG Martina :roll:

Gerhard Schenker
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MDK - Gutachten über die Krankenkasse bei Behandlungsfehler

Beitrag von Gerhard Schenker » 22.08.2007, 12:17

Martina hat geschrieben: .... Der MDK - Gutachter vertuscht gänzlich die Klinikaufenthalte ab 1992 - 1998. Begutachtet wird nur über den letzten Klinikaufenthalt in 1998. Hier werden von dem Gutachter Unwahrheiten vorgetragen, daß man annehmen muß, das es ein Gefälligkeitsgutachten ist um die gravierenden Fehler zu vertuschen. ...
Hallo Martina,

das Gutachten ist der zentrale Schwachpunkt bei der Verfolgung von Medizinfehlern (im weistesten Sinne). Allzu oft wird noch immer der Versuch gemacht, einen Schädiger durch günstige Einschätzungen zu schützen ("Krähentheorie").
Gegen Gutachter vorzugehen, ist äußerst schwierig. In der Regel kann man ein Gutachten nur durch ein Gegengutachten entkräften. Wobei natürlich immer von Bedeutung ist, wer welches Gutachten gefertigt hat und welcher "Rang" dieser Gutachter im System hat. Einen "Medizinerpapst" zu attackieren ist nahezu aussichtslos.

Im vorliegenden Falle handelt es sich aber um eine Begutachtung auf Betreiben der zuständigen Krankenkasse. Damit handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Verfahren, das auch einer Überprüfung standhalten muss. Ich würde gegenüber der Krankenkasse die Kritik näher ausführen und verlangen, dass das beanstandete Gutachten durch eine weitere Begutachtung korrigiert, zumindest überprüft, wird.

MfG
Gerhard Schenker

Martina
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MDK berufsrechtlich verantwortlich?

Beitrag von Martina » 22.08.2007, 14:03

Hallo Herr Schenker,

es ist in der Tat so, daß ich dieses Gutachten angegangen bin. Die Reaktion des MDK war gleich NULL. Mehrere Versuche über die Krankenkasse liefen ins leere.
Mit Anlagen etc. versuchte ich es in 2005 nochmal über die Krankenkasse mit eingereichten Unterlagen.
Hierauf kam eine Fachärztliche Stellungnahme an meine Krankenkasse vom MDK wo es heißt:
Auf Veranlassung des Versicherten und der Barmer
Aufgrund der Eingabe der Versicherten bitten wir Sie noch einmal abschließend tätig zu werden.
Beurteilung:
Zu 1) keine medizinische Fragestellung, dies wäre ggf. juristisch zu klären
Zu 2) nein, es ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte
Damit war die Angelegenheit für den MDK erledigt.
Dies nur zur Information.
Kann man berufsrechtlich gegen diesen Gutachter des MDK vorgehen?

MfG Martina

Gerhard Schenker
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MDK ist der Beratungsdienst der Krankenkassen

Beitrag von Gerhard Schenker » 22.08.2007, 16:28

Hallo Martina,

berufsrechtlich könnte man gegen einen Arzt vorgehen, wenn er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Eine Pflichtwidrigkeit im Gutachterwesen nachzuweisen, ist aber äußerst schwierig. Das geht eigentlich nur mit einem Gutachten, das die Vorbegutachtung als klare und grob fahrlässige Fehlbegutachtung beschreibt. Insoweit sehe ich die Aussichten als ungünstig an.
Ich würde in der Angelegenheit nochmals an die Krankenkasse herantreten: Der MDK wird nicht auf Veranlassung des Versicherten, sondern allein aufgrund einer Rechtsbeziehung zur Kasse tätig. Daher ist auch die Krankenkasse mit der Möglichkeit ausgestattet, den MDK ggf. zu einer erneuten Begutachtung oder zur Überprüfung einer fehlerhaften Stellungnahme aufzufordern. Der Kasse muss man also zunächst klar machen, wie der Sachverhalt liegt. Dann müssten sich zwangsläufig entsprechende Folgerungen ergeben.

MfG
Gerhard Schenker

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MDK-Gutachten

Beitrag von Martina » 23.08.2007, 14:39

Hallo Herr Schenker, :?:

es dürfte vergebliche Liebesmühe sein, sich nochmal mit der Barmer auseinander zu setzen, dies habe ich zur GENÜGE gemacht.
Der MDK hat es eindeutig abgewiesen Verbesserungen des Gutachtens vorzunehmen. Für mich ist klar, daß diese Herren Gutachter keine Fehler machen, obwohl das jetzige Gutachten das Gutachten des MDK auseinanderpflückt und eindeutig den Behandlungsfehler beschreibt.
Ich werde es auch nicht zur Barmer geben.
Eindeutig beschreibt das Gutachten die Fehler, die seit 1992 in dieser Klinik gemacht wurden. Unterlagen lagen dem MDK vor, aber man bezog sich nur auf die letzte Operation in 1998, die lt. Gutachten gar nicht hätte durchgeführt werden dürfen, daher auch die Änderung ohne Einwilligung während der OP. Über die vorhergehenden Behandlungen und Aufenthalte in dieser Klinik wurde bewußt nicht geschrieben.

MfG Martina :oops:

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