Unterlagen müssen bei Arztwechsel herausgegeben werden
Verfasst: 18.08.2007, 12:44
Urteil des Landgerichts Flensburg
Unterlagen müssen bei Arztwechsel herausgegeben werden
Ein Arzt muss Röntgen-Unterlagen vorübergehend herausgeben, wenn der Patient diese einem anderen Arzt oder Chiropraktiker vorlegen will. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Flensburg (Az 1 S 16/07) vom Juni hervor, das damit ein Urteil des Amtsgerichts Flensburg bestätigte.
17.08.07 - Das Amtsgericht hatte entschieden, dass der Arzt anderen Medizinern die Röntgenbilder eines Patienten geben muss, wenn so weitere Röntgenuntersuchungen vermieden werden. Der Patient habe Anspruch darauf, auch außerhalb eines Rechtsstreits Einsicht in Krankenunterlagen zu nehmen, wenn diese objektive physische Befunde sowie Behandlungsmaßnahmen betreffen.
dpa
Unterlagen müssen bei Arztwechsel herausgegeben werden
Ein Arzt muss Röntgen-Unterlagen vorübergehend herausgeben, wenn der Patient diese einem anderen Arzt oder Chiropraktiker vorlegen will. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Flensburg (Az 1 S 16/07) vom Juni hervor, das damit ein Urteil des Amtsgerichts Flensburg bestätigte.
17.08.07 - Das Amtsgericht hatte entschieden, dass der Arzt anderen Medizinern die Röntgenbilder eines Patienten geben muss, wenn so weitere Röntgenuntersuchungen vermieden werden. Der Patient habe Anspruch darauf, auch außerhalb eines Rechtsstreits Einsicht in Krankenunterlagen zu nehmen, wenn diese objektive physische Befunde sowie Behandlungsmaßnahmen betreffen.
dpa