Fixierungsmaßnahmen – überwiegend entbehrlich!
Verfasst: 12.08.2007, 08:11
Aus einem Schriftwechsel:
Fixierungsmaßnahmen – überwiegend entbehrlich!
Frau ... schrieb:
Im Rahmen der Überprüfung eines Pflegeheims fiel auf, dass ein hiesiger Amtsrichter sehr umfangreiche Fixierungsmaßnahmen genehmigt, wie z.B. Bettgitter + Bauchgurt beim Sitzen + regelmäßiges Verschließen der Zimmertür nachts, bei Unruhezuständen und Störung anderer Bewohner. Das Heim unternimmt anscheinend wenig, um anders mit der Problematik klar zu kommen. Gibt es Richtlinien für Richter, wann welche Fixierungsmaßnahmen angemessen sind?
Sehr geehrte Frau ...,
bei den angesprochenen Maßnahme geht es um Eingriffe in die von der Verfassung garantierten Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 104 GG). Dass Richter bei der Genehmigung solcher Eingriffe nicht selten relativ großzügig verfahren, ist bekannt und wurde in den Medien wiederholt unter Darstellung von konkreten Einzelfällen kritisiert. Mit Rücksicht auf die Rechte der hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (siehe auch den Chartatext hierzu!) erscheint es daher geboten, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen nicht gerechtfertigte Fixierungsmaßnahmen vorzugehen (Beschwerde, Information an die Heimaufsicht bzw. den MDK, Öffentlichkeit, Strafanzeige usw.).
Zu bedenken ist aber, dass bei solchen Maßnahmen auch immer eine Mitwirkung von Pflegekräften, Ärzten, Rechtliche Betreuung bzw. Bevollmächtigte zu erfolgen hat und daher auch Fehleinschätzungen im Vorstadium des richterlichen Genehmigungsverfahrens erfolgen können.
Es gibt mittlerweile zahlreiche Veröffentlichungen, die die rechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit Fixierungen näher beschreiben und vor allem alternatives Verhalten aufzeigen. Sie finden dazu in meinem Rechtsalmanach unter Betreuungs- und Unterbringungsrecht zahlreiche Beiträge:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... srecht.htm
Weitere Informationen z.B. im Forum unter
Freiheitsentzug - Freiheitsbeschränkende Maßnahmen – Selbstbestimmung des Patienten / Pflegebedürftigen achten!
viewtopic.php?t=5281&highlight=freiheitsentziehende
Eine hilfreiche Buchveröffentlichung zum Thema:
Hofmann / Klie (Hrsg.): Freiheitsentziehende Maßnahmen - Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen in Betreuungsrecht und -praxis
Näheres unter: http://www.wernerschell.de/Aktuelles/fr ... nahmen.htm
Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. (Pflege-SHV) – http://www.pflege-shv.de – geht im Übrigen Pflegemissständen (im weitesten Sinne) nach und ist daher an konkreten Hinweisen („Ross und Reiter“) zu Menschenrechtsverletzungen im Bereich der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Fixierungsmaßnahmen – überwiegend entbehrlich!
Frau ... schrieb:
Im Rahmen der Überprüfung eines Pflegeheims fiel auf, dass ein hiesiger Amtsrichter sehr umfangreiche Fixierungsmaßnahmen genehmigt, wie z.B. Bettgitter + Bauchgurt beim Sitzen + regelmäßiges Verschließen der Zimmertür nachts, bei Unruhezuständen und Störung anderer Bewohner. Das Heim unternimmt anscheinend wenig, um anders mit der Problematik klar zu kommen. Gibt es Richtlinien für Richter, wann welche Fixierungsmaßnahmen angemessen sind?
Sehr geehrte Frau ...,
bei den angesprochenen Maßnahme geht es um Eingriffe in die von der Verfassung garantierten Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 104 GG). Dass Richter bei der Genehmigung solcher Eingriffe nicht selten relativ großzügig verfahren, ist bekannt und wurde in den Medien wiederholt unter Darstellung von konkreten Einzelfällen kritisiert. Mit Rücksicht auf die Rechte der hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (siehe auch den Chartatext hierzu!) erscheint es daher geboten, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen nicht gerechtfertigte Fixierungsmaßnahmen vorzugehen (Beschwerde, Information an die Heimaufsicht bzw. den MDK, Öffentlichkeit, Strafanzeige usw.).
Zu bedenken ist aber, dass bei solchen Maßnahmen auch immer eine Mitwirkung von Pflegekräften, Ärzten, Rechtliche Betreuung bzw. Bevollmächtigte zu erfolgen hat und daher auch Fehleinschätzungen im Vorstadium des richterlichen Genehmigungsverfahrens erfolgen können.
Es gibt mittlerweile zahlreiche Veröffentlichungen, die die rechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit Fixierungen näher beschreiben und vor allem alternatives Verhalten aufzeigen. Sie finden dazu in meinem Rechtsalmanach unter Betreuungs- und Unterbringungsrecht zahlreiche Beiträge:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... srecht.htm
Weitere Informationen z.B. im Forum unter
Freiheitsentzug - Freiheitsbeschränkende Maßnahmen – Selbstbestimmung des Patienten / Pflegebedürftigen achten!
viewtopic.php?t=5281&highlight=freiheitsentziehende
Eine hilfreiche Buchveröffentlichung zum Thema:
Hofmann / Klie (Hrsg.): Freiheitsentziehende Maßnahmen - Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen in Betreuungsrecht und -praxis
Näheres unter: http://www.wernerschell.de/Aktuelles/fr ... nahmen.htm
Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. (Pflege-SHV) – http://www.pflege-shv.de – geht im Übrigen Pflegemissständen (im weitesten Sinne) nach und ist daher an konkreten Hinweisen („Ross und Reiter“) zu Menschenrechtsverletzungen im Bereich der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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