Keine Medikamenten-Willkür durch Beihilfestelle

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärztliche Praxis
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Keine Medikamenten-Willkür durch Beihilfestelle

Beitrag von Ärztliche Praxis » 03.08.2007, 06:33

Erstattung für nicht verschreibungspflichte Arzneien
Keine Medikamenten-Willkür durch Beihilfestelle
Urteil des Verwaltungsgericht Aachen: Danach können auch Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, beihilfefähig sein.

24.07.07 - Das Verwaltungsgericht Aachen hat eine Entscheidung getroffen, die für Beihilfeberechtigte wie Beamte interessant sein kann: Demnach können auch Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, beihilfefähig sein. Das heißt im Klartext: Sie müssen von der Beihilfestelle erstattet werden.
In dem konkreten Fall hatte es eine Beihilfestelle abgelehnt, ein bestimmtes Medikament zu bezahlen, und dies damit begründet, dass es nicht verschreibungspflichtig sei.
Wie der Pressedezernent des Gerichts berichtete, ließ das Gericht dieses auch für Ärzte interessante Argument nicht gelten. Dass ein Medikament verschreibungspflichtig sei, sage nur etwas über seine Gefährlichkeit, nicht aber über seine Notwendigkeit und Angemessenheit aus, urteilte das Gericht. Der Dienstherr werde seiner Fürsorgepflicht nicht gerecht, wenn er grundsätzlich keine Medikamente erstatten wolle, die nicht verschreibungspflichtig seien (Az: 1 K 111/07). ***)

dpa / kü

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 75.htm&n=1

***) Fundstelle des Urteils des VG Aachen vom 24.05.2007 - 1 K 111/07 -
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_a ... 70524.html
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

Monika Petzold
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Medikamente - medizinische Notwendigkeit entscheidend

Beitrag von Monika Petzold » 13.08.2007, 06:34

Hallo Forum!

Ich halte es generell für den falschen Weg, nur verschreibungspflichtige Medikamente durch entsprechende Leistungen anzuerkennen.
Zur Zeit sind wohl einige "Rechenkünstler" in den verschiedenen Ministerien unterwegs, um Kürzungsvorschläge auszubrüten und so den Menschen - entgegen den Regeln des Vertrauensschutzes- ständig neue Leistungskürzungen aufzuerlegen.
Der Anspruch auf Hilfe im Krankenheitsfall lässt eigentlich solche Sparaktionen nicht zu. Die medizinische Notwendigkeit muss im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen - immer!

MfG
Monika

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