Standardtarif PKV - Abrechnung nach GOÄ / Satz?

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Bettina Olbing
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Standardtarif PKV - Abrechnung nach GOÄ / Satz?

Beitrag von Bettina Olbing » 21.07.2007, 12:10

Standardtarif der PKV - Abrechnung der Ärzte nach GOÄ und mit welchem Satz?

Hallo,

ich habe eine Frage an die Arztrechtsexperten in diesem Forum:

Aufgrund der Gesundheitsreform können ehemals Privatversicherte in eine Private Krankenversicherung (PKV) zurückkehren und dort den sog. Standardtarif wählen. Das heißt dann wohl, dass sie Erstattungsleistungen in einer Größenordnuung bekommen, wie sie bei einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse anfallen würden (z.B. im Rahmen einer Kostenerstattung - siehe unten). Soweit, so gut.

Sind denn aber auch die Ärzte verpflichtet, zu den Bedingungen eines Standardtarifes ihre Gebührenrechnung zu gestalten, etwa Abrechnungen in der Größenordnung des einfaches Satzes zu gewährleisten? Oder dürfen / werden Ärzte in der sonst üblichen Weise den Mittel- oder gar Höchstsatz der GOÄ berechnen? Wenn nämlich die Ärzte über den einfachen Satz der GOÄ hinaus gehen können, werden auf die "neuen" Privatversicherten (Privatpatienten / Selbstzahler) nicht kalkulierbare hohe Arztkosten zukommen. Ist das auch durch den Gesetzgeber bedacht worden? Wie können Privatversicherte erreichen, dass ihr Arzt bei einem Standardtarif auch den einfachen Satz (oder so ähnlich) nimmt?

Ähnliches gilt übrigens für solche gesetzlich Krankenversicherten, die nach dem geltenden Recht des SGB V Kostenerstattung gewählt haben. Bei ihnen stellt sich nämlich auch die Frage, in welcher Höhe der jeweilige Arzt abrechnen kann. Erstattungen der gesetzlichen Krankenkassen sind in diesen Fällen auch auf die Leistungen der GKV-Sätze beschränkt. Reicht es aus, dass man den jeweiligen Arzt auf die Kostenerstattungswahl und das Gebot, einen möglichst niedrigen Vervielfacher anzusetzen, aufmerksam macht? Oder kann der in Anspruch genommene Arzt seine Rechnung wie bei anderen Privatversicherten mit normalem, d.h. üblichem, Tarif ausstellen (Mittel- oder Höchstbetrag)?

Wer hat insoweit Erkenntnisse und nützliche Hinweise?
Danke im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Olbing

Herbert Kunst
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Krankenversicherungsschutz: Systemfremde Eingriffe??

Beitrag von Herbert Kunst » 21.07.2007, 12:20

Hallo,

auf die Schnelle einige erste Hinweise:

Merten, Martina
Krankenversicherungsschutz: „Historischer Meilenstein“
PP 6, Ausgabe Juni 2007, Seite 262 - POLITIK
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... e&id=55980

Flintrop, Jens; Rabbata, Samir
Private Krankenversicherung: Systemfremde Eingriffe bereiten den Ärzten Sorgen
Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 13 vom 30.03.2007, Seite A-828 / B-732 / C-704 - POLITIK
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... e&id=55007

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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