Vorsorgen für den Notfall - TV-Tipp für den 6.6.2007
Verfasst: 06.06.2007, 05:50
Mittwoch, den 06.06.2007, 20:15 - 20:45 Uhr
3sat - Recht brisant
Gerichtsreporter berichten
Themen: Vorsorgen für den Notfall - durch Vollmacht und
Betreuungsverfügung u.a.
Moderation: Bernhard Töpper
Erstausstrahlung
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wer entscheidet dann für ihn? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte, kümmert sich um Mietangelegenheiten, sucht einen Platz im Senioren- oder Pflegeheim? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? Was viele nicht wissen: Angehörige, Ehegatten oder Kinder, dürfen nur dann entscheiden, wenn sie eine rechtsgeschäftlich wirksame Vollmacht haben. Ohne Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kann das Vormundschaftsgericht auch eine familienfremde Person zum Betreuer bestellen. Oft kommt es dann zu Konflikten mit den Familienangehörigen.
"Recht brisant" informiert anhand eines authentischen Falles über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Quelle: http://www.3sat.de/
3sat - Recht brisant
Gerichtsreporter berichten
Themen: Vorsorgen für den Notfall - durch Vollmacht und
Betreuungsverfügung u.a.
Moderation: Bernhard Töpper
Erstausstrahlung
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wer entscheidet dann für ihn? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte, kümmert sich um Mietangelegenheiten, sucht einen Platz im Senioren- oder Pflegeheim? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? Was viele nicht wissen: Angehörige, Ehegatten oder Kinder, dürfen nur dann entscheiden, wenn sie eine rechtsgeschäftlich wirksame Vollmacht haben. Ohne Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kann das Vormundschaftsgericht auch eine familienfremde Person zum Betreuer bestellen. Oft kommt es dann zu Konflikten mit den Familienangehörigen.
"Recht brisant" informiert anhand eines authentischen Falles über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Quelle: http://www.3sat.de/