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Richtigkeit" von Krankenunterlagen

Verfasst: 24.05.2007, 20:23
von Presse
Richtigkeit" von Krankenunterlagen
Ärzte müssen Patienten keine schriftliche Bestätigung geben


Patienten dürfen grundsätzlich Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen bekommen. Ob der Arzt aber auch die "Richtigkeit" dieser Unterlagen schriftlich bestätigen muss, hatte das Landgericht Düsseldorf (Az.: 3 O 106/06) zu entscheiden.

Das Gericht urteilte, dass ein entsprechender Anspruch nicht bestehe. Der Arzt hafte auch ohne schriftliche Bestätigung für die Richtigkeit der Unterlagen, hierfür bedürfe es keiner besonderen Erklärung.

Ein kostenloses juristisches Orientierungsgespräch bei medizin- und sozialrechtlichen Fragen bietet das Medizinrechts-Beratungsnetz bundesweit Patienten wie auch Ärzten an. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 0 73 24 83 (Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr) erhalten Ratsuchende einen Beratungsschein. Auf diesem ist die Adresse des räumlich nächstliegenden Vertrauensanwalts mit dem entsprechenden Fachgebiet verzeichnet.

Das Medizinrechts-Beratungsnetz ist eine Einrichtung des Medizinrechtsanwälte e.V. initiiert von der Stiftung Gesundheit. Weitere Informationen sowie das Verzeichnis der Vertrauensanwälte unter http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de

Quelle: Pressemitteilung vom 24.5.2007
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