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Zahnarztkostenabrechnung bei Sportunfall

Verfasst: 26.04.2007, 11:01
von Service
Zahnarztkostenabrechnung bei Sportunfall

Zu dem o.a. Thema ging heute früh folgende Frage ein (Name bleibt unerwähnt):
...
Habe die Auskunft erhalten, dass ein Patient, der im privaten Sportverein einen Unfall erleidet, zunächst Anspruch auf Vorleistung der GKV hat und dann die GKV sich beim privaten Versicherer des Vereins das Geld zurückholt. So weit so gut!
Wie kommre ich als behandelnder Zahnarzt nun an mein Geld, wenn die Leistung budgetiert ist, das Budget ausgeschöpft? Immerhin holt sich die GKV ja die Kohle unbudgetiert zurück! Das kann ja nach normalem dafürhalten nicht rechtens sein, das die GKV dabei demzufolge ein Plusgeschäft macht und der Leistungserbringer leer ausgeht!
Bin für Tipps und Ratschläge dankbar!
LG NN. - Zahnarzt

Dazu gab es von hier folgende Rückmeldung:

Sehr geehrter Herr ....,

mit allen Vorbehalten eine kurze Einschätzung: Wenn ein gesetzlich versicherter Patient zu Ihnen kommt, können Sie m.E. nur nach den üblichen "Kassengrundsätzen" abrechnen. Ob die Kasse einen Erstattungsanspruch gegen eine andere Instition hat, kann dahinstehen. Die Kasse kann aber nur diejenige Summe erstattet verlangen, wenn überhaupt, die tatsächlich geleistet wurde. Ich sehe also nicht, dass die Kasse irgendetwas verdient. Im Übrigen müsste man noch klären, ob die Kasse einen Erstattungsanspruch hat. Ich bin selbst im Sportverein und meine zu wissen, dass die Sportkrankenversicherung nur subsidiär leistet. Wenn also jemand anders erstattungspflichtig ist, kommt m.E. die Sportversicherung überhaupt nicht zum Zuge.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell