Behandlungsfehler & hilflose Patienten ?
Moderator: WernerSchell
Behandlungsfehler & hilflose Patienten ?
Behandlungsfehler & hilflose Patienten -- TV-Tipp 10.04.2007
Frontal21 am 10. April 2007, 21.00 Uhr
Patienten werden im Kampf um ihr Recht oft allein gelassen
Hilflose Patienten
Gefälligkeitsgutachten bei Kunstfehlern
von Delf Gravert und Astrid Randerath
Wenn Ärzten Behandlungsfehler unterlaufen, müssen Patienten oft vor Gericht für eine Entschädigung kämpfen - jahrelang und meistens vergebens. Entscheidend dafür können willkürlich ausgewählte und voreingenommene Gutachter sein.
Als Irene Zobel das Krankenhaus betrat, wollte sie sich einem Routine-Eingriff an der Bandscheibe unterziehen. Wenig später war sie Patientin auf Lebenszeit. Seit zehn Jahren ist sie ständig auf fremde Hilfe und Schmerzmittel angewiesen. Schon als sie aus der Narkose erwachte, ahnte sie, dass etwas nicht stimmte: "Ich konnte nicht mehr sprechen, beziehungsweise der Versuch zu sprechen, das war so schlimm. Ich hatte solche Schmerzen und das hat keiner verstanden."
Als "schicksalhafter" Fehler abgetan
Die Operation an der Lendenwirbelsäule ging gründlich schief. Ein Narkosearzt, der den Beatmungsschlauch einführen wollte, verwechselte die Luftröhre mit der Speiseröhre. Dabei schlitzte er die Speiseröhre auf. Die Folge: eine so genannte Mediastinitis, eine lebensgefährliche Entzündung des Zwischenbrustraums mit Vereiterungen, Fieber, Bakterienabsiedelungen und schweren Atemstörungen. Irene Zobel überlebte nur knapp.
Sie verklagte den Narkosearzt - in erster Instanz erfolglos. Denn der Gerichtsgutachter tat den Fehler als "schicksalhaft" ab. Frau Zobel ging in Berufung und kann kaum fassen, was ihr da widerfuhr: Der vermeintlich unabhängige Gutachter aus dem ersten Verfahren saß im zweiten Prozess neben dem beklagten Arzt und unterstützte dessen Verteidigung - "was uns total schockiert hat, weil ich immer der Meinung war, dass ein vom Gericht bestellter Gutachter eben auch neutral sein sollte", so Zobel. Ein Interview mit Frontal21 lehnt der Mediziner ab.
Gutachter nehmen Mediziner in Schutz
Die Aussagen der medizinischen Gutachter sind entscheidend dafür, ob Patienten nach Behandlungsfehlern Schadensersatz zusteht und ob Versicherungen oder Sozialversicherungsträger zahlen müssen. Für die Betroffenen geht es dabei häufig um viel Geld und darum, ob sie trotz zum Teil erheblicher medizinischer Beeinträchtigungen ein Leben mit Anstand und guter Versorgung führen können. Doch in gerade mal vier Prozent der Fälle - so Versicherungen - werden Kunstfehler gerichtlich bestätigt.
Die als Gutachter fungierenden Mediziner würden häufig ihren beklagten Kollegen in Schutz nehmen, bemängeln Kritiker des Gutachterwesens. Die Folge seien Gefälligkeitsgutachten, gegen die die Patienten kaum eine Chance hätten. "Wie man landläufig sagt, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Der begutachtende Arzt tut sich sehr schwer, seinem Berufskollegen einen Behandlungsfehler vorzuwerfen", meint die Patientenanwältin Maja Steinert.
Gutachterbranche in der Kritik
Formal entscheiden zwar die Richter über die Anliegen der Patienten. Doch die, in der Regel ohne medizinische Vorkenntnisse, folgen oftmals kritiklos den ärztlichen Gutachten, so Experten. Loyalität unter Kollegen statt unvoreingenommener Analyse: Schon seit Jahren steht die Gutachter-Branche deshalb in der Kritik.
Zudem gibt es keine einheitliche Regelung, welcher Gutachter bestellt wird. Die Gerichte würden sich oft an die Ärztekammer wenden, und die empfehle halt irgendeinen Arzt von der Liste, so Maja Steinert - Zufall an Stelle von sorgfältiger Prüfung. Anderswo, beispielsweise in Großbritannien, müssen die Ärzte bei jedem Gutachten zunächst ihre eigene Kompetenz beweisen. Hierzulande wählten die Gerichte die Gutachter zum Teil sogar nach Gutdünken aus, vermutet Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg: "Wir haben manchmal den Verdacht, dass die Gutachter, die gegen Patienten sprechen, gerne wieder genommen werden."
Schlampige Gutachten
Ein weiterer Kritikpunkt: Gutachter werden unverhältnismäßig honoriert, verdienen pro Stunde weniger als sie in ihrer Funktion als Facharzt verdienen können. Sind in Folge dessen die Gutachten schnell und schlampig ausgeführt, müssen weitere Expertisen eingeholt werden - eine langwierige Angelegenheit zu Lasten der Patienten, die auf ihr Geld warten.
Auch Irene Zobel hat die Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen - zehn Jahre nach ihrer Operation. Zwar gab ihr der Richter Recht - einem Gutachter, der die Seiten wechselt, mochte er keinen Glauben schenken. Doch damit ist ihr juristischer Leidensweg noch lange nicht abgeschlossen. Denn nun geht es um die Höhe der Entschädigung. Und wieder hängt alles vom Gutachten ab.
Quelle: Pressemitteilung ZDF /Frontal21 - 10.4.2007
Frontal21 am 10. April 2007, 21.00 Uhr
Patienten werden im Kampf um ihr Recht oft allein gelassen
Hilflose Patienten
Gefälligkeitsgutachten bei Kunstfehlern
von Delf Gravert und Astrid Randerath
Wenn Ärzten Behandlungsfehler unterlaufen, müssen Patienten oft vor Gericht für eine Entschädigung kämpfen - jahrelang und meistens vergebens. Entscheidend dafür können willkürlich ausgewählte und voreingenommene Gutachter sein.
Als Irene Zobel das Krankenhaus betrat, wollte sie sich einem Routine-Eingriff an der Bandscheibe unterziehen. Wenig später war sie Patientin auf Lebenszeit. Seit zehn Jahren ist sie ständig auf fremde Hilfe und Schmerzmittel angewiesen. Schon als sie aus der Narkose erwachte, ahnte sie, dass etwas nicht stimmte: "Ich konnte nicht mehr sprechen, beziehungsweise der Versuch zu sprechen, das war so schlimm. Ich hatte solche Schmerzen und das hat keiner verstanden."
Als "schicksalhafter" Fehler abgetan
Die Operation an der Lendenwirbelsäule ging gründlich schief. Ein Narkosearzt, der den Beatmungsschlauch einführen wollte, verwechselte die Luftröhre mit der Speiseröhre. Dabei schlitzte er die Speiseröhre auf. Die Folge: eine so genannte Mediastinitis, eine lebensgefährliche Entzündung des Zwischenbrustraums mit Vereiterungen, Fieber, Bakterienabsiedelungen und schweren Atemstörungen. Irene Zobel überlebte nur knapp.
Sie verklagte den Narkosearzt - in erster Instanz erfolglos. Denn der Gerichtsgutachter tat den Fehler als "schicksalhaft" ab. Frau Zobel ging in Berufung und kann kaum fassen, was ihr da widerfuhr: Der vermeintlich unabhängige Gutachter aus dem ersten Verfahren saß im zweiten Prozess neben dem beklagten Arzt und unterstützte dessen Verteidigung - "was uns total schockiert hat, weil ich immer der Meinung war, dass ein vom Gericht bestellter Gutachter eben auch neutral sein sollte", so Zobel. Ein Interview mit Frontal21 lehnt der Mediziner ab.
Gutachter nehmen Mediziner in Schutz
Die Aussagen der medizinischen Gutachter sind entscheidend dafür, ob Patienten nach Behandlungsfehlern Schadensersatz zusteht und ob Versicherungen oder Sozialversicherungsträger zahlen müssen. Für die Betroffenen geht es dabei häufig um viel Geld und darum, ob sie trotz zum Teil erheblicher medizinischer Beeinträchtigungen ein Leben mit Anstand und guter Versorgung führen können. Doch in gerade mal vier Prozent der Fälle - so Versicherungen - werden Kunstfehler gerichtlich bestätigt.
Die als Gutachter fungierenden Mediziner würden häufig ihren beklagten Kollegen in Schutz nehmen, bemängeln Kritiker des Gutachterwesens. Die Folge seien Gefälligkeitsgutachten, gegen die die Patienten kaum eine Chance hätten. "Wie man landläufig sagt, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Der begutachtende Arzt tut sich sehr schwer, seinem Berufskollegen einen Behandlungsfehler vorzuwerfen", meint die Patientenanwältin Maja Steinert.
Gutachterbranche in der Kritik
Formal entscheiden zwar die Richter über die Anliegen der Patienten. Doch die, in der Regel ohne medizinische Vorkenntnisse, folgen oftmals kritiklos den ärztlichen Gutachten, so Experten. Loyalität unter Kollegen statt unvoreingenommener Analyse: Schon seit Jahren steht die Gutachter-Branche deshalb in der Kritik.
Zudem gibt es keine einheitliche Regelung, welcher Gutachter bestellt wird. Die Gerichte würden sich oft an die Ärztekammer wenden, und die empfehle halt irgendeinen Arzt von der Liste, so Maja Steinert - Zufall an Stelle von sorgfältiger Prüfung. Anderswo, beispielsweise in Großbritannien, müssen die Ärzte bei jedem Gutachten zunächst ihre eigene Kompetenz beweisen. Hierzulande wählten die Gerichte die Gutachter zum Teil sogar nach Gutdünken aus, vermutet Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg: "Wir haben manchmal den Verdacht, dass die Gutachter, die gegen Patienten sprechen, gerne wieder genommen werden."
Schlampige Gutachten
Ein weiterer Kritikpunkt: Gutachter werden unverhältnismäßig honoriert, verdienen pro Stunde weniger als sie in ihrer Funktion als Facharzt verdienen können. Sind in Folge dessen die Gutachten schnell und schlampig ausgeführt, müssen weitere Expertisen eingeholt werden - eine langwierige Angelegenheit zu Lasten der Patienten, die auf ihr Geld warten.
Auch Irene Zobel hat die Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen - zehn Jahre nach ihrer Operation. Zwar gab ihr der Richter Recht - einem Gutachter, der die Seiten wechselt, mochte er keinen Glauben schenken. Doch damit ist ihr juristischer Leidensweg noch lange nicht abgeschlossen. Denn nun geht es um die Höhe der Entschädigung. Und wieder hängt alles vom Gutachten ab.
Quelle: Pressemitteilung ZDF /Frontal21 - 10.4.2007
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Behandlungsfehler - versagen die Gerichte?
Die Tendenz des Beitrages, Patienten sind beim Behandlungsfehler oft allein gelassen, kann bestätigt werden. Gerichte verlassen sich auf die eingeholten Gutachten, üben zu wenig Kritik, hinterfragen zu wenig. Die medizinischen Gutachter sind nicht selten in der Absicht tätig, den / die Kollegen herauszupauken, Gefälligkeitsgutachten zu erstellen. Genau an dieser Stelle muss aber das Gericht einhaken.Presse hat geschrieben: ... Patienten werden im Kampf um ihr Recht oft allein gelassen - Hilflose Patienten - Gefälligkeitsgutachten bei Kunstfehlern ...
Ingesamt gesehen muss aber bestätigt werden, dass die ärztlichen Gutachter- und Schlichtungsstellen in etwa 30% der Fälle Behandlungsfehler bestätigen. Möglicherweise liegt das "Patientenproblem" also nicht bei den Gutachterstellen, sondern eher bei den zu unkritischen Richtern.
Marlene Böttinger
Behandlungsfehler
Hallo Frau Böttinger,
es ist doch immer wieder interessant zu lesen, wie man sich für Gutachter der Schlichtungs-/Gutachterstellen einsetzt.
Gerichtsgutachter sind selten in der Absicht tätig, Kollegen zu schützen.
Richtig ist, daß Patienten mit ihrem Schaden allein gelassen werden und auf sich selbst angewiesen sind.
Gerade die Gutachter der Schlichtungs-/Gutachterstellen der Ärztekammern erstellen doch "GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN", weniger die vom Gericht bestellten Gutachter. Werden diese Gutachter doch von den Haftpflichtversicherungen entlohnt. Offensichtlich haben Sie den Beitrag im WDR vom 15.01.2007 in der Sendung "Markt" nicht gesehen, oder im Morgenmagazin vom 25.01.2007.
Wenn man selbst hiervon betroffen ist, geht einem doch bei Ihrem Schreiben der Hut hoch. Wer hilft denn den geschädigten, hilflosen Patienten??
MfG Martina
es ist doch immer wieder interessant zu lesen, wie man sich für Gutachter der Schlichtungs-/Gutachterstellen einsetzt.
Gerichtsgutachter sind selten in der Absicht tätig, Kollegen zu schützen.
Richtig ist, daß Patienten mit ihrem Schaden allein gelassen werden und auf sich selbst angewiesen sind.
Gerade die Gutachter der Schlichtungs-/Gutachterstellen der Ärztekammern erstellen doch "GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN", weniger die vom Gericht bestellten Gutachter. Werden diese Gutachter doch von den Haftpflichtversicherungen entlohnt. Offensichtlich haben Sie den Beitrag im WDR vom 15.01.2007 in der Sendung "Markt" nicht gesehen, oder im Morgenmagazin vom 25.01.2007.
Wenn man selbst hiervon betroffen ist, geht einem doch bei Ihrem Schreiben der Hut hoch. Wer hilft denn den geschädigten, hilflosen Patienten??

MfG Martina
Hallo,
die Erfahrungen von Martina mit der Gutachterkommission der Ärztekammer kann ich nur bestätigen. Ich habe ja nicht einmal erwartet, dass das Gutachten objektiv sein oder zu meinen Gunsten ausfallen würde, aber dass es eine derartige Farce wird, hätte ich dann doch nicht gedacht.
Beispiele:
1. Textstellen aus den Krankenakten werden derart sinnentstellend zitiert, dass sie das genaue Gegenteil von dem aussagen, was in der Krankenakte steht. Offensichtlich nur mit der Absicht, mich als unglaubwürdigen Hypochonder darzustellen.
2. Was die Ärzte in ihren Stellungnahmen behaupten, wird grundsätzlich als wahr angenommen, ohne dass sie ihre Behauptungen durch entsprechende Unterlagen belegen müssen.
3. Die zwei Laborwerte, die mein Hausarzt bestimmen ließ, werden als "umfangreiche Laboruntersuchungen" bezeichnet. Zusätzlich werden über zehn Jahre alte Laboruntersuchungen angeführt, die wenig bis gar nichts mit dem vorgeworfenen Behandlungsfehler zu tun haben.
4. Kein einziges Wort der Kritik an den behandelnden Ärzten. Ich hätte zumindest erwartet, dass sie - im Interesse zukünftiger Patienten - schreiben, was der Arzt hätte besser machen können. Aber nichts dergeichen.
Man muss es doch so sehen: Die Haftpflichtversicherungen finanzieren die Gutachterstelle nicht aus Menschenliebe oder weil sie dem Patienten zu ihrem Recht verhelfen wollen, sondern aus rein betriebswirtschaftlichen Interessen. Ein Prozess wegen Behandlungsfehler kann Jahre dauern, mit allen damit verbundenen Kosten. Also sollen durch die Gutachterkommission dann halt diejenigen Fälle aussortiert werden, die so eindeutig sind, dass auch die Haftpflichversicherungen wissen, dass sie einen Prozess mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren werden.
Mich würde interessieren, welche Erfahrungen andere Betroffene mit der Gutachterkommission gemacht haben.
die Erfahrungen von Martina mit der Gutachterkommission der Ärztekammer kann ich nur bestätigen. Ich habe ja nicht einmal erwartet, dass das Gutachten objektiv sein oder zu meinen Gunsten ausfallen würde, aber dass es eine derartige Farce wird, hätte ich dann doch nicht gedacht.
Beispiele:
1. Textstellen aus den Krankenakten werden derart sinnentstellend zitiert, dass sie das genaue Gegenteil von dem aussagen, was in der Krankenakte steht. Offensichtlich nur mit der Absicht, mich als unglaubwürdigen Hypochonder darzustellen.
2. Was die Ärzte in ihren Stellungnahmen behaupten, wird grundsätzlich als wahr angenommen, ohne dass sie ihre Behauptungen durch entsprechende Unterlagen belegen müssen.
3. Die zwei Laborwerte, die mein Hausarzt bestimmen ließ, werden als "umfangreiche Laboruntersuchungen" bezeichnet. Zusätzlich werden über zehn Jahre alte Laboruntersuchungen angeführt, die wenig bis gar nichts mit dem vorgeworfenen Behandlungsfehler zu tun haben.
4. Kein einziges Wort der Kritik an den behandelnden Ärzten. Ich hätte zumindest erwartet, dass sie - im Interesse zukünftiger Patienten - schreiben, was der Arzt hätte besser machen können. Aber nichts dergeichen.
Man muss es doch so sehen: Die Haftpflichtversicherungen finanzieren die Gutachterstelle nicht aus Menschenliebe oder weil sie dem Patienten zu ihrem Recht verhelfen wollen, sondern aus rein betriebswirtschaftlichen Interessen. Ein Prozess wegen Behandlungsfehler kann Jahre dauern, mit allen damit verbundenen Kosten. Also sollen durch die Gutachterkommission dann halt diejenigen Fälle aussortiert werden, die so eindeutig sind, dass auch die Haftpflichversicherungen wissen, dass sie einen Prozess mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren werden.
Mich würde interessieren, welche Erfahrungen andere Betroffene mit der Gutachterkommission gemacht haben.
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- Sr. Member
- Beiträge: 315
- Registriert: 18.11.2005, 09:14
Behandlungsfehler - Patienten ohnen wirksame Hilfe!
Hallo MitstreiterInnen!
Ich plädiere dafür festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Ärzte (noch) von dem Prinzip geprägt ist, in jeder Hinsicht Kollegialität untereinander zu gewährleisten. In den Berufsordnungen gab /gibt es Aussagen, die solche Kollegialität einfordern. Dabei wird aber von den Ärzten geflissentlich übersehen, dass die Kollegialität da endet, wo es um die Erstellung eines Gutachtens / der Abgabe eines sachverständigen Urteils geht.
Leider sind viele gutachtliche Stellungnahmen von dem "alten" Prinzip geprägt, so dass die betroffenen Patienten vielfach das Nachsehen haben. Das gilt bei den Gutachter- und Schlichtungsstellen, wie bei den sonstigen Begutachtungen. Vor den ordentlichen Gerichten wäre es eigentlich Aufgabe der Richter, auf unabhängige Urteile hinzuwirken bzw. einzugreifen, wenn es um die sog. "Waffengleichheit" geht. Dazu sind offensichtlich nicht alle Richter in der Lage oder bereit, vor allem nicht in den "unteren" Gerichten (Amts- bzw. Landgerichte).
Es bleibt daher zu beklagen, dass die Patienten bei Behandlungsfehlerangelegenheiten die "schlechteren Karten" haben. Leider hat der Gesetzgeber bisher nichts unternommen, diese Situation zu verändern. Die Patientenbeauftragte bei der Bundesregierung hat bisher auch keine entscheidende Hilfeleistungen bei Behandlungsfehlerangelegenheiten leisten können. Sie wurde daher im Forum auch als Kummerkasten bezeichnet.
MfG
Gerhard Schenker
Ich plädiere dafür festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Ärzte (noch) von dem Prinzip geprägt ist, in jeder Hinsicht Kollegialität untereinander zu gewährleisten. In den Berufsordnungen gab /gibt es Aussagen, die solche Kollegialität einfordern. Dabei wird aber von den Ärzten geflissentlich übersehen, dass die Kollegialität da endet, wo es um die Erstellung eines Gutachtens / der Abgabe eines sachverständigen Urteils geht.
Leider sind viele gutachtliche Stellungnahmen von dem "alten" Prinzip geprägt, so dass die betroffenen Patienten vielfach das Nachsehen haben. Das gilt bei den Gutachter- und Schlichtungsstellen, wie bei den sonstigen Begutachtungen. Vor den ordentlichen Gerichten wäre es eigentlich Aufgabe der Richter, auf unabhängige Urteile hinzuwirken bzw. einzugreifen, wenn es um die sog. "Waffengleichheit" geht. Dazu sind offensichtlich nicht alle Richter in der Lage oder bereit, vor allem nicht in den "unteren" Gerichten (Amts- bzw. Landgerichte).
Es bleibt daher zu beklagen, dass die Patienten bei Behandlungsfehlerangelegenheiten die "schlechteren Karten" haben. Leider hat der Gesetzgeber bisher nichts unternommen, diese Situation zu verändern. Die Patientenbeauftragte bei der Bundesregierung hat bisher auch keine entscheidende Hilfeleistungen bei Behandlungsfehlerangelegenheiten leisten können. Sie wurde daher im Forum auch als Kummerkasten bezeichnet.
MfG
Gerhard Schenker
Behandlungsfehler - Patienten ohne wirksame Hilfe
Hallo Ihr Mitstreiter,
leider gibt es zu wenige, die Ihre Erfahrungen gerade mit den Gutachterkommissionen kund tun.
"Wir sind die Größten"
Der Eid des Hippokrates machte es möglich, "diese weltweite Selbsteinschätzung der Ärzte".
Größenwahn wurde zum Arzt-Gesetz, zum Schlachtfeld für Gesunde und Kranke.
Statt zu schwören sollte jeder Arzt jeden Morgen beten.
Lieber Gott, hilf mir gegen meine 3 Erbsünden:
"Selbstüberschätzung, Eigenkritikmangel und Arroganz".
Über die 4 Punkte von Fehlbehandelt könnte ich auch berichten.
Um sich durchzuschlingeln werden falsche Angaben in den Gutachten gemacht. Hier schreckt man auch vor Fälschungen nicht zurück, hinzu kommt, daß man den eigenen Sohn in der zu begutachtenden Abteilung hat. Befangen ist man aber, laut Ärztekammer, deswegen nicht!
MfG Martina
leider gibt es zu wenige, die Ihre Erfahrungen gerade mit den Gutachterkommissionen kund tun.
"Wir sind die Größten"
Der Eid des Hippokrates machte es möglich, "diese weltweite Selbsteinschätzung der Ärzte".
Größenwahn wurde zum Arzt-Gesetz, zum Schlachtfeld für Gesunde und Kranke.
Statt zu schwören sollte jeder Arzt jeden Morgen beten.
Lieber Gott, hilf mir gegen meine 3 Erbsünden:
"Selbstüberschätzung, Eigenkritikmangel und Arroganz".
Über die 4 Punkte von Fehlbehandelt könnte ich auch berichten.
Um sich durchzuschlingeln werden falsche Angaben in den Gutachten gemacht. Hier schreckt man auch vor Fälschungen nicht zurück, hinzu kommt, daß man den eigenen Sohn in der zu begutachtenden Abteilung hat. Befangen ist man aber, laut Ärztekammer, deswegen nicht!

MfG Martina
Gutachterkommission
Hallo,
erwähnen möchte ich noch, dass mein letzter behandelnder Arzt mir eigentlich zugesagt hat, etwas für die Gutachterkommission zu schreiben und es zusammen mit den übrigen Unterlagen an die Ärztekammer zu schicken.
Sein Zitat: "Man muss aufpassen, was man schreibt. Man kann da schnell in Teufels Küche kommen" (wegen der lieben Arztkollegen).
Danach fragte er noch, gegen wen dieses Gutachten gerichtet sei. Er kennt diesen Arzt und ist mit ihm per Du. In ihren Arztbriefen sprechen sie sich mit "Lieber Christian..." und "Lieber Hans..." an.
Wie ich dem Gutachten entnehmen kann, hat er nun offensichtlich doch nichts geschrieben.
erwähnen möchte ich noch, dass mein letzter behandelnder Arzt mir eigentlich zugesagt hat, etwas für die Gutachterkommission zu schreiben und es zusammen mit den übrigen Unterlagen an die Ärztekammer zu schicken.
Sein Zitat: "Man muss aufpassen, was man schreibt. Man kann da schnell in Teufels Küche kommen" (wegen der lieben Arztkollegen).
Danach fragte er noch, gegen wen dieses Gutachten gerichtet sei. Er kennt diesen Arzt und ist mit ihm per Du. In ihren Arztbriefen sprechen sie sich mit "Lieber Christian..." und "Lieber Hans..." an.
Wie ich dem Gutachten entnehmen kann, hat er nun offensichtlich doch nichts geschrieben.
Gutachterkommissionen
Hallo,
schauen Sie sich folgende Seite im Internet an:
www.aerzte-pfusch.de/phpBB2/viewtopic.php?t=628
Ähnelt es Ihrem erlebten mit der Gutachterkommission und den Gutachtern ??
MfG Martina
schauen Sie sich folgende Seite im Internet an:
www.aerzte-pfusch.de/phpBB2/viewtopic.php?t=628
Ähnelt es Ihrem erlebten mit der Gutachterkommission und den Gutachtern ??

MfG Martina
Gutachterkommission
Hallo,
ich habe jetzt mal im Internet gesucht, was sich über die Gutachter finden lässt. Einer davon saß früher mit einem der Ärzte, denen ich ein Fehlbehandlung vorwerfe, zusammen im Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung und beide sind schon seit mehreren Jahren Deligierte der Landesärztekammer. Man kann dann wohl davon ausgehen, dass sie sich kennen. Naja, so etwas habe ich fast schon erwartet,
Grüße
ich habe jetzt mal im Internet gesucht, was sich über die Gutachter finden lässt. Einer davon saß früher mit einem der Ärzte, denen ich ein Fehlbehandlung vorwerfe, zusammen im Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung und beide sind schon seit mehreren Jahren Deligierte der Landesärztekammer. Man kann dann wohl davon ausgehen, dass sie sich kennen. Naja, so etwas habe ich fast schon erwartet,
Grüße