Aufklärungspflicht auch vor Impfung
Bevor eine Zeckenschutzimpfung durchgeführt wird, muss der Arzt den Patienten über alle damit verbundenen Risiken aufklären. Ist das nicht der Fall, liegt keine wirksame Einwilligung des Patienten in die Behandlung vor. Die Risikoaufklärung beinhaltet die Schwere des Eingriffs, mögliche Belastungen und Folgen der Behandlung. Können in Ausnahmefällen Nervenentzündungen auftreten, muss der Arzt auch hierüber informieren.
Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg vom 8.3.2007 - 12 U 186/06 -
Aufklärungspflicht auch vor Zeckenschutzimpfung
Moderator: WernerSchell
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Aufklärungspflicht auch vor Zeckenschutzimpfung
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Aufklärungspflicht auch vor Impfung
Aufklärungspflicht auch vor Impfung
Danke für den Hinweis auf eine aktuelle Gerichtsentscheidung. Aber eigentlich beinhaltet das Urteil keine Neuigkeiten: Klar, das vor einer Impfung aufgeklärt werden muss. Impfungen sind zwar grundsätzlich wichtig, aber sie haben u.U. auch entfernte Risiken. Das muss der betroffene Patient wissen und in seine Entscheidung einbeziehen.
G.M.
Danke für den Hinweis auf eine aktuelle Gerichtsentscheidung. Aber eigentlich beinhaltet das Urteil keine Neuigkeiten: Klar, das vor einer Impfung aufgeklärt werden muss. Impfungen sind zwar grundsätzlich wichtig, aber sie haben u.U. auch entfernte Risiken. Das muss der betroffene Patient wissen und in seine Entscheidung einbeziehen.
G.M.