Palliativmedizin: Kunstfehler Übertherapie

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärztliche Praxis
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Palliativmedizin: Kunstfehler Übertherapie

Beitrag von Ärztliche Praxis » 26.03.2007, 17:29

Angst vor dem Kadi ist ein schlechter Ratgeber
Palliativmedizin: Kunstfehler Übertherapie
Als wenig zutreffend für die Palliativmedizin bezeichnet Dr. Albrecht Ohly, München, die Floskel „Wer A sagt, muss auch B sagen“.

26.03.07 - Auf jeder Stufe der Behandlungskaskade, so Ohly bei einer palliativmedizinischen Fortbildungsveranstaltung, müsse sich der Arzt von Neuem fragen, ob das Vorgehen noch dem Wohl des Patienten dient.

Die Angst vor juristischen Konsequenzen wegen unterlassener Hilfeleistung ist nach Ohlys Erfahrung häufig Ausgangspunkt für ärztliche Kunstfehler, die oft gar nicht als solche wahrgenommen werden.

Doch Übertherapie könne zumindest aus Sicht des Kranken durchaus ein Kunstfehler sein. Ohly relativiert juristische Bedenken: "Wer lege artis seinen Beruf durchführt, wird immer auch gegen Angehörige argumentieren können, die wegen unterlassener Hilfeleistung klagen."

Eine knifflige Frage betrifft das Problem der "letzten Chance", so Ohlys Worte. Mit dem Argument "Sie wollen doch den armen Opa nicht verhungern und verdursten lassen", bekomme man von jedem Angehörigen die Erlaubnis, den Kranken perkutan mit einer Gastrostomie (PEG) zu versorgen.

Doch auch das Legen einer PEG sein eine medizinische Maßnahme, die der Zustimmung des Kranken bedarf. Zudem sei zu beachten, dass Sterben damit beginnt, dass jemand nichts mehr isst und trinkt. Ohly: "Das Nichtessen als Willensäußerung muss man akzeptieren."

mb
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