Hygienemängel in einer Idar-Obersteiner Arztpraxis

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Andreas Bürgerlich
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Hygienemängel in einer Idar-Obersteiner Arztpraxis

Beitrag von Andreas Bürgerlich » 21.03.2007, 17:21

Nach meinen Recherchen waren es 20 Patienten die zum Teil BU und AU wurden und heute noch sehr massiv unter dieser Krankheit leiden ,,,,,
und mit Morphiden leben,,,,,nur weil man alles vertuschen wollte,,,wenn der BGH urteilt ..kann es nur eine gerechte Sache sein und die Ärzte wieder auf den Boden der Tatsache zurück zu holen.
Einige der 20 Patienten, von den Trittbrettfahrern abgesehen, gehen heute zum Amt für Soziallasten ihr Geld holen , oder werden von Ihrer Ehefrau oder ihrem Ehemann ernährt,,,, welches Urteil erwartet man ,,,,vom BGH,,,,doch nur ein Gerechtes. sicherlich betroffene Hunde bellen, ich aber der im Hintergrund die Prozesse verfolgt habe kann nur auf ein gerechtes Urteil hoffen,,,hört einmal SWR 4 ,die sagen wie es ausgegangen ist.

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Hygienmängel in einer Idar-Obersteiner Praxis

Beitrag von Service » 24.03.2007, 07:35

BGH Urteil Hygienmängel in einer Idar-Obersteiner Praxis

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... festzustellen wäre, es wurden mehrere Mediziner verurteilt, die in einer Idar-Obersteiner Praxis 1999 20 Patienten Schaden zufügten, nur
1 Patient klagte, da der Rest nicht Restschutzversichert war oder nicht mehr an Gerechtigeit glaubte, gaben diese sich mit einer spärlichen Abfindung zufrieden.
Die AU Patienten leben heute zum Teil von dem Geld, dass sie von dem Amt für Soziallasten erhalten oder einer spärlichen Rente.
Deshalb ist das Gesamt-Urteil auch für zukünftige Fälle gerecht.

Andreas Bürgerlich

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Hygienemängel ...

Beitrag von Service » 24.03.2007, 08:37

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=5346

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