Herzinfarkt falsch behandelt - 6.000 Euro Strafe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Herzinfarkt falsch behandelt - 6.000 Euro Strafe

Beitrag von Presse » 13.03.2007, 16:13

Urteil gegen Bereitschaftsarzt
Herzinfarkt falsch behandelt - 6.000 Euro Strafe
Das Amtsgericht Potsdam hat einen Bereitschaftsarzt zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt, weil er einen Herzinfarkt falsch behandelt hat. Nach Angaben der „Bild“– Zeitung ist es die erste derartige Verurteilung bundesweit.

13.03.07 - Dem Bericht zufolge war eine 44 Jahre alte Potsdamer Sportlehrerin in der Nacht zum 29. Dezember 2004 gestürzt und hatte über Schmerzen in Rücken, Arm und Brust geklagt. Der Arzt habe die Schmerzen auf den Sturz zurückgeführt und Schmerzmittel verschrieben. Am nächsten Morgen war die Sportlehrerin tot Diagnose: Herzinfarkt.

Der Lebensgefährte zeigte den Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung an. Eine Gutachterin sagte im Prozess, bei einer Klinik-Einweisung hätte die Frau mit Sicherheit mindestens zwei Stunden überlebt - und mit 96,2 Prozent Wahrscheinlichkeit auch das nächste halbe Jahr.
Dem Gerichts-Gutachter Reinhard Erkens zufolge ist es das erste Urteil dieser Art. Bislang hätten Juristen den Herztod als "schicksalhaften Verlauf" gewertet.

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 13.3.2007
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 67.htm?n=1

Gerhard Schenker
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Tod durch Unterlassen - Strafe korrekt

Beitrag von Gerhard Schenker » 14.03.2007, 14:48

Klar, dass hier unterlassene Hilfleistung vorlag. Ich sehe selbstverständlich einen Zusammenhang zwischen Unterlassen und Tod. Daher sind die Folgerungen konsequent und nichts Außergewöhnliches!

G.Sch.

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