Durchblick bei Patientenverfügungen / Zehn-Punkte-Leitfaden

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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valenta
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Durchblick bei Patientenverfügungen / Zehn-Punkte-Leitfaden

Beitrag von valenta » 10.03.2007, 15:16

Wie die Praxis zeigt, kann verantwortlich mit der Abfassung und Anwendung von Patientenverfügungen umgegangen werden. Gerichtliche Regelkontrollen oder gar eine Beschränkung von Patientenverfügungen durch den Gesetzgeber weist deshalb nicht nur der „Humanistische Verband Deutschlands“ (HVD) strikt zurück. Er wie andere Anbieter müssen allerdings konstatieren, dass die meisten Vorsorgewilligen ebenso wie ihre Ärzte beim Thema Patientenverfügung überfordert sind. Sie fühlen sich allein gelassen.

Um diesem Mangel abzuhelfen, hat der HVD jetzt einen praxisorientierten Zehn-Punkte-Leitfaden veröffentlicht:

http://www.humanismus.de/downloads/10standardspv.pdf

Inhaltlich und intentional ähnlich wie bereits die Deutsche Hospizstiftung mit ihrer "Checkliste" möchte auch der Humanistische Verband Deutschlands damit bestehende Unsicherheiten ausräumen und zur allgemeinen Qualitätsprüfung von Patientenverfügungen beitragen. Er geht davon aus, dass eine fachgerechte Beratung im Interesse der Betroffenen selbst liegt und nicht gesetzlich vorgeschrieben werden muss.

Mehr unter: http://hpd-online.de/node/1372 vom 9.3.2007
Quelle: www.patientenverfuegung.de/ pv/aktuell.htm

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