Guten Morgen allerseits!
Ich habe eine kurze Frage an die Rechtsexperten:
Es ist erforderlich, dass derjenige, der eine Patientenverfügung errichtet, voll geschäftsfähig sein muss?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Petzold
Patientenverfügung - Geschäftsfähigkeit erforderlich?
Moderator: WernerSchell
-
- Newbie
- Beiträge: 32
- Registriert: 20.11.2005, 08:03
-
- phpBB God
- Beiträge: 894
- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Patientenverfügung - Einwilligungsfähigkeit reicht!
Hallo Monika,Monika Petzold hat geschrieben: .... Es ist erforderlich, dass derjenige, der eine Patientenverfügung errichtet, voll geschäftsfähig sein muss? .....
für die Abfassung einer Patientenverfügung reicht die Einwilligungsfähigkeit aus. Es ist also nicht auf die Geschäftsfähigkeit (= Volljährigkeit) abzustellen.
Insoweit verweise ich auch auf das Buch von
Walter Zimmermann
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
für die BeratungspraxisErich Schmidt Verlag, Berlin
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de