Skandal: Betreuung für 80 betroffene Menschen!
Moderator: WernerSchell
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Skandal: Betreuung für 80 betroffene Menschen!
Die Rheinische Post, Lokalredaktion Düsseldorf, berichtete am 15.2.2007 unter der Titelung „103-Jährige war ohne Strom“. Darin wurde u.a. beschrieben, dass die betroffene Frau über ausreichende Mittel verfügte, um Stromrechnungen zu bezahlen. Fehler bei der Sozialverwaltung wurden angedeutet. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung wurde „nebenbei“ erwähnt, dass die zuständige Betreuerin 80 betroffene Personen als Rechtliche Betreuerin zu vertreten hat.
Dazu habe ich die nachfolgende Leserzuschrift übermittelt. Ich bin sehr gespannt, ob die Zuschrift abgedruckt wird.
Leserbrief:
Skandal: Betreuung für 80 betroffene Menschen!
Der Bericht über eine angeblich unzulängliche Versorgung einer 103-jährigen unter Rechtlicher Betreuung stehenden Frau lässt nicht erkennen, ob das Sozialamt wirklich nicht angemessen hilft. Möglicherweise liegen die Fehler im Bereich einer unzureichenden Kommunikation.
Skandalös ist aber, dass das zuständige Vormundschaftsgericht einer Person 80 betreuungsbedürftige Personen zur gesetzlichen Betreuung zuordnet. Das Betreuungsrecht ist 1992 u.a. deshalb reformiert worden, weil die Vielzahl von Betreuungen an einer verwaltenden Stelle ausgeschlossen werden sollte. Selbst wenn sich ein Rechtlicher Betreuer redlich bemüht, kann er 80 betreuungsbedürftigen Personen mit vielfältigen Bedarfssituationen einfach nicht gerecht werden.
Anstatt hier Sozialbehörden ins schlechte Licht zu rücken, gehören die Handlungsmaßstäbe des zuständigen Vormundschaftsgerichts hinterfragt und geändert! Möglicherweise ist insoweit das Justizministerium NRW gefordert.
Werner Schell, Harffer Straße 59, 41469 Neuss
Dazu habe ich die nachfolgende Leserzuschrift übermittelt. Ich bin sehr gespannt, ob die Zuschrift abgedruckt wird.
Leserbrief:
Skandal: Betreuung für 80 betroffene Menschen!
Der Bericht über eine angeblich unzulängliche Versorgung einer 103-jährigen unter Rechtlicher Betreuung stehenden Frau lässt nicht erkennen, ob das Sozialamt wirklich nicht angemessen hilft. Möglicherweise liegen die Fehler im Bereich einer unzureichenden Kommunikation.
Skandalös ist aber, dass das zuständige Vormundschaftsgericht einer Person 80 betreuungsbedürftige Personen zur gesetzlichen Betreuung zuordnet. Das Betreuungsrecht ist 1992 u.a. deshalb reformiert worden, weil die Vielzahl von Betreuungen an einer verwaltenden Stelle ausgeschlossen werden sollte. Selbst wenn sich ein Rechtlicher Betreuer redlich bemüht, kann er 80 betreuungsbedürftigen Personen mit vielfältigen Bedarfssituationen einfach nicht gerecht werden.
Anstatt hier Sozialbehörden ins schlechte Licht zu rücken, gehören die Handlungsmaßstäbe des zuständigen Vormundschaftsgerichts hinterfragt und geändert! Möglicherweise ist insoweit das Justizministerium NRW gefordert.
Werner Schell, Harffer Straße 59, 41469 Neuss
Zuletzt geändert von WernerSchell am 07.11.2009, 17:39, insgesamt 8-mal geändert.
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Rechtliche Betreuungen begrenzen, drastisch!
Rechtliche Betreuungen begrenzen, drastisch!
Guten Abend Herr Schell,
ich danke sehr für Ihren engagierten Leserbrief. Ich beobachte schon seit längerer Zeit, dass Rechtliche Betreuer teilweise mit vormundschaftsgerichtlichen Bestellungen überhäufig bzw. überfordert sind.
Die Verantwortung dafür haben zunächst einmal nicht die Betreuer, sondern diejenigen, die entsprechende Bestellungen vornehmen: die Vormundschaftsgerichte.
Das gehört geändert und daher sind folgerichtig - bei Uneinsichtigkeit der Vormundschaftsrichter - die Justizministerien gefordert.
Mit karnevalistischen Grüßen
Gerhard Schenker
Guten Abend Herr Schell,
ich danke sehr für Ihren engagierten Leserbrief. Ich beobachte schon seit längerer Zeit, dass Rechtliche Betreuer teilweise mit vormundschaftsgerichtlichen Bestellungen überhäufig bzw. überfordert sind.
Die Verantwortung dafür haben zunächst einmal nicht die Betreuer, sondern diejenigen, die entsprechende Bestellungen vornehmen: die Vormundschaftsgerichte.
Das gehört geändert und daher sind folgerichtig - bei Uneinsichtigkeit der Vormundschaftsrichter - die Justizministerien gefordert.
Mit karnevalistischen Grüßen
Gerhard Schenker
ich habe eine negativ erfahrung mit der rechtlichen betreuung gemacht(als angehörige)---peinliche befragung und erniedrigung meiner person und meines partners)--abgebrochen(bin selbst betreuer),habe mich einer warnung des vormudschaftsgericht (legal)widersetzt und konnte somit ,meinem partner und mir bisher ein menschenwürdiges(leben)sichern.
gesetze,sind oft nicht zum vorteil,aber gegen sie zu (arbeiten)erfordert risikobereitschaft(gesetze,haben schlupflöcher für elefanten und die muß man finden.
warum es denen überlassen,die gevievte anwälte haben?
immer nach dem motto,die kleinen hängt man......
mfg enno
gesetze,sind oft nicht zum vorteil,aber gegen sie zu (arbeiten)erfordert risikobereitschaft(gesetze,haben schlupflöcher für elefanten und die muß man finden.
warum es denen überlassen,die gevievte anwälte haben?
immer nach dem motto,die kleinen hängt man......
mfg enno
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Rechtliche Betreuung furchterregend!
Die Vorstellung, dass man in einem Betreuungsbüro mit 79 anderen hilfebedürftigen Menschen "versorgt" wird, ist abenteuerlich. Eine solche Versorgung kann doch nicht mehr als eine Aktenverwaltung sein. Für mehr Verrichtungen oder gar zuwendungsorientierte Dienstleistungen wird doch kaum Zeit sein. - Es ist m.E. richtig, solche Zustände als skandalös einzustufen!
Man kann nur dazu raten, rechtzeitig per Vorsorgevollmacht vorzusorgen. Hinweise dazu gibt es ja genügend, auch in diesem Forum.
H.K.
Man kann nur dazu raten, rechtzeitig per Vorsorgevollmacht vorzusorgen. Hinweise dazu gibt es ja genügend, auch in diesem Forum.
H.K.
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Rechtliche Betreuer vielfach überfordert?
In jüngster Zeit höre ich zunehmend von Personen, die nicht zufriedenstellend von Rechtlichen Betreuern begleitet werden. Das "Kümmern" der Rechtlichen Betreuer hält sich offensichtlich in engen Grenzen. Das mag vielerlei Gründe haben, z.B. kann die Honorierung als unzureichend empfunden werden mit der Folge, dass sich Betreuer zurückhalten. Es kann aber auch sein, dass ein Rechtlicher Betreuer durch die Vielzahl der ihm übertragenen Aufgaben einfach überfordert ist.
Solche Situationen scheinen gehäuft aufzutreten, so dass mir der o.a. Protestbrief sehr geeignet erscheint, auf die Problematik aufmerksam zu machen. Danke Herr Schell - stimme Ihnen vollinhaltlich zu!
Gruß
Herbert Kunst
Solche Situationen scheinen gehäuft aufzutreten, so dass mir der o.a. Protestbrief sehr geeignet erscheint, auf die Problematik aufmerksam zu machen. Danke Herr Schell - stimme Ihnen vollinhaltlich zu!
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Ich höre auch nicht nur Gutes von der Betreuerfront!
Rechtliche Betreuung kann viele Nachteile gegenüber einer frei gewählten Bevollmächtigung haben. Daher sollte jeder zeitgerecht darüber nachdenken, ob er nicht eine Vollmacht für eine Vertrauensperson ausstellt. Darüber wird ja seit geraumer Zeit in diesem Forum informiert. Wer sich nicht kümmert, wird später das Nachsehen haben.
Ich höre auch nicht nur Gutes von der Betreuerfront!
Paul Schroers
Ich höre auch nicht nur Gutes von der Betreuerfront!
Paul Schroers
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Betreuungsrecht ist verbesserungsbedürftig!
Dass in Sachen Betreuungsrecht vieles verbesserungsbedürftig ist, zeigt auch die Texteinstellung unter "Zwangsbetreuung":
viewtopic.php?t=6169
Nach meinem Eindruck ist das bundesdeutsche Betreuungsrecht weit von dem entfernt, was es eigentlich sein soll, eine zuwendungsorientierte Interessenwahrnehmung unter weitgehender Achtung der Selbstbestimmungsmöglichkeiten.
G.Sch.
viewtopic.php?t=6169
Nach meinem Eindruck ist das bundesdeutsche Betreuungsrecht weit von dem entfernt, was es eigentlich sein soll, eine zuwendungsorientierte Interessenwahrnehmung unter weitgehender Achtung der Selbstbestimmungsmöglichkeiten.
G.Sch.
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Betreuungsrecht mehr Aufmerksamkeit widmen!
Gerhard Schenker schrieb:
Nach meinem Eindruck ist das bundesdeutsche Betreuungsrecht weit von dem entfernt, was es eigentlich sein soll, eine zuwendungsorientierte Interessenwahrnehmung unter weitgehender Achtung der Selbstbestimmungsmöglichkeiten.
Nach meinen Feststellungen ist das so korrekt. Der Gesetzgeber hat es mit dem Betreuungsrecht (§ 1896ff BGB) im Jahr der Reform (1992) gut gemeint, aber die reale Lage hat sich dann anders entwickelt.
Ich denke, dass wir dem Betreuungsrecht und dem Handeln der Rechtlichen Betreuer mehr Aufmerksamkeit schenken müssen. Die BürgerInnen in diesem Land müssen intensiver darüber informiert werden, dass man mit einer zeitgerecht erstellten Vollmacht der Rechtlichen Betreuung ausweichen kann.
Mit Gruß ins Forum
Dieter Radke
Nach meinem Eindruck ist das bundesdeutsche Betreuungsrecht weit von dem entfernt, was es eigentlich sein soll, eine zuwendungsorientierte Interessenwahrnehmung unter weitgehender Achtung der Selbstbestimmungsmöglichkeiten.
Nach meinen Feststellungen ist das so korrekt. Der Gesetzgeber hat es mit dem Betreuungsrecht (§ 1896ff BGB) im Jahr der Reform (1992) gut gemeint, aber die reale Lage hat sich dann anders entwickelt.
Ich denke, dass wir dem Betreuungsrecht und dem Handeln der Rechtlichen Betreuer mehr Aufmerksamkeit schenken müssen. Die BürgerInnen in diesem Land müssen intensiver darüber informiert werden, dass man mit einer zeitgerecht erstellten Vollmacht der Rechtlichen Betreuung ausweichen kann.
Mit Gruß ins Forum
Dieter Radke
Menschenwürdige Pflege ohne Ausnahme! - Dafür müssen wir alle eintreten.
Re: Betreuungsrecht mehr Aufmerksamkeit widmen!
Hallo ins Forum,Dieter Radke hat geschrieben:Gerhard Schenker schrieb:
Nach meinem Eindruck ist das bundesdeutsche Betreuungsrecht weit von dem entfernt, was es eigentlich sein soll, eine zuwendungsorientierte Interessenwahrnehmung unter weitgehender Achtung der Selbstbestimmungsmöglichkeiten.
Nach meinen Feststellungen ist das so korrekt. Der Gesetzgeber hat es mit dem Betreuungsrecht (§ 1896ff BGB) im Jahr der Reform (1992) gut gemeint, aber die reale Lage hat sich dann anders entwickelt.
Ich denke, dass wir dem Betreuungsrecht und dem Handeln der Rechtlichen Betreuer mehr Aufmerksamkeit schenken müssen. Die BürgerInnen in diesem Land müssen intensiver darüber informiert werden, dass man mit einer zeitgerecht erstellten Vollmacht der Rechtlichen Betreuung ausweichen kann.
Mit Gruß ins Forum Dieter Radke
bin neu hier, hoffe daß es mit der Antwort klappt. In den USA gibt es eine Bewegung "STOPguardianabuse". Amerikanische "guardianship" ist das Equivalent zur deutschen "Betreuung". Das Thema dürfte noch weitgehend unterschätzt werden in Deutschland. Mehr dazu u.a. unter http://uk.youtube.com/seniorpublic
Mit freundlichen Grüßen
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Betreuungsrecht - Betroffene nur Akte?
Hallo,
gut, dass das Thema noch einmal angesprochen wurde. Ich würde nämlich auch gerne einen kurzen Beitrag leisten:
Ich kenne aus meinem beruflichen Umfeld auch zahlreiche Betreuungsfälle, die nicht optimal laufen. Aus den unterschiedlichsten Gründen gibt immer wieder Auseinandersetzungen um Rechte und Pflichten der Beteiligten, sei es Betreuer, Vormundschaftsrichter, Gutachter. Auf der Strecke bleibt nicht selten das Wohl des Betroffenen, denn der wird nicht selten lediglich als Akte wahrgenommen. Das Betreuungsrecht ist weit von dem entfernt, was es eigentlich sein sollte!
MfG
Sabrina
gut, dass das Thema noch einmal angesprochen wurde. Ich würde nämlich auch gerne einen kurzen Beitrag leisten:
Ich kenne aus meinem beruflichen Umfeld auch zahlreiche Betreuungsfälle, die nicht optimal laufen. Aus den unterschiedlichsten Gründen gibt immer wieder Auseinandersetzungen um Rechte und Pflichten der Beteiligten, sei es Betreuer, Vormundschaftsrichter, Gutachter. Auf der Strecke bleibt nicht selten das Wohl des Betroffenen, denn der wird nicht selten lediglich als Akte wahrgenommen. Das Betreuungsrecht ist weit von dem entfernt, was es eigentlich sein sollte!
MfG
Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Re: Betreuungsrecht mehr Aufmerksamkeit widmen!
P.S.: siehe auch http://www.stopguardianabuse.org/ekjj hat geschrieben:Hallo ins Forum,Dieter Radke hat geschrieben:Gerhard Schenker schrieb:
Nach meinem Eindruck ist das bundesdeutsche Betreuungsrecht weit von dem entfernt, was es eigentlich sein soll, eine zuwendungsorientierte Interessenwahrnehmung unter weitgehender Achtung der Selbstbestimmungsmöglichkeiten.
Nach meinen Feststellungen ist das so korrekt. Der Gesetzgeber hat es mit dem Betreuungsrecht (§ 1896ff BGB) im Jahr der Reform (1992) gut gemeint, aber die reale Lage hat sich dann anders entwickelt.
Ich denke, dass wir dem Betreuungsrecht und dem Handeln der Rechtlichen Betreuer mehr Aufmerksamkeit schenken müssen. Die BürgerInnen in diesem Land müssen intensiver darüber informiert werden, dass man mit einer zeitgerecht erstellten Vollmacht der Rechtlichen Betreuung ausweichen kann.
Mit Gruß ins Forum Dieter Radke
bin neu hier, hoffe daß es mit der Antwort klappt. In den USA gibt es eine Bewegung "STOPguardianabuse". Amerikanische "guardianship" ist das Equivalent zur deutschen "Betreuung". Das Thema dürfte noch weitgehend unterschätzt werden in Deutschland. Mehr dazu u.a. unter http://uk.youtube.com/seniorpublic
Mit freundlichen Grüßen
Vorsorge-Vollmacht statt Rechtliche Betreuung
Vorsorge-Vollmacht statt Rechtliche Betreuung
Guten Morgen allerseits,
ich rate mittlerweile allen, die sich um ihr Alter, ihre pflegerische und sonstige Versorgung kümmern wollen, dazu, beizeiten eine Vorsorge-Vollmacht zu erstellen. Dies ist die beste Möglichkeit, einer Rechtlichen Betreuung, durch einen Richter und einen wildfremden Menschen, die möglicherweise nur eine Akte verwalten wollen, zu entgehen. Man sollte sich rechtzeitig kundig machen.
Ich höre leider immer öfter davon, dass es im Zusammenhang mit Betreuern und Richtern zu Problemen kommt. Probleme, die so vermeidbar sind.
MfG
Pflegefan
Guten Morgen allerseits,
ich rate mittlerweile allen, die sich um ihr Alter, ihre pflegerische und sonstige Versorgung kümmern wollen, dazu, beizeiten eine Vorsorge-Vollmacht zu erstellen. Dies ist die beste Möglichkeit, einer Rechtlichen Betreuung, durch einen Richter und einen wildfremden Menschen, die möglicherweise nur eine Akte verwalten wollen, zu entgehen. Man sollte sich rechtzeitig kundig machen.
Ich höre leider immer öfter davon, dass es im Zusammenhang mit Betreuern und Richtern zu Problemen kommt. Probleme, die so vermeidbar sind.
MfG
Pflegefan
"Die Menschenwürde ist unanstastbar" (Art. 1 Grundgesetz). Dies muss in der Pflege oberste Handlungsmaxime sein - für alle!
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- Beiträge: 542
- Registriert: 15.11.2005, 15:04
Betreuungsnotwendigen rechtzeitig bedenken
Ich meine, dass man sich zeitgerecht über das Alter und die dann anstehenden Betreuungsnotwendigkeiten Gedanken machen sollte. Insoweit halte ich eine Vorsorgevollmacht (statt Rechtliche Betreuung - durch das Vormundschaftsgericht veranlasst) für den geeigneten Weg. Dazu gibt es, wie ich hier lesen konnte, in der nächsten Wochen einen Vortrag, der genau zu dieser Einschätzung passt:
viewtopic.php?t=8872
Rauel
viewtopic.php?t=8872
Rauel
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