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Liquidation von Attesten für Schule und Kindergarten

Verfasst: 15.02.2007, 07:13
von Service
Gebührenordnung
Liquidation von Attesten für Schule und Kindergarten


Ärztliche Atteste über die Erkrankung von Kindergartenkindern oder Schülern, auf Veranlassung des Kindergartens oder der Schule ausgestellt, werden nach der Nr. 70 GOÄ („Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“) liquidiert. Darauf weist die Ärztekammer Nordrhein aus aktuellem Anlass hin.
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