Liquidation von Attesten für Schule und Kindergarten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Liquidation von Attesten für Schule und Kindergarten

Beitrag von Service » 15.02.2007, 07:13

Gebührenordnung
Liquidation von Attesten für Schule und Kindergarten


Ärztliche Atteste über die Erkrankung von Kindergartenkindern oder Schülern, auf Veranlassung des Kindergartens oder der Schule ausgestellt, werden nach der Nr. 70 GOÄ („Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“) liquidiert. Darauf weist die Ärztekammer Nordrhein aus aktuellem Anlass hin.
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http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... ontakt.htm

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