Notdienste müssen ständig erreichbar sein

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Notdienste müssen ständig erreichbar sein

Beitrag von Presse » 14.02.2007, 11:40

Notdienste müssen ständig erreichbar sein

MAINZ (dpa). Ein Arzt, der Notdienst hat, muss während dieser Zeit ständig erreichbar sein. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Mainz hervor.
....
Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe in Mainz, Az.: Kf 3/06.MZ

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... echt/recht

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