Vereinbarte Op verweigert - Arzt muss zahlen
OLDENBURG (cben). Das Landgericht Oldenburg hat einen Augenarzt in zweiter Instanz verurteilt, Schadenersatz an eine Patientin zu zahlen, weil er einen Behandlungsvertrag nicht erfüllt hat.
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Urteil des Landgerichts Oldenburg, Az.: 8 S 515/06
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... echt/recht
Vereinbarte Op verweigert - Arzt muss zahlen
Moderator: WernerSchell
Nichteinhaltung eines Behandlungstermins
Patienten können gegen Ärzte bei Nichteinhaltung eines Behandlungstermins einen Schadensersatzanspruch haben
Urteil des Landgerichts (LG) Oldenburg vom 12.1.2007 - 8 S 515/06 -
Wenn Ärzte feste Behandlungstermine vergeben, müssen sie diese grundsätzlich auch einhalten, soweit ihnen das möglich ist. Anderenfalls können sie sich gegenüber ihren Patienten schadensersatzpflichtig machen. Das gilt auch, wenn der Arzt die Durchführung der Behandlung nach der Terminvereinbarung von einer Kostenübernahmeerklärung des Patienten abhängig macht und dieser die Erklärung nicht abgibt. Eine solche nachträgliche Bedingung lässt den bereits geschlossenen Behandlungsvertrag unberührt.
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http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_z ... _5424.html
Urteil des Landgerichts (LG) Oldenburg vom 12.1.2007 - 8 S 515/06 -
Wenn Ärzte feste Behandlungstermine vergeben, müssen sie diese grundsätzlich auch einhalten, soweit ihnen das möglich ist. Anderenfalls können sie sich gegenüber ihren Patienten schadensersatzpflichtig machen. Das gilt auch, wenn der Arzt die Durchführung der Behandlung nach der Terminvereinbarung von einer Kostenübernahmeerklärung des Patienten abhängig macht und dieser die Erklärung nicht abgibt. Eine solche nachträgliche Bedingung lässt den bereits geschlossenen Behandlungsvertrag unberührt.
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