E I N L A D U N G
Heinrich-Böll-Stiftung in Kooperation mit der Humanistischen Union
Fachtagung
DIE FREIHEIT ZU STERBEN
Selbstbestimmung durch Sterbehilfe und Patientenverfügungen
Dienstag, den 27. Februar 2007,
9.30 - 20.30 Uhr
Heinrich-Böll-Stiftung, Galerie, Hackesche Höfe
Aufgang 1, 5. Etage, Rosenthaler Straße 40/41, 10178 Berlin
Sterbehilfe und Patientenverfügungen sind mittlerweile keine Tabus mehr: Viele Menschen machen sich Gedanken darüber, wie sie mit dem medizinischen Fortschritt umgehen sollen. Denn die Chancen ärztlicher Lebensverlängerung können zur Belastung werden, wenn die Intensivmedizin das Leben auch um den Preis der Leidens- und Sterbensverlängerung erhält. Gegenüber solchen existenziellen
Fragen ist der Gesetzgeber bisher blind geblieben.
Der Deutsche Bundestag will den Missstand fehlender gesetzlicher Regelungen in den nächsten Wochen und Monaten beheben. Geplant ist ein Gesetzentwurf als Gruppenantrag aus der Mitte des Parlaments. Der Fraktionszwang wird wie bei der Debatte und Verabschiedung des Stammzellgesetzes aufgehoben.
Als Auftakt zur großen Debatte im Deutschen Bundestag erörtern auf dieser Fachtagung die relevanten politischen und wissenschaftlichen ExpertInnen die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Probleme von Patientenverfügung und Sterbehilfe im Kontext der geltenden Verfassungslage und der leitenden Verfassungsprinzipien.
Mit:
Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin
Joachim Stünker MdB, SPD-Fraktion
Markus Grübel MdB, CDU/CSU-Fraktion
Renate Künast MdB, Fraktionsvorsitz Bündnis 90/Die Grünen
Michael Kauch MdB, FDP-Fraktion
Dr. Ilja Seifert MdB, Fraktion Die Linke im Bundestag
René Röspel MdB, SPD-Fraktion
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
Ralf Fücks, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung
Prof. Dr. Rosemarie Will, Humanistische Union
Prof. Dr. Volker Lipp, Universität Göttingen
Dr. Ulf Kämpfer, Ministerium für Justiz u.a.,Schleswig-Holstein
Prof. Dr.Torsten Verrel, Universität Bonn
Dr. Oliver Tolmein, Rechtsanwalt, Hamburg
Andrea Mittelstädt, Regierungsdirektorin Bundesministerium der Justiz
Information und Anmeldung
Weitere Informationen unter
http://www.boell.de/calendar/viewevt.as ... &crtpage=1
Bitte melden Sie sich schriftlich bis zum 20. Feb. 2007 über
http://www.boell.de/veranstaltungen an.
Eintritt frei
Quelle: Newsletter PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 13.2.2007
FREIHEIT ZU STERBEN ... - Tagung am 27.02.2007
Moderator: WernerSchell
Medizinethisch-praktische Dimension auf der jur. Fachtagung
Quelle:
Mitteilung des Humanistischen Verbandes Deutschlands vom 16.2. zu o.g. Fachtagung (gekürzt):
Liebe Kooperationspartner unseres Projektes (Standard-)Patientenverfügung,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
... (insgesamt 5 MdB) sowie Frau Bundesministerin Zypries werden als Diskutant/innen teilnehmen.
Diese juristische Fachtagung wird von der Heinrich Böll Stiftung in Kooperation mit der Humanistischen Union veranstaltet. Es werden einen ganzen Tag lang straf-, zivil- und verfassungsrechtliche Aspekte der populären Thematik behandelt – aber keine palliativ-pflegerische, hospizliche o.ä.
Die fehlende medizinethisch-praktische Dimension und die Sicht von (potentiellen) Patienten werden wir zumindest versuchen, mit einem HVD-Informationstisch einzubringen. Wir freuen uns, dass dem Gemeinschaftsprojekt Patientenverfügung und Hospizdienst des Humanistischen Verbandes Deutschlands dazu Gelegenheit eingeräumt wird.
- Wir werden dort zeigen, wie überhaupt eine individuelle Patientenverfügung aussieht.
- Wir werden die nutzerfreundliche Broschüre „Standard-PV mit allen Vorsorgeformularen“ auslegen, wie wir sie mit unseren bundesweiten Kooperationspartnern zusammen anbieten.
- Wir werden eine Checkliste mit Qualitätsstandards vorlegen (ähnlich wie das die Deutsche Hospizstiftung getan, mit deren Kriterien wir in diesem Fall weitestgehend übereinstimmen), damit jeder Interessierte selbst Patientenverfügungen überprüfen kann.
- Wir werden versuchen zu vermitteln, dass insbesondere die Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens in letzter Konsequenz nicht gesetzlich normiert werden kann, dass es im konkreten Einzelfall immer einen Ermessens- und Verantwortungsspielraum der Akteure in der Praxis gibt.
Die Teilnahme an der Tagung ist kostenfrei. In den reichlichen Pausen (v. a. mittags zwischen 12 – 13.30 Uhr) würden wir uns über einen Besuch von Ihnen am HVD-Infotisch freuen. ....
Selbstverständlich stehen wir darüber hinaus gern als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie z. B. eine Power-Point-Präsentation mit ReferentInnen-Liste oder die Zusendung der Broschüre „Standard-Patientenverfügung mit allen Vorsorgeformularen“ wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Gita Neumann
...
Tel.: 030 - 613904 - 11, Fax - 36
http://www.patientenverfuegung.de
Mitteilung des Humanistischen Verbandes Deutschlands vom 16.2. zu o.g. Fachtagung (gekürzt):
Liebe Kooperationspartner unseres Projektes (Standard-)Patientenverfügung,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
... (insgesamt 5 MdB) sowie Frau Bundesministerin Zypries werden als Diskutant/innen teilnehmen.
Diese juristische Fachtagung wird von der Heinrich Böll Stiftung in Kooperation mit der Humanistischen Union veranstaltet. Es werden einen ganzen Tag lang straf-, zivil- und verfassungsrechtliche Aspekte der populären Thematik behandelt – aber keine palliativ-pflegerische, hospizliche o.ä.
Die fehlende medizinethisch-praktische Dimension und die Sicht von (potentiellen) Patienten werden wir zumindest versuchen, mit einem HVD-Informationstisch einzubringen. Wir freuen uns, dass dem Gemeinschaftsprojekt Patientenverfügung und Hospizdienst des Humanistischen Verbandes Deutschlands dazu Gelegenheit eingeräumt wird.
- Wir werden dort zeigen, wie überhaupt eine individuelle Patientenverfügung aussieht.
- Wir werden die nutzerfreundliche Broschüre „Standard-PV mit allen Vorsorgeformularen“ auslegen, wie wir sie mit unseren bundesweiten Kooperationspartnern zusammen anbieten.
- Wir werden eine Checkliste mit Qualitätsstandards vorlegen (ähnlich wie das die Deutsche Hospizstiftung getan, mit deren Kriterien wir in diesem Fall weitestgehend übereinstimmen), damit jeder Interessierte selbst Patientenverfügungen überprüfen kann.
- Wir werden versuchen zu vermitteln, dass insbesondere die Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens in letzter Konsequenz nicht gesetzlich normiert werden kann, dass es im konkreten Einzelfall immer einen Ermessens- und Verantwortungsspielraum der Akteure in der Praxis gibt.
Die Teilnahme an der Tagung ist kostenfrei. In den reichlichen Pausen (v. a. mittags zwischen 12 – 13.30 Uhr) würden wir uns über einen Besuch von Ihnen am HVD-Infotisch freuen. ....
Selbstverständlich stehen wir darüber hinaus gern als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie z. B. eine Power-Point-Präsentation mit ReferentInnen-Liste oder die Zusendung der Broschüre „Standard-Patientenverfügung mit allen Vorsorgeformularen“ wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Gita Neumann
...
Tel.: 030 - 613904 - 11, Fax - 36
http://www.patientenverfuegung.de
Patientenverfügung - juristische Fachtagung
Siehe auch die Informationen unter
viewtopic.php?t=5645&start=30
viewtopic.php?t=5645&start=30
Humanes Sterben, Patientenverfügung, Lebenshilfe
Aus einer Hand: Humanes Sterben, Lebenshilfe, Gedenken
ARD-Fernsehtipp:
Sonntag, 25.2.2007m 17.30 bis 18.00 Uhr
Ein humanistisches Portrait:
Gita Neumann vom Humanistischen Verband, bundesweit vor allem bekannt durch Angebote zu individuellen Patientenverfügungen und Trauerfeiern, hat ein Glaubensbekenntnis: „Ich glaube an Verantwortung für uns selbst und andere – an einen Sinn, aber nicht an ein Leben nach dem Tod“. Die Berliner Referentin für Lebenshilfe kümmert sich um Menschen in Sterbe-, Krankheits- und schweren Krisensituationen, unterstützt durch ehrenamtliche humanistische Lebensberater/innen.
Als Seelsorgerin ohne Gottesbezug respektiert sie dabei unbedingt die Selbstbestimmung eines jeden, am Ende eines lange gemeinsam gegangenen Weges auch den Freitod. In ihrer weltlich-humanistischen Spiritualität interessiert sich Gita Neumann für den Austausch mit religiösen Menschen. Eine katholische Ordensfrau gesteht ihr: „Wir Christen müssen mit den Gottlosen Kontakt haben, um nicht im Getto der Frommen zu verharren“.
Siehe: Das Erste:
http://programm.daserste.de/detail1.asp ... 29&ziel=11
Interview mit dem Redakteur des Films Christian Modehn und Gita Neumann:
http://hpd-online.de/node/1213
ARD-Fernsehtipp:
Sonntag, 25.2.2007m 17.30 bis 18.00 Uhr
Ein humanistisches Portrait:
Gita Neumann vom Humanistischen Verband, bundesweit vor allem bekannt durch Angebote zu individuellen Patientenverfügungen und Trauerfeiern, hat ein Glaubensbekenntnis: „Ich glaube an Verantwortung für uns selbst und andere – an einen Sinn, aber nicht an ein Leben nach dem Tod“. Die Berliner Referentin für Lebenshilfe kümmert sich um Menschen in Sterbe-, Krankheits- und schweren Krisensituationen, unterstützt durch ehrenamtliche humanistische Lebensberater/innen.
Als Seelsorgerin ohne Gottesbezug respektiert sie dabei unbedingt die Selbstbestimmung eines jeden, am Ende eines lange gemeinsam gegangenen Weges auch den Freitod. In ihrer weltlich-humanistischen Spiritualität interessiert sich Gita Neumann für den Austausch mit religiösen Menschen. Eine katholische Ordensfrau gesteht ihr: „Wir Christen müssen mit den Gottlosen Kontakt haben, um nicht im Getto der Frommen zu verharren“.
Siehe: Das Erste:
http://programm.daserste.de/detail1.asp ... 29&ziel=11
Interview mit dem Redakteur des Films Christian Modehn und Gita Neumann:
http://hpd-online.de/node/1213
Hohe Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gefordert
Hohe Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gefordert
Dienstag, 27. Februar 2007
Berlin - Eine hohe rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen haben die Humanistische Union und Strafrechtler gefordert. Wer die Wirksamkeit von Patiententestamenten auf die unmittelbare Sterbephase beschränke, entwerte das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten, kritisierte die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Rosemarie Will, am Dienstag in Berlin. Sie sprach sich zudem dafür aus, die Sterbehilfe auch im Strafgesetzbuch zu regeln, um Ärzten, Angehörigen und Patienten mehr Rechtssicherheit zu geben.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27654
Dienstag, 27. Februar 2007
Berlin - Eine hohe rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen haben die Humanistische Union und Strafrechtler gefordert. Wer die Wirksamkeit von Patiententestamenten auf die unmittelbare Sterbephase beschränke, entwerte das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten, kritisierte die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Rosemarie Will, am Dienstag in Berlin. Sie sprach sich zudem dafür aus, die Sterbehilfe auch im Strafgesetzbuch zu regeln, um Ärzten, Angehörigen und Patienten mehr Rechtssicherheit zu geben.
...
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27654
Sterben - gesetzlich geregelt
Kommentar
Sterben - gesetzlich geregelt
Von Oliver Link
Die Heinrich-Böll-Stiftung und die Humanistische Union tagten am Dienstag über Sterbehilfe, der Bundestag will demnächst über eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung abstimmen. Das Gesetz ist längst überfällig.
...
Weiter unter
http://www.stern.de/politik/deutschland ... 83500.html
Sterben - gesetzlich geregelt
Von Oliver Link
Die Heinrich-Böll-Stiftung und die Humanistische Union tagten am Dienstag über Sterbehilfe, der Bundestag will demnächst über eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung abstimmen. Das Gesetz ist längst überfällig.
...
Weiter unter
http://www.stern.de/politik/deutschland ... 83500.html
Sterbehilfe - Gegen Änderungen im Strafrecht
Sterbehilfe: Gegen Änderungen im Strafrecht
Mittwoch, 28. Februar 2007
Berlin - In der Diskussion um Sterbehilfe in Deutschland geht es nach Ansicht der Fraktionsvorsitzenden der Bündnisgrünen, Renate Künast, nicht allein um rechtliche Aspekte. Mindestens ebenso wichtig sei die ethische und moralische Dimension, sagte Künast gestern Abend bei einer Expertentagung in Berlin.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27679
Mittwoch, 28. Februar 2007
Berlin - In der Diskussion um Sterbehilfe in Deutschland geht es nach Ansicht der Fraktionsvorsitzenden der Bündnisgrünen, Renate Künast, nicht allein um rechtliche Aspekte. Mindestens ebenso wichtig sei die ethische und moralische Dimension, sagte Künast gestern Abend bei einer Expertentagung in Berlin.
...
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27679
Abfassung und Umsetzung von Patientenverfügungen
- Vermehrt Sterbehilfegesuche in Europa / Gewissen der Ärzte
- Tagungsbericht / "Politische Elite" in Deutschland und Wahlentscheidungen der Bürger/-innen
Granada, 3.2.07: Spanien ist um einen Sterbehilfe-Präzedenzfall reicher. Eine an Muskeldystrophie leidende, seit neun Jahren bewegungslos ans Bett gefesselte Patientin erhielt die richterliche Erlaubnis, die Herz-Lungenmaschine, die sie am Leben erhält, abstellen zu lassen. In der Urteilsbegründung heißt es, es handele sich bei der Entscheidung um eine „rechtliche Anpassung“. Nun wird verhandelt, wo
das Leben der unheilbar Kranken beendet werden kann, da die Klinik in Granada, wo sie sich befindet, in Spanien verbotene Sterbehilfe verweigern könnte:
http://www.megawelle.com/Nachrichten.13 ... assen.html
Warschau, 2.3.07: In Polen will ein nach einem Motorradunfall gelähmter junger Mann namens Janusz Switaj eine Volksabstimmung über die Legalisierung von Sterbehilfe initiieren.
http://www.oe24.at/zeitung/welt/weltpol ... 116157.ece
Rom, 27.2.07: Anästhesisten grundsätzlich gegen Abbruch einmal eingeleiteter Intensivmaßnahmen
Für die Ärzte sei „keine medizinische Handlung zumutbar, die willentlich das Leben unterdrückt“, zitiert die Tageszeitung „Avvenire“ vom Dienstag aus einer Erklärung des Verbandes der italienischen Klinik-Anästhesisten. Auch Patientenverfügungen müsse der Arzt aus Gewissensgründen widersprechen dürfen. Man könne von spezialisierten Medizinern „nicht zur gleichen Zeit verlangen, alles Mögliche für die Rettung menschlicher Leben zu tun und sie zu beenden, indem man die Geräte abschalte“.
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27652
Berlin, 27.2.2007: Tagung "Die Freiheit zu sterben" der Heinrich-Böll-Stiftung
Das vorsorglich zum Ausdruck gebrachte Patientenrecht, für jeden Krankheitszustand über intensivmedizinische Maßnahmen oder künstliche Ernährung selbst bestimmen zu können, wurde auch von den meisten auf der Tagung vertretenen Bundestagsabgeordneten zurückgewiesen: So von Renate Künast (Bündnisgrüne), Monika Knoche (PDS/Linke), Markus Grübel (Union) sowie Rene Röspel (SPD). Dies fiel beim Publikum – welches anders als die erst abends eingetroffenen Politiker/-innen den ganzen Tag über durch hochkarätige juristische Fachvorträge sachlich aufgeklärt war - nicht eben auf Zustimmung. Vielmehr wurde eine erschreckende Diskrepanz zur „politischen Elite“ offenkundig. Renate Künast verließ unter Klagen über Unmutsäußerungen und „Grummeln“ des Publikums vorzeitig die Veranstaltung.
Auf dem Abschlusspodium konnte allein der FDP-Politiker Michael Kauch – auch im Unterschied zum SPD- und Unionsvertreter – im Sinne der Meinungsbildung seiner gesamten Fraktion sprechen. Er wendete sich - im Einklang allein mit Bundesärztekammerpräsidenten Prof. Hoppe und mit Joachim Stünker (SPD) - gegen das Ansinnen, die meisten Arten und Stadien von Krankheiten aus dem Bereich des Wirksamwerdens einer vorsorglichen Patientenverfügung auszuklammern. Stünker schließlich stellte den Entwurf des rechtspolitischen Arbeitskreises der SPD (in Übereinstimmung mit Bundesjustizministerin Zypries) vor.
Zwischenzeitlich haben sich die SPD-Justizminister von Bund und Ländern für eine schnelle gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen in diesem Sinne ausgesprochen.
http://www.zeit.de/news/artikel/2007/03/02/94279.xml
Am Rande der Tagung hat der Humanistische Verband Deutschlands darauf hingewiesen, dass die Abfassung und Umsetzung von Patientenverfügungen in der Praxis gewissenhaft und verantwortlich zu gewährleisten sind. Der Verband stellte den Tagungsteilnehmer/-innen und Medienvertreter/-innen praxisorientierte Informationen zu Standard-Modellen und konkret-individuellen Patientenverfügungen zur Verfügung.
http://www.patientenverfuegung.de/pv/zu_beachten.htm
Der Verband erwägt gemeinsam mit anderen Patienten(rechts)organisationen eine Aufklärungskampagne für Wähler/-innen bezogen auf das Abstimmungsverhalten ihrer Abgeordneten in den jeweiligen Wahlkreisen. Es gehe nicht an, dass deren eigene subjektive Erfahrung („Mein Schwager ist nach 3 Monaten im Koma auch wieder aufgewacht“), religiös oder ethisch motivierte Rigorosität („kein Behandlungsverzicht außerhalb des bereits unaufhaltsamen Sterbens“) zum geseztlichen Maßstab für andere zu werden drohe. Damit werde das bisher geltende Persönlichkeitsrecht jeder einzelnen Bürgerin und jeder einzelnen Bürgers in verfassungswidriger Weise sehr ernsthaft bedroht.
(Interessierte, Unterstützer und Bündnispartner dafür können sich an die u. g. Adresse dieses Newsletters wenden.)
Auf der Berliner Tagung am Dienstag hatte Kauch für die FDP bekannt gegeben, dass seine Fraktion sich dem Stünker-Entwurf als fraktionsübergreifendem Gruppenantrag anschließen würde – allerdings müssten noch Nachbesserungen erfolgen. Diese würden sich z. B. auf einige „weichere Formulierungen“ beziehen (wobei Kauch vom Problem einer „personalen Zuschreibung“ von früheren Anweisungen im Falle von Demenz abgerückt ist und nunmehr meint, dieses sei unter die Bedingung eines offensichtlichen Abrückens von einer früheren Willenserklärung subsumierbar). Auch die Regelung zum mutmaßlichen Willen bei fehlender Patientenverfügung im Stünker-Entwurf bedarf offensichtlich noch der Überarbeitung, um von der FDP mitgetragen werden zu können.
Quelle: Newsletter Patientenverfügung vom 4.3.2007
PV-Newsletters patientenverfuegung.de - http://www.patientenverfuegung.de
mail@patientenverfuegung.de
- Tagungsbericht / "Politische Elite" in Deutschland und Wahlentscheidungen der Bürger/-innen
Granada, 3.2.07: Spanien ist um einen Sterbehilfe-Präzedenzfall reicher. Eine an Muskeldystrophie leidende, seit neun Jahren bewegungslos ans Bett gefesselte Patientin erhielt die richterliche Erlaubnis, die Herz-Lungenmaschine, die sie am Leben erhält, abstellen zu lassen. In der Urteilsbegründung heißt es, es handele sich bei der Entscheidung um eine „rechtliche Anpassung“. Nun wird verhandelt, wo
das Leben der unheilbar Kranken beendet werden kann, da die Klinik in Granada, wo sie sich befindet, in Spanien verbotene Sterbehilfe verweigern könnte:
http://www.megawelle.com/Nachrichten.13 ... assen.html
Warschau, 2.3.07: In Polen will ein nach einem Motorradunfall gelähmter junger Mann namens Janusz Switaj eine Volksabstimmung über die Legalisierung von Sterbehilfe initiieren.
http://www.oe24.at/zeitung/welt/weltpol ... 116157.ece
Rom, 27.2.07: Anästhesisten grundsätzlich gegen Abbruch einmal eingeleiteter Intensivmaßnahmen
Für die Ärzte sei „keine medizinische Handlung zumutbar, die willentlich das Leben unterdrückt“, zitiert die Tageszeitung „Avvenire“ vom Dienstag aus einer Erklärung des Verbandes der italienischen Klinik-Anästhesisten. Auch Patientenverfügungen müsse der Arzt aus Gewissensgründen widersprechen dürfen. Man könne von spezialisierten Medizinern „nicht zur gleichen Zeit verlangen, alles Mögliche für die Rettung menschlicher Leben zu tun und sie zu beenden, indem man die Geräte abschalte“.
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27652
Berlin, 27.2.2007: Tagung "Die Freiheit zu sterben" der Heinrich-Böll-Stiftung
Das vorsorglich zum Ausdruck gebrachte Patientenrecht, für jeden Krankheitszustand über intensivmedizinische Maßnahmen oder künstliche Ernährung selbst bestimmen zu können, wurde auch von den meisten auf der Tagung vertretenen Bundestagsabgeordneten zurückgewiesen: So von Renate Künast (Bündnisgrüne), Monika Knoche (PDS/Linke), Markus Grübel (Union) sowie Rene Röspel (SPD). Dies fiel beim Publikum – welches anders als die erst abends eingetroffenen Politiker/-innen den ganzen Tag über durch hochkarätige juristische Fachvorträge sachlich aufgeklärt war - nicht eben auf Zustimmung. Vielmehr wurde eine erschreckende Diskrepanz zur „politischen Elite“ offenkundig. Renate Künast verließ unter Klagen über Unmutsäußerungen und „Grummeln“ des Publikums vorzeitig die Veranstaltung.
Auf dem Abschlusspodium konnte allein der FDP-Politiker Michael Kauch – auch im Unterschied zum SPD- und Unionsvertreter – im Sinne der Meinungsbildung seiner gesamten Fraktion sprechen. Er wendete sich - im Einklang allein mit Bundesärztekammerpräsidenten Prof. Hoppe und mit Joachim Stünker (SPD) - gegen das Ansinnen, die meisten Arten und Stadien von Krankheiten aus dem Bereich des Wirksamwerdens einer vorsorglichen Patientenverfügung auszuklammern. Stünker schließlich stellte den Entwurf des rechtspolitischen Arbeitskreises der SPD (in Übereinstimmung mit Bundesjustizministerin Zypries) vor.
Zwischenzeitlich haben sich die SPD-Justizminister von Bund und Ländern für eine schnelle gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen in diesem Sinne ausgesprochen.
http://www.zeit.de/news/artikel/2007/03/02/94279.xml
Am Rande der Tagung hat der Humanistische Verband Deutschlands darauf hingewiesen, dass die Abfassung und Umsetzung von Patientenverfügungen in der Praxis gewissenhaft und verantwortlich zu gewährleisten sind. Der Verband stellte den Tagungsteilnehmer/-innen und Medienvertreter/-innen praxisorientierte Informationen zu Standard-Modellen und konkret-individuellen Patientenverfügungen zur Verfügung.
http://www.patientenverfuegung.de/pv/zu_beachten.htm
Der Verband erwägt gemeinsam mit anderen Patienten(rechts)organisationen eine Aufklärungskampagne für Wähler/-innen bezogen auf das Abstimmungsverhalten ihrer Abgeordneten in den jeweiligen Wahlkreisen. Es gehe nicht an, dass deren eigene subjektive Erfahrung („Mein Schwager ist nach 3 Monaten im Koma auch wieder aufgewacht“), religiös oder ethisch motivierte Rigorosität („kein Behandlungsverzicht außerhalb des bereits unaufhaltsamen Sterbens“) zum geseztlichen Maßstab für andere zu werden drohe. Damit werde das bisher geltende Persönlichkeitsrecht jeder einzelnen Bürgerin und jeder einzelnen Bürgers in verfassungswidriger Weise sehr ernsthaft bedroht.
(Interessierte, Unterstützer und Bündnispartner dafür können sich an die u. g. Adresse dieses Newsletters wenden.)
Auf der Berliner Tagung am Dienstag hatte Kauch für die FDP bekannt gegeben, dass seine Fraktion sich dem Stünker-Entwurf als fraktionsübergreifendem Gruppenantrag anschließen würde – allerdings müssten noch Nachbesserungen erfolgen. Diese würden sich z. B. auf einige „weichere Formulierungen“ beziehen (wobei Kauch vom Problem einer „personalen Zuschreibung“ von früheren Anweisungen im Falle von Demenz abgerückt ist und nunmehr meint, dieses sei unter die Bedingung eines offensichtlichen Abrückens von einer früheren Willenserklärung subsumierbar). Auch die Regelung zum mutmaßlichen Willen bei fehlender Patientenverfügung im Stünker-Entwurf bedarf offensichtlich noch der Überarbeitung, um von der FDP mitgetragen werden zu können.
Quelle: Newsletter Patientenverfügung vom 4.3.2007
PV-Newsletters patientenverfuegung.de - http://www.patientenverfuegung.de
mail@patientenverfuegung.de