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Rechtsunsicherheit Patientenverfügung: Checkliste hilft

Verfasst: 07.02.2007, 12:20
von Deutsche Hospiz Stiftung
Rechtsunsicherheit Patientenverfügung: Checkliste der Deutschen Hospiz Stiftung stellt Patientenverfügung auf den Prüfstand

Berlin. Eine Checkliste zur Prüfung der Praxistauglichkeit von Patientenverfügungen hat die Deutsche Hospiz Stiftung am Mittwoch in Berlin vorgestellt. „Während im Bundestag noch immer erst an Entwürfen für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen gearbeitet wird, fragen immer mehr Menschen, ob es Sinn macht, eine Patientenverfügung zu verfassen“, erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, während einer Bundespressekonferenz. Immerhin haben rund neun Millionen Menschen eine Patientenverfügung verfasst und rund 65 Millionen spielen mit dem Gedanken. Unabhängig von inhaltlichen Details eines Patientenverfügungsgesetzes macht es die Checkliste jedem möglich, seine Vorsorgedokumente selbst zu überprüfen. Zwölf Fragen, angefangen von „Welche Dokumente brauche ich, um vorzusorgen?“ über „Verwende ich schwammige Formulierungen?“ bis hin zu „Wie kann meine Vertrauensperson meinen Willen tatsächlich durchsetzen?“ verschaffen dem Verfasser schnell einen Überblick.
Individuell und aussagekräftig - so sollten Vorsorgedokumente sein
Individuell und aussagekräftig sollten Patientenverfügungen den Willen ihres Verfassers wiedergeben. Stattdessen aber sind viele eher allgemein und inhaltsleer. „Das ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass für 52 Prozent der Deutschen der Inhalt einer solchen Verfügung unklar ist und für 46 Prozent die Form“, verdeutlicht Brysch. Oftmals wird auf Formulare zurück gegriffen, in denen vorgefertigte Aussagen wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen“ nur angekreuzt werden müssen. „Solche Formulare sind nur eine vermeintliche Hilfe, denn sie erfüllen in den meisten Fällen nicht die Erfordernisse eines praxistauglichen Dokuments“, gab Brysch zu Bedenken. Aufgabe der Politik ist also, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, das konkrete Anforderungen an Inhalt und Form von Patientenverfügungen stellt. „Nur so kann die dringend notwendige Rechtssicherheit für Verfasser und Bevollmächtigte wie für Ärzte und Vormundschaftsrichter hergestellt werden“, mahnte auch Prof. Dr. Wolfram Höfling, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln und Leiter der Forschungsstelle für das Recht im Gesundheitswesen.

Der 12-Punkte-Check ist auf der Homepage der Deutschen Hospiz Stiftung unter http://www.hospize.de abrufbar.

Andrea Breddermann
Tel. 030 / 2 84 44 84 2
am Tag der Pressekonferenz: 0176 / 17 38 07 06
E-Mail: breddermann@hospize.de

Quelle: Pressemitteilung 07-07 07. Februar 2007
Deutsche Hospiz Stiftung

Hospiz Stiftung stellt Checkliste für Patientenverfügungen v

Verfasst: 09.02.2007, 08:03
von
Hospiz Stiftung stellt Checkliste für Patientenverfügungen vor
Mittwoch, 7. Februar 2007

Berlin – Angesichts noch ausstehender gesetzlicher Regelungen hat die Deutsche Hospiz Stiftung eine Checkliste für das Verfassen von Patientenverfügungen vorgestellt. „Während im Bundestag noch immer an entsprechenden Entwürfen für ein Patientenverfügungsgesetz gearbeitet wird, fragen immer mehr Menschen, ob es Sinn macht, eine solche Willenserklärung zu verfassen“, sagte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, heute in Berlin. Unabhängig von inhaltlichen Details der künftigen Regelung ermögliche es die Checkliste jedem, seine Vorsorgedokumente selbst zu überprüfen.
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Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27423

Checkliste zu Vorsorgedokumenten

Verfasst: 10.02.2007, 08:21
von ALfA-Newsletter
Debatte ueber Patientenverfuegungen: Deutsche Hospiz Stiftung stellt Checkliste zu Vorsorgedokumenten vor

Berlin (ALfA). Vor dem Hintergrund noch ausstehender gesetzlicher Regelungen zu Patientenverfuegungen hat die Deutsche Hospiz Stiftung am 7. Februar 2007 in Berlin eine Checkliste zur Pruefung der Praxistauglichkeit von Vorsorgedokumenten vorgestellt. „Waehrend im Bundestag noch immer erst an Entwuerfen fuer eine gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen gearbeitet wird, fragen immer mehr Menschen, ob es Sinn macht, eine Patientenverfuegung zu verfassen“, erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Presseaussendung vom selben Tag.

Unabhaengig von inhaltlichen Details eines Patientenverfuegungsgesetzes mache es die Checkliste jedem moeglich, seine Vorsorgedokumente selbst zu ueberpruefen. Zwoelf Fragen, angefangen von „Welche Dokumente brauche ich, um vorzusorgen?“ ueber „Verwende ich schwammige Formulierungen?“ bis hin zu „Wie kann meine Vertrauensperson meinen Willen tatsaechlich durchsetzen?“ sollen dem Verfasser laut der Stiftung schnell einen Ueberblick ermoeglichen.

Viele Patientenverfuegungen, mit denen der Wille des Verfassers wiedergeben werden soll, seien eher allgemein und inhaltsleer statt individuell und aussagekraeftig. „Das ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass fuer 52 Prozent der Deutschen der Inhalt einer solchen Verfuegung unklar ist und fuer 46 Prozent die Form“, verdeutlichte Brysch. Oftmals werde auf Formulare zurueckgegriffen, in denen vorgefertigte Aussagen wie „Ich will nicht an Schlaeuchen haengen“ nur angekreuzt werden muessen. „Solche Formulare sind nur eine vermeintliche Hilfe, denn sie erfuellen in den meisten Faellen nicht die Erfordernisse eines praxistauglichen Dokuments“, gab Brysch zu Bedenken. Aufgabe der Politik sei es folglich, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, das konkrete Anforderungen an Inhalt und Form von Patientenverfuegungen stellt. „Nur so kann die dringend notwendige Rechtssicherheit fuer Verfasser und Bevollmaechtigte wie fuer Aerzte und Vormundschaftsrichter hergestellt werden“, sagte auch Prof. Dr. Wolfram Hoefling, Direktor des Instituts fuer Staatsrecht der Universitaet Koeln und Leiter der Forschungsstelle fuer das Recht im Gesundheitswesen.

Medienberichten zufolge ist eine erste Debatte im Bundestag ueber Patientenverfuegungen fuer Maerz angesetzt. Ende Januar hatten sich bereits die Fraktionsvorsitzenden der Koalition darauf geeinigt, dass sich dabei die Abgeordneten unabhaengig von ihrer Parteizugehoerigkeit ohne Fraktionszwang auf Grundlage von fraktionsuebergreifenden Gruppenantraegen fuer das Selbstbestimmungsrecht des Patienten oder den Lebensschutz entscheiden koennen. (Siehe ALfA-Newsletter 04/07 vom 26.01.2007)


Weitere Informationen

12-Punkte-Check der Deutschen Hospiz Stiftung zur Pruefung von Vorsorgedokumenten
http://www.hospize.de/index.php?go=0111

Leben und sterben lassen
Die Deutsche Hospiz-Stiftung fordert mehr Rechtssicherheit fuer Patientenverfuegungen. Wie verbindlich sind solche Willenserklaerungen bislang?
Von Antje Sirleschtov
TAGESSPIEGEL 08.02.2007
http://www.tagesspiegel.de/fragen-des-t ... 068379.asp

ALfA-Newsletter 04/07 vom 26.01.2007: Geregeltes Sterben? Gesetz zu Patientenverfuegungen bis Sommer angekuendigt
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 549d78703d

Quelle: ALfA-Newsletter 06/07 vom 09.02.2007