Rechtsunsicherheit Patientenverfügung: Checkliste hilft
Verfasst: 07.02.2007, 12:20
Rechtsunsicherheit Patientenverfügung: Checkliste der Deutschen Hospiz Stiftung stellt Patientenverfügung auf den Prüfstand
Berlin. Eine Checkliste zur Prüfung der Praxistauglichkeit von Patientenverfügungen hat die Deutsche Hospiz Stiftung am Mittwoch in Berlin vorgestellt. „Während im Bundestag noch immer erst an Entwürfen für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen gearbeitet wird, fragen immer mehr Menschen, ob es Sinn macht, eine Patientenverfügung zu verfassen“, erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, während einer Bundespressekonferenz. Immerhin haben rund neun Millionen Menschen eine Patientenverfügung verfasst und rund 65 Millionen spielen mit dem Gedanken. Unabhängig von inhaltlichen Details eines Patientenverfügungsgesetzes macht es die Checkliste jedem möglich, seine Vorsorgedokumente selbst zu überprüfen. Zwölf Fragen, angefangen von „Welche Dokumente brauche ich, um vorzusorgen?“ über „Verwende ich schwammige Formulierungen?“ bis hin zu „Wie kann meine Vertrauensperson meinen Willen tatsächlich durchsetzen?“ verschaffen dem Verfasser schnell einen Überblick.
Individuell und aussagekräftig - so sollten Vorsorgedokumente sein
Individuell und aussagekräftig sollten Patientenverfügungen den Willen ihres Verfassers wiedergeben. Stattdessen aber sind viele eher allgemein und inhaltsleer. „Das ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass für 52 Prozent der Deutschen der Inhalt einer solchen Verfügung unklar ist und für 46 Prozent die Form“, verdeutlicht Brysch. Oftmals wird auf Formulare zurück gegriffen, in denen vorgefertigte Aussagen wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen“ nur angekreuzt werden müssen. „Solche Formulare sind nur eine vermeintliche Hilfe, denn sie erfüllen in den meisten Fällen nicht die Erfordernisse eines praxistauglichen Dokuments“, gab Brysch zu Bedenken. Aufgabe der Politik ist also, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, das konkrete Anforderungen an Inhalt und Form von Patientenverfügungen stellt. „Nur so kann die dringend notwendige Rechtssicherheit für Verfasser und Bevollmächtigte wie für Ärzte und Vormundschaftsrichter hergestellt werden“, mahnte auch Prof. Dr. Wolfram Höfling, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln und Leiter der Forschungsstelle für das Recht im Gesundheitswesen.
Der 12-Punkte-Check ist auf der Homepage der Deutschen Hospiz Stiftung unter http://www.hospize.de abrufbar.
Andrea Breddermann
Tel. 030 / 2 84 44 84 2
am Tag der Pressekonferenz: 0176 / 17 38 07 06
E-Mail: breddermann@hospize.de
Quelle: Pressemitteilung 07-07 07. Februar 2007
Deutsche Hospiz Stiftung
Berlin. Eine Checkliste zur Prüfung der Praxistauglichkeit von Patientenverfügungen hat die Deutsche Hospiz Stiftung am Mittwoch in Berlin vorgestellt. „Während im Bundestag noch immer erst an Entwürfen für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen gearbeitet wird, fragen immer mehr Menschen, ob es Sinn macht, eine Patientenverfügung zu verfassen“, erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, während einer Bundespressekonferenz. Immerhin haben rund neun Millionen Menschen eine Patientenverfügung verfasst und rund 65 Millionen spielen mit dem Gedanken. Unabhängig von inhaltlichen Details eines Patientenverfügungsgesetzes macht es die Checkliste jedem möglich, seine Vorsorgedokumente selbst zu überprüfen. Zwölf Fragen, angefangen von „Welche Dokumente brauche ich, um vorzusorgen?“ über „Verwende ich schwammige Formulierungen?“ bis hin zu „Wie kann meine Vertrauensperson meinen Willen tatsächlich durchsetzen?“ verschaffen dem Verfasser schnell einen Überblick.
Individuell und aussagekräftig - so sollten Vorsorgedokumente sein
Individuell und aussagekräftig sollten Patientenverfügungen den Willen ihres Verfassers wiedergeben. Stattdessen aber sind viele eher allgemein und inhaltsleer. „Das ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass für 52 Prozent der Deutschen der Inhalt einer solchen Verfügung unklar ist und für 46 Prozent die Form“, verdeutlicht Brysch. Oftmals wird auf Formulare zurück gegriffen, in denen vorgefertigte Aussagen wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen“ nur angekreuzt werden müssen. „Solche Formulare sind nur eine vermeintliche Hilfe, denn sie erfüllen in den meisten Fällen nicht die Erfordernisse eines praxistauglichen Dokuments“, gab Brysch zu Bedenken. Aufgabe der Politik ist also, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, das konkrete Anforderungen an Inhalt und Form von Patientenverfügungen stellt. „Nur so kann die dringend notwendige Rechtssicherheit für Verfasser und Bevollmächtigte wie für Ärzte und Vormundschaftsrichter hergestellt werden“, mahnte auch Prof. Dr. Wolfram Höfling, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln und Leiter der Forschungsstelle für das Recht im Gesundheitswesen.
Der 12-Punkte-Check ist auf der Homepage der Deutschen Hospiz Stiftung unter http://www.hospize.de abrufbar.
Andrea Breddermann
Tel. 030 / 2 84 44 84 2
am Tag der Pressekonferenz: 0176 / 17 38 07 06
E-Mail: breddermann@hospize.de
Quelle: Pressemitteilung 07-07 07. Februar 2007
Deutsche Hospiz Stiftung