Personenortungsanlage als freiheitsentziehende Maßnahme?
Verfasst: 05.02.2007, 07:12
Personenortungsanlage als freiheitsentziehende Maßnahme?
Leitsätze zum Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg vom 19.1.2006 - 11 Wx 59/05 -
1. Ob Personenortungsanlagen als freiheitsentziehende Maßnahme in diesem Sinne einzustufen sind, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. In der Rechtsprechung verschiedener Amtsgerichte wird die Genehmigungsbedürftigkeit der Ausstattung des Betreuten mit einem Sendechip bejaht.
2. Dieser Beurteilung entgegen steht ein Großteil der veröffentlichten Literatur. Die Ausstattung mit einem Personenortungssystem bzw. einer Sendeanlage soll danach keine unterbringungsähnliche Maßnahme sein.
3. Der Senat neigt eher der zuletzt genannten Auffassung zu, nach der das Einlegen eines Sendechips in den Schuh der Betroffenen noch keine freiheitsentziehende Maßnahme i.S.v. § 1906 Abs. 4 BGB darstellt.
Leitsätze zum Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg vom 19.1.2006 - 11 Wx 59/05 -
1. Ob Personenortungsanlagen als freiheitsentziehende Maßnahme in diesem Sinne einzustufen sind, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. In der Rechtsprechung verschiedener Amtsgerichte wird die Genehmigungsbedürftigkeit der Ausstattung des Betreuten mit einem Sendechip bejaht.
2. Dieser Beurteilung entgegen steht ein Großteil der veröffentlichten Literatur. Die Ausstattung mit einem Personenortungssystem bzw. einer Sendeanlage soll danach keine unterbringungsähnliche Maßnahme sein.
3. Der Senat neigt eher der zuletzt genannten Auffassung zu, nach der das Einlegen eines Sendechips in den Schuh der Betroffenen noch keine freiheitsentziehende Maßnahme i.S.v. § 1906 Abs. 4 BGB darstellt.