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Bundesgerichtshof erleichtert Ärzten die Abrechnung nach GOÄ

Verfasst: 31.01.2007, 08:40
von Ärzte Zeitung
Kollegen kommen bei GOÄ-Streit jetzt leichter an ihr Geld
Bundesgerichtshof erteilt Versicherern eine Abfuhr


NEU-ISENBURG (lu). Kollegen, die nach GOÄ abrechnen, kommen bei Honorarstreitigkeiten jetzt leichter an ihr Geld. Patienten oder Versicherer müssen die unstrittigen Positionen einer Rechnung auch dann erstatten, wenn die Liquidation nicht hundertprozentig korrekt ist.


GASTBEITRAG
Bundesgerichtshof erleichtert Ärzten die Abrechnung nach GOÄ

Von Emil Brodski
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Die Spielräume, die die inzwischen veraltete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) den Medizinern bei der Abrechnung lässt, sind schmal. In seinem soeben veröffentlichten Urteil vom 21. Dezember 2006 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Position der Ärzteschaft bei der privatärztlichen Abrechnung nun erfreulicherweise gestärkt: War bislang umstritten, ob der falsche Ansatz schon einer einzigen GOÄ-Nummer oder die fehlerhafte Begründung für die Überschreitung eines Schwellenwerts die Fälligkeit der ganzen Rechnung beeinflusst, hat der BGH diese Frage nun im Sinne der Ärzte entschieden.

Streit um GOÄ-Rechnungen gehört zum ärztlichen Alltag
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Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: III ZR 117/06
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... echt/recht