Häufig lebensverkürzende Maßnahmen bei Sterbenden

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Häufig lebensverkürzende Maßnahmen bei Sterbenden

Beitrag von Presse » 30.01.2007, 07:33

Studie: Häufig lebensverkürzende Maßnahmen bei Sterbenden
Montag, 29. Januar 2007

Paris - 25 bis 50 Prozent aller Todesfälle in Westeuropa gehen laut einer neuen Studie lebensverkürzende Maßnahmen von Ärzten voraus. Dazu zählt die am Montag in Paris veröffentlichte Untersuchung des Instituts für demografische Studien (INED) etwa den Abbruch von Krebsbehandlungen, Dialyse oder auch von Beatmung und Versorgung mit Flüssigkeit. Auch Verabreichungen schmerzstillender Mittel mit dem möglichen Nebeneffekt der Lebensverkürzung wurden berücksichtigt. Fälle aktiver Sterbehilfe seien aber selten, auch in Ländern, wo sie gesetzlich zulässig ist.

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