Patientenverfügung - gute Beratung & Hilfe
Die Stiftung Warentest hatte in ihrer Zeitschrift FINANZtest (Nr. 9, September-Ausgabe 2006) Ratsuchende informiert, was man im Umfeld einer Patientenverfügung beachten sollte. Unter die Lupe genommen wurden Leistungsspektrum und Gebühren von fünf ausgewählten Anbietern, unter den gemeinnützigen die Deutsche Hospiz Stiftung, das Deutsche Rote Kreuz und der Humanistische Verband Deutschlands. Dem letztgenannten (HVD) wurde als einzigem bescheinigt, „individuelle Hilfe beim Verfassen einer Verfügung“ zu leisten.
Nun hat sich ein weiteres Verbrauchermagazin, „GUTER RAT“, in seiner
aktuellen Februarausgabe dieses Ergebnis noch bekräftigt.
Das Magazin „GUTER RAT“ nennt den Verband aus dem humanistischen Spektrum nun als erste von nur zwei empfohlenen Bestelladresse - neben der des Bundesjustizministeriums. Positiv hervorgehoben wird, dass der Humanistische Verband Deutschlands auf gemeinnütziger Basis Anstöße böte, „um Lebensperspektiven zu entwickeln“. Sein Fragebogen- und Textbaustein-Modell wird wie folgt beschrieben:
„ ... Ausgefeilter in seinen Denkanstößen und quasi eine Weiterentwicklung des Forderungskatalogs aus dem Justizministerium ist der Ansatz des Humanistischen Verbandes Deutschlands. Der Verein, der sich seit langem mit dem Themenkreis des selbstbestimmten Sterbens befasst, hat auf Basis der offiziellen Empfehlungen einen nur vierseitigen Fragebogen erstellt, der einerseits alle Aspekte des Themas verdeutlicht, andererseits den Leser auch immer wieder anstößt, Lebensperspektiven zu entwickeln und zum Ausdruck zu bringen. Der Fragebogen dient dann dazu, eine detaillierte Patientenverfügung ausfertigen zu lassen ....“
(Quelle: Guter Rat, Heft 2 Februar 2007, Schicksalsfrage Patientenverfügung, S. 36 ff)
Die Bearbeitungsgebühren dafür liegen je nach Ausführung (Optimal- oder Standard-Version) und Tarif (Regular-, Förder- oder Sozialtarif) zwischen 96 und 18 Euro.
Gegenüber der „Schicksalsfrage Patientenverfügung“ wäre das „Testament eine leichte Übung“, heißt es auf der Internetseite von GUTER RAT.
Siehe:
http://www.standard-patientenverfuegung ... rsicht.htm
http://www.guter-rat.de/ratgeber/premiu ... 00778.html
- - - - - -
Fernsehankündigung:
Am heutigen Montag, 29.1.2007, Verbrauchermagazin WISO, 19.25 Uhr im ZDF.
WISO hat angekündigt, u.a. auch über Standards von Patientenverfügungen im Zusammenhang mit der angekündigten gesetzlichen Regelung ihrer Verbindlichkeit berichten.
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 29.1.2008
http://www.patientenverfuegung.de
Patientenverfügung - gute Beratung & Hilfe
Moderator: WernerSchell
WISO-Beitrag vom 29.1.
Im Sommer soll es beim Patientenverfügungsgesetz zu einer parlamentarischen Entscheidung kommen zwischen zwei entgegengesetzten Entwürfen:
Zwischen
- dem mehrheitlich von der SPD vertretenen Entwurf von Joachim STÜNKER (Verbindlichkeit unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung)
und
- dem von der Union eingebrachten Entwurf von Wolfgang BOSBACH (Reichweitenbeschränkung auf Zustände mit bevorstehendem tödlichen Verlauf).
Im Verbrauchermagazin WISO werden die gravierenden Folgen anhand von zwei konkreten Fallbeispielen aufgezeigt:
1.) Annegret Mackenbach liegt nach einem Unfall seit 7 Jahren im Wachkoma, eine Patientenverfügung hatte sie nicht. Glücklicherweise, sagt ihr Mann, denn sonst würde sie heute vielleicht nicht mehr unter uns sein.
2.) Joachim Fiebelkorn ist 80 Jahre und mehrfach erkrankt: Krebs, das Herz, Diabetes, die Bronchien. Er möchte auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten, sollte es zu einer entsprechenden Notwendigkeit kommen und er geistig nicht mehr entscheidungsfähig sein.
Ginge es nach dem Entwurf von STÜNKER (SPD), würde eine Patientenverfügung in beiden Fällen Gültigkeit haben. D.h. Frau Mackenbach hätte künstliche Ernährung, die sie jetzt am Leben hält, vorsorglich ablehnen können (natürlich aber nicht müssen!). Bei einer entsprechenden Patientenverfügung hätte auch ihr Mann sich dann daran halten müssen – sofern sie ihm nicht einen Ermessensspielraum in dieser Frage zugebilligt hätte, was auch möglich wäre.
Und Herr Fiebelkorn könnte sicher sein, dass ihm Parlamentarier nicht qua neuem Gesetz sein Selbstbestimmugnsrecht absprechen - über einen Behandlungsverzicht und seine Vorstellung von Würde.
Ginge es nach dem Entwurf von BOSBACH (CDU), würde eine Patientenverfügung nur gelten bei unumkehrbar tödlichem Verlauf einer Erkrankung. In beiden vorgestellten Fällen würde es dann gravierende Probleme mit einer Patientenverfügung geben, Denn das jahrlange Wachkoma gilt als schwerste Behinderung und Gehirnschädigung, nicht als tödlich. Und Herr Fiebelkorn hätte trotz seiner Patientenverfügung mit Zwangsbehandlungen – auch Intensivmaßnahmen – gegen seinen Willen zu rechnen.
Der WISO-Beitrag macht zurecht darauf aufmerksam, wie BOSBACH argumentativ völlig ins Schwimmen gerät: Er will nämlich im Interview strikt Dinge voneinander unterschieden wissen: Behandlungsverzicht als „Tötung von Leben“, wenn der Patient noch „geheilt“ und wieder gesund werden könnte, und „Hilfe zum Sterben“, wenn der Patient unwiederbringlich tödlich erkrankt wäre.
Doch nicht nur Ärzte wissen aus ihrer Praxis: Fast alle medizinischen Konfliktfälle liegen genau dazwischen. Der an mehreren schweren Erkrankungen leidende Joachim Fiebelkorn ist weder heilbar noch ist er tödlich erkrankt, so der Kommentar des Beitrags.
Und würde es sich bei dem Verzicht auf künstliche Ernährung im Wachkoma dann laut BOSBACH um „Tötung von Leben“ oder um „Hilfe zum Sterben“ handeln ?
(Kommentar von patientenverfuegung.de: Keine "ethischen" Nebelkerzen, wo rechtliche Klarheit gefordert ist. Ja zu Lebens- und Behandlungsqualität, nein zu Lebens- und Behandlungszwang. Das ist jedem Parlamentarier in jedem Wahlkreis auf den Weg zu geben!)
----
Wer den ca. 5 minütigen Beitrag am Montag nicht gesehen hat, er dürfte noch bis zum Wochenende im Internet zu sehen sein unter:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,187 ... 25,00.html
Dort in der linken (!) Spalte, mittlere Höhe auf „Sendung vom 29.1.2007“ klicken, es ist dann der erste Beitrag in der WISO-Sendung.
Quelle: Newsletter patientenverfuegung.de vom 31.1.2007
Zwischen
- dem mehrheitlich von der SPD vertretenen Entwurf von Joachim STÜNKER (Verbindlichkeit unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung)
und
- dem von der Union eingebrachten Entwurf von Wolfgang BOSBACH (Reichweitenbeschränkung auf Zustände mit bevorstehendem tödlichen Verlauf).
Im Verbrauchermagazin WISO werden die gravierenden Folgen anhand von zwei konkreten Fallbeispielen aufgezeigt:
1.) Annegret Mackenbach liegt nach einem Unfall seit 7 Jahren im Wachkoma, eine Patientenverfügung hatte sie nicht. Glücklicherweise, sagt ihr Mann, denn sonst würde sie heute vielleicht nicht mehr unter uns sein.
2.) Joachim Fiebelkorn ist 80 Jahre und mehrfach erkrankt: Krebs, das Herz, Diabetes, die Bronchien. Er möchte auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten, sollte es zu einer entsprechenden Notwendigkeit kommen und er geistig nicht mehr entscheidungsfähig sein.
Ginge es nach dem Entwurf von STÜNKER (SPD), würde eine Patientenverfügung in beiden Fällen Gültigkeit haben. D.h. Frau Mackenbach hätte künstliche Ernährung, die sie jetzt am Leben hält, vorsorglich ablehnen können (natürlich aber nicht müssen!). Bei einer entsprechenden Patientenverfügung hätte auch ihr Mann sich dann daran halten müssen – sofern sie ihm nicht einen Ermessensspielraum in dieser Frage zugebilligt hätte, was auch möglich wäre.
Und Herr Fiebelkorn könnte sicher sein, dass ihm Parlamentarier nicht qua neuem Gesetz sein Selbstbestimmugnsrecht absprechen - über einen Behandlungsverzicht und seine Vorstellung von Würde.
Ginge es nach dem Entwurf von BOSBACH (CDU), würde eine Patientenverfügung nur gelten bei unumkehrbar tödlichem Verlauf einer Erkrankung. In beiden vorgestellten Fällen würde es dann gravierende Probleme mit einer Patientenverfügung geben, Denn das jahrlange Wachkoma gilt als schwerste Behinderung und Gehirnschädigung, nicht als tödlich. Und Herr Fiebelkorn hätte trotz seiner Patientenverfügung mit Zwangsbehandlungen – auch Intensivmaßnahmen – gegen seinen Willen zu rechnen.
Der WISO-Beitrag macht zurecht darauf aufmerksam, wie BOSBACH argumentativ völlig ins Schwimmen gerät: Er will nämlich im Interview strikt Dinge voneinander unterschieden wissen: Behandlungsverzicht als „Tötung von Leben“, wenn der Patient noch „geheilt“ und wieder gesund werden könnte, und „Hilfe zum Sterben“, wenn der Patient unwiederbringlich tödlich erkrankt wäre.
Doch nicht nur Ärzte wissen aus ihrer Praxis: Fast alle medizinischen Konfliktfälle liegen genau dazwischen. Der an mehreren schweren Erkrankungen leidende Joachim Fiebelkorn ist weder heilbar noch ist er tödlich erkrankt, so der Kommentar des Beitrags.
Und würde es sich bei dem Verzicht auf künstliche Ernährung im Wachkoma dann laut BOSBACH um „Tötung von Leben“ oder um „Hilfe zum Sterben“ handeln ?
(Kommentar von patientenverfuegung.de: Keine "ethischen" Nebelkerzen, wo rechtliche Klarheit gefordert ist. Ja zu Lebens- und Behandlungsqualität, nein zu Lebens- und Behandlungszwang. Das ist jedem Parlamentarier in jedem Wahlkreis auf den Weg zu geben!)
----
Wer den ca. 5 minütigen Beitrag am Montag nicht gesehen hat, er dürfte noch bis zum Wochenende im Internet zu sehen sein unter:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,187 ... 25,00.html
Dort in der linken (!) Spalte, mittlere Höhe auf „Sendung vom 29.1.2007“ klicken, es ist dann der erste Beitrag in der WISO-Sendung.
Quelle: Newsletter patientenverfuegung.de vom 31.1.2007