PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER - http://www.patientenverfuegung.de
<< ADIEU MAGDELEINE!
Sie inspirierte Jacques Brel zu seinem größten Chanson. Jetzt nahm sich Madeleine Zeffa Biver in Spanien das Leben - mit fremder Hilfe ... >>
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,imml1/panor ... 775/98677/
<< STERBEHILFE BEWEGT SPANIEN
Drei unbekannte Helfer begleiteten die schwerkranke Madeleine Z. in den freiwilligen Tod. Das Drama heizte eine Debatte um eine Lockerung des Euthanasie-Gesetzes an: Drei von vier Spaniern befürworten die "Selbstbefreiung"
Madrid. "Ich nehme mir das Recht", schrieb Madeleine in ihrem Abschiedsbrief, "in Würde zu sterben." Sie wisse, dass dies nicht allen gefallen werde. "Aber es kann so nicht weitergehen - und ich weiß, es wird immer schlechter." Nach diesen Zeilen suchte die 69-jährige Frau, die unheilbar krank war und zuletzt im Rollstuhl saß, in der spanischen Küstenstadt Alicante freiwillig den Tod. .... Ein Giftbecher, in dem Eiscreme mit Medikamenten vermischt worden war, beendete ihr Leben. Der Fall beschäftigt nun den Staatsanwalt. Aktive Euthanasie wird in Spanien mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft. Zwar hatte der sozialdemokratische Regierungschef Jose Luis Zapatero zum Amtsantritt vor knapp drei Jahren versprochen, über eine Liberalisierung nachzudenken. ...
Spaniens größte Tageszeitung "El Pais", nimmt das Drama zum Anlass, für eine Reform der Sterbehilfe-Regelung einzutreten: "Wenn das Gesetz der Wirklichkeit nicht gerecht wird, muss die Gesellschaft alternative Mechanismen suchen." ...
Initialzündung der Euthanasie-Debatte in Spanien: der Film "Das Meer in mir" (mit Belen Rueda und Javier Bardem). Foto: dpa >>
Quelle:
http://www.waz.de/waz/waz.aktuell.vollt ... Z&dbserver
Siehe auch:
60 Prozent der Dignitas-Kunden sind Deutsche
in: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/16608840
Siehe auch Kommentar in der WAZ: „... man muss das als Anfang einer Bewegung sehen... Zwar gilt der Patientenwille. Was nützt er im Koma? ...Politiker wollen alsbald regeln, was zählt ...Von großem Volksinteresse, denn 80 Prozent der Menschen ...
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=929514
Quelle: PV-Newsletter vom 21.1.2007
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STERBEHILFE BEWEGT SPANIEN
Moderator: WernerSchell
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Spanierin mit Muskelschwund darf sterben
Spanierin mit Muskelschwund darf sterben
Nach einem langjährigen Kampf hat eine an Muskelschwund leidende Spanierin das Recht erhalten zu sterben. Darüber berichtet das Deutsche Ärzteblatt in seiner Ausgabe vom 2.3.2007.
Die Regionalregierung von Andalusien gestattete dem Bericht zufolge am 1.3.2007, dass die künstliche Beatmung der 51-jährigen Frau abgeschaltet wird. Diese liegt seit neun Jahren schwer krank in einer Klinik in Granada im Süden des Landes. Die Regierung folgte mit der Entscheidung der Empfehlung von zwei beratenden Gremien in Ethikfragen. Diese hatten argumentiert, der Antrag der Frau beruhe auf dem Recht, die Behandlung zu verweigern. Dies ist in Spanien gestattet, Sterbehilfe hingegen ist rechtswidrig.
Eine gute Entscheidung!
H.K.
Nach einem langjährigen Kampf hat eine an Muskelschwund leidende Spanierin das Recht erhalten zu sterben. Darüber berichtet das Deutsche Ärzteblatt in seiner Ausgabe vom 2.3.2007.
Die Regionalregierung von Andalusien gestattete dem Bericht zufolge am 1.3.2007, dass die künstliche Beatmung der 51-jährigen Frau abgeschaltet wird. Diese liegt seit neun Jahren schwer krank in einer Klinik in Granada im Süden des Landes. Die Regierung folgte mit der Entscheidung der Empfehlung von zwei beratenden Gremien in Ethikfragen. Diese hatten argumentiert, der Antrag der Frau beruhe auf dem Recht, die Behandlung zu verweigern. Dies ist in Spanien gestattet, Sterbehilfe hingegen ist rechtswidrig.
Eine gute Entscheidung!
H.K.
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Inmaculada Echevarría moechte endlich tot sein
Sterbehilfe: Inmaculada Echevarría moechte endlich tot sein
Duerfen Aerzte einen Menschen auf eigenen Wunsch hin sterben lassen? Inmaculada Echevarría kann inzwischen nur noch einen Finger bewegen. Ihr groesster Wunsch: Das kuenstliche Beatmungsgeraet soll ausgeschaltet werden.
Seit Wochen vergeht kaum ein Tag in Spanien, ohne dass sie auf den Fernsehbildschirmen erscheint: Inmaculada Echevarría, eine 51-jaehrige Andalusierin, die an Muskelschwund leidet.
DIE WELT 09.03.07
http://www.welt.de/vermischtes/article7 ... _sein.html
Quelle: ALfA-Newsletter 10/07 vom 09.03.2007
Duerfen Aerzte einen Menschen auf eigenen Wunsch hin sterben lassen? Inmaculada Echevarría kann inzwischen nur noch einen Finger bewegen. Ihr groesster Wunsch: Das kuenstliche Beatmungsgeraet soll ausgeschaltet werden.
Seit Wochen vergeht kaum ein Tag in Spanien, ohne dass sie auf den Fernsehbildschirmen erscheint: Inmaculada Echevarría, eine 51-jaehrige Andalusierin, die an Muskelschwund leidet.
DIE WELT 09.03.07
http://www.welt.de/vermischtes/article7 ... _sein.html
Quelle: ALfA-Newsletter 10/07 vom 09.03.2007
Spanische Sterbehilfe-Patientin Echevarria ist tot
Spanische Sterbehilfe-Patientin Echevarria ist tot
Donnerstag, 15. März 2007
Madrid - Die unheilbar kranke Spanierin Inmaculada Echevarria ist tot. Sie starb am Mittwochabend auf eigenen Wunsch in einem Krankenhaus in Granada. Die Ärzte des Krankenhauses San Juan de Dios stellten gegen 21.00 Uhr das Beatmungsgerät der 51-Jährigen ab, die seit ihrem elften Lebensjahr an Muskelschwund litt und die letzten zehn Jahre gelähmt im Krankenhaus verbrachte.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27834
Donnerstag, 15. März 2007
Madrid - Die unheilbar kranke Spanierin Inmaculada Echevarria ist tot. Sie starb am Mittwochabend auf eigenen Wunsch in einem Krankenhaus in Granada. Die Ärzte des Krankenhauses San Juan de Dios stellten gegen 21.00 Uhr das Beatmungsgerät der 51-Jährigen ab, die seit ihrem elften Lebensjahr an Muskelschwund litt und die letzten zehn Jahre gelähmt im Krankenhaus verbrachte.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27834
Europaweit Druck in Richtung Sterbehilfe
Europaweit Druck in Richtung Sterbehilfe – Gefahr überzogenen Gegendrucks
Spanien: Seit vielen Jahren hatte Inmaculada Echevarría sich nichts sehnsüchtiger gewünscht als den Tod. Am vergangenen Mittwoch nun ging der Wunsch der bei vollem Bewusstsein gelähmten, unheilbar kranken Spanierin in Erfüllung. Die Ärzte stellten unter Betäubung ihr Atemgerät ab. Die spanische Kirche spricht von „illegaler Euthanasie“ und einem “Anschlag auf die Würde und das Leben“. Ihr heftiger Einspruch gegen das - vorher ausdrücklich rechtlich erlaubte - Sterben-Lassen führte dazu, dass die 51-jährige zum Sterben an einen anderen Ort verlegt werden musste.
In Deutschland erläuterte Kardinal Lehmann dazu, auch Gott habe in Jesus Christus das menschliche Leid nicht erklärt, sondern "als der völlig Schuldlose hat er das Unvermeidliche übernommen und bis zum bitteren Ende durchlitten". (laut kna vom 18.3., Quelle: http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=123641 )
Er mahnte, sich für Hospizarbeit und Palliativmedizin einzusetzen. Alle Hilfen, Wege und Mittel seien in ethisch zuverlässiger Weise einsetzen, da man sonst „den Druck in Richtung aktiver Sterbehilfe kaum aufhalten könne“.
Als Gegenmaßnahme machen sich kirchliche Kreise im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren auch für eine Beschränkung von Patientenverfügungen auf einen tödlichen Verlauf stark. D. h.: Hätte die - ja nicht tödlich erkrankte – Immaculada Echevarria infolge einer Komplikation reanimiert werden müssen, könnte sie auch in Deutschland dies nicht länger verbindlich ablehnen. Zwei entsprechende Gruppenanträge von Bundestagsabgeordneten zur Reichweitenbeschränkung liegen vor. Nur ein dritter, rechtspolitisch orientierter, will Patientenverfügungen weiterhin unabhängig von Art und Stadium einer Krankheit anerkannt sehen. Sollte dieser dritte keine Mehrheit finden, stellt dies eine ernsthafte Gefahr dar: Ein solch überzogener Lebensschutz würde zu aufgezwungenen Intensivbehandlungen gegen den verfügten Patientenwillen führen - und die Sterbehilfe, z. B. mit Gift zu einem "rechtzeitigen" Suizid, würde sozusagen zum Notwehrrecht.
<< Madrid - Die Ärzte eines Krankenhauses in Granada stellten die künstliche Beatmung, die die weitgehend gelähmte Frau seit zehn Jahren am Leben gehalten hatte, ein. Die 51-Jährige sei daraufhin gestorben, teilte die Regionalregierung von Andalusien mit. Um der Kranken einen qualvollen Todeskampf zu ersparen, hatten die Ärzte ihr zuvor ein Betäubungsmittel verabreicht. Ihr Fall hatte in Spanien seit Wochen für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über die Sterbehilfe ausgelöst. Echevarría litt unter einem unheilbaren Muskelschwund und war seit zwei Jahrzehnten wegen Lähmungen ans Bett gefesselt. ...
Vor ihrem Tod wurde die Frau von einem Bekannten gefragt: "Wenn Du hättest wählen können, wärest Du lieber schon früher gestorben?" Echevarría antwortete nach Angaben der Zeitung "El País": "Ja, viel früher. Vor 27 Jahren." ... Die Regierung von Andalusien gab den Ärzten vor zwei Wochen die Erlaubnis, das lebenswichtige Beatmungsgerät der Kranken abzustellen ... und dies, obwohl die Sterbehilfe in Spanien verboten ist. Sie stützte sich dabei auf zwei Gutachten. Darin vertraten Experten die Ansicht, das Abstellen des Beatmungsgeräts sei keine Sterbehilfe. ... Andere Wissenschaftler sehen dies allerdings anders. "Der Fall Echevarría ist reine und knallharte Euthanasie", erklärte die Biochemikerin Natalia López Moratalla.
Kritik der katholischen Kirche
Die Entscheidung der andalusischen Regierung hatte vor allem in der katholischen Kirche heftige Proteste ausgelöst. "Einem Menschen eine lebenswichtige Apparatur abzuschalten, ist gleichbedeutend damit, ihm das Leben zu nehmen", betonte der Primas der katholischen Kirche in Spanien, Kardinal Antonio Cañizares. "Die Euthanasie ist illegal und ein Anschlag auf die Würde und das Leben." ...
Zuletzt hatte in Spanien im Jahr 1998 der Fall des Ramón Sampedro eine größere Euthanasie-Debatte ausgelöst. Der Querschnittsgelähmte hatte fast 30 Jahre um sein Recht auf den eigenen Tod gekämpft. Sein Fall wurde von Alejandro Amenábar in dem Streifen "Das Meer in mir" verfilmt, der 2005 mit dem Oscar für den besten ausländischen Film ausgezeichnet wurde. Anders als Echevarría starb Sampedro nicht durch das Abschalten eines Geräts, sondern die Einnahme von Gift, das ihm eine Freundin bereitgestellt hatte. >>
Quelle und mehr: http://www.zeit.de/news/artikel/2007/03/15/95949.xml
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Sterbehilfedebatte auch in Polen:
Warschau. Ein gelähmter junger Mann aus Polen will eine Volksabstimmung über die Legalisierung von Sterbehilfe initiieren. Siehe Meldung bereits vom 02. März 2007:
http://www.oe24.at/zeitung/welt/weltpol ... 116157.ece
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 19.3.2007
http://www.patientenverfuegung.de
Spanien: Seit vielen Jahren hatte Inmaculada Echevarría sich nichts sehnsüchtiger gewünscht als den Tod. Am vergangenen Mittwoch nun ging der Wunsch der bei vollem Bewusstsein gelähmten, unheilbar kranken Spanierin in Erfüllung. Die Ärzte stellten unter Betäubung ihr Atemgerät ab. Die spanische Kirche spricht von „illegaler Euthanasie“ und einem “Anschlag auf die Würde und das Leben“. Ihr heftiger Einspruch gegen das - vorher ausdrücklich rechtlich erlaubte - Sterben-Lassen führte dazu, dass die 51-jährige zum Sterben an einen anderen Ort verlegt werden musste.
In Deutschland erläuterte Kardinal Lehmann dazu, auch Gott habe in Jesus Christus das menschliche Leid nicht erklärt, sondern "als der völlig Schuldlose hat er das Unvermeidliche übernommen und bis zum bitteren Ende durchlitten". (laut kna vom 18.3., Quelle: http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=123641 )
Er mahnte, sich für Hospizarbeit und Palliativmedizin einzusetzen. Alle Hilfen, Wege und Mittel seien in ethisch zuverlässiger Weise einsetzen, da man sonst „den Druck in Richtung aktiver Sterbehilfe kaum aufhalten könne“.
Als Gegenmaßnahme machen sich kirchliche Kreise im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren auch für eine Beschränkung von Patientenverfügungen auf einen tödlichen Verlauf stark. D. h.: Hätte die - ja nicht tödlich erkrankte – Immaculada Echevarria infolge einer Komplikation reanimiert werden müssen, könnte sie auch in Deutschland dies nicht länger verbindlich ablehnen. Zwei entsprechende Gruppenanträge von Bundestagsabgeordneten zur Reichweitenbeschränkung liegen vor. Nur ein dritter, rechtspolitisch orientierter, will Patientenverfügungen weiterhin unabhängig von Art und Stadium einer Krankheit anerkannt sehen. Sollte dieser dritte keine Mehrheit finden, stellt dies eine ernsthafte Gefahr dar: Ein solch überzogener Lebensschutz würde zu aufgezwungenen Intensivbehandlungen gegen den verfügten Patientenwillen führen - und die Sterbehilfe, z. B. mit Gift zu einem "rechtzeitigen" Suizid, würde sozusagen zum Notwehrrecht.
<< Madrid - Die Ärzte eines Krankenhauses in Granada stellten die künstliche Beatmung, die die weitgehend gelähmte Frau seit zehn Jahren am Leben gehalten hatte, ein. Die 51-Jährige sei daraufhin gestorben, teilte die Regionalregierung von Andalusien mit. Um der Kranken einen qualvollen Todeskampf zu ersparen, hatten die Ärzte ihr zuvor ein Betäubungsmittel verabreicht. Ihr Fall hatte in Spanien seit Wochen für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über die Sterbehilfe ausgelöst. Echevarría litt unter einem unheilbaren Muskelschwund und war seit zwei Jahrzehnten wegen Lähmungen ans Bett gefesselt. ...
Vor ihrem Tod wurde die Frau von einem Bekannten gefragt: "Wenn Du hättest wählen können, wärest Du lieber schon früher gestorben?" Echevarría antwortete nach Angaben der Zeitung "El País": "Ja, viel früher. Vor 27 Jahren." ... Die Regierung von Andalusien gab den Ärzten vor zwei Wochen die Erlaubnis, das lebenswichtige Beatmungsgerät der Kranken abzustellen ... und dies, obwohl die Sterbehilfe in Spanien verboten ist. Sie stützte sich dabei auf zwei Gutachten. Darin vertraten Experten die Ansicht, das Abstellen des Beatmungsgeräts sei keine Sterbehilfe. ... Andere Wissenschaftler sehen dies allerdings anders. "Der Fall Echevarría ist reine und knallharte Euthanasie", erklärte die Biochemikerin Natalia López Moratalla.
Kritik der katholischen Kirche
Die Entscheidung der andalusischen Regierung hatte vor allem in der katholischen Kirche heftige Proteste ausgelöst. "Einem Menschen eine lebenswichtige Apparatur abzuschalten, ist gleichbedeutend damit, ihm das Leben zu nehmen", betonte der Primas der katholischen Kirche in Spanien, Kardinal Antonio Cañizares. "Die Euthanasie ist illegal und ein Anschlag auf die Würde und das Leben." ...
Zuletzt hatte in Spanien im Jahr 1998 der Fall des Ramón Sampedro eine größere Euthanasie-Debatte ausgelöst. Der Querschnittsgelähmte hatte fast 30 Jahre um sein Recht auf den eigenen Tod gekämpft. Sein Fall wurde von Alejandro Amenábar in dem Streifen "Das Meer in mir" verfilmt, der 2005 mit dem Oscar für den besten ausländischen Film ausgezeichnet wurde. Anders als Echevarría starb Sampedro nicht durch das Abschalten eines Geräts, sondern die Einnahme von Gift, das ihm eine Freundin bereitgestellt hatte. >>
Quelle und mehr: http://www.zeit.de/news/artikel/2007/03/15/95949.xml
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Sterbehilfedebatte auch in Polen:
Warschau. Ein gelähmter junger Mann aus Polen will eine Volksabstimmung über die Legalisierung von Sterbehilfe initiieren. Siehe Meldung bereits vom 02. März 2007:
http://www.oe24.at/zeitung/welt/weltpol ... 116157.ece
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 19.3.2007
http://www.patientenverfuegung.de