Leitfaden „Freiheitsentziehende Maßnahmen“
Verfasst: 05.01.2007, 08:23
Leitfaden „Freiheitsentziehende Maßnahmen“
München. Um Denkanstöße für eine verantwortungsvolle Prüfung des Einsatzes und einen verantwortungsvollen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege zu geben, hat das bayerische Sozialministerium einen Leitfaden zu diesem Thema herausgegeben. „Erstes Ziel dieses Leitfadens ist es, Hilfestellungen anzubieten, um freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege zu vermeiden“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens am 29. Dezember 2006 in München. Um die Würde des Pflegebedürftigen zu wahren, müssten freiheitsentziehende Maßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden, so Stewens weiter. Ein Einsatz dieser Maßnahmen sei ausschließlich zum Schutz des Pflegebedürftigen zulässig, nicht aber zur Erleichterung der Pflege.
Der Leitfaden „Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege“ entstand im Auftrag des Bayerischen Landespflegeausschusses im Zusammenwirken von Vertretern der Pflegeverbände und Ärzteschaft, der Einrichtungs- und Kostenträger sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Bayern und des Sozialministeriums. Er richtet sich an Verantwortliche in der Pflege sowie an Angehörige und Betroffene und beinhaltet konkrete Hilfestellungen, Checklisten und spezifische Erläuterungen. Die Publikation kann im Internet heruntergeladen werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 4.1.2007
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Gemeinnütziger Fachverband mit Sitz in Essen
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Telefon: +49 2054/ 9578-0
TeleFax +49 2054/ 9578-40
E-Mail: info@vdab.de
Internet: htp://www.vdab.de
München. Um Denkanstöße für eine verantwortungsvolle Prüfung des Einsatzes und einen verantwortungsvollen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege zu geben, hat das bayerische Sozialministerium einen Leitfaden zu diesem Thema herausgegeben. „Erstes Ziel dieses Leitfadens ist es, Hilfestellungen anzubieten, um freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege zu vermeiden“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens am 29. Dezember 2006 in München. Um die Würde des Pflegebedürftigen zu wahren, müssten freiheitsentziehende Maßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden, so Stewens weiter. Ein Einsatz dieser Maßnahmen sei ausschließlich zum Schutz des Pflegebedürftigen zulässig, nicht aber zur Erleichterung der Pflege.
Der Leitfaden „Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege“ entstand im Auftrag des Bayerischen Landespflegeausschusses im Zusammenwirken von Vertretern der Pflegeverbände und Ärzteschaft, der Einrichtungs- und Kostenträger sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Bayern und des Sozialministeriums. Er richtet sich an Verantwortliche in der Pflege sowie an Angehörige und Betroffene und beinhaltet konkrete Hilfestellungen, Checklisten und spezifische Erläuterungen. Die Publikation kann im Internet heruntergeladen werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 4.1.2007
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Gemeinnütziger Fachverband mit Sitz in Essen
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Telefon: +49 2054/ 9578-0
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