Homöopathie wieder attraktiv machen
Verfasst: 29.12.2006, 12:20
Homöopathie wieder attraktiv machen
Gemeinsame Presseinformation der Arbeiter-Ersatzkassen in Bayern und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)
München, 29. Dezember 2006: Ab Januar 2007 steht den Versicherten der Gmünder ErsatzKasse (GEK), der Krankenkasse für Bau- und Holzberufe (HZK) und der Krankenkasse Eintracht Heusenstamm (KEH) in Bayern ein breiteres Spektrum an naturheilkundlichen Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Einen entsprechenden Vertrag unterzeichneten führende Repräsentanten des Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes in Bayern und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Ende Dezember in München. Ziel der Vereinbarung ist es, die Qualität in der homöopathischen Therapie zu fördern.
Zu den Leistungen, die den Versicherten der drei Arbeiter-Ersatzkassen offeriert werden und die den behandelnden Ärzten außerhalb der zur Verfügung stehenden Gesamtvergütung honoriert werden, gehören eine homöopathische Erstanamnese von mindestens 60 Minuten Dauer, bis zu vier Folgeanamnesen von jeweils mindestens 15 Minuten Dauer sowie bis zu zwei homöopathische Fallanalysen pro Jahr. "Das Interesse an diesen Behandlungsformen wächst bei den Versicherten stetig. Insofern wird hier ein Bedarf gedeckt - und das auf einer qualitativ hochwertigen Basis. Ich bin auf diesen Vertrag aber auch deshalb stolz, weil er wieder einmal zeigt, dass wir auf Landesebene sehr wohl in der Lage sind, innovative Versorgungsformen zu etablieren. Dazu benötigen wir keine staatlich verordnete Zuteilungsmedizin, wie sie aktuell vom Gesetzgeber offensichtlich leider favorisiert wird," so der Leiter der Ersatzkassenverbände in Bayern, Christian Bredl.
Ärzte, die ihre Patienten im Rahmen dieses Vertrags behandeln wollen, müssen die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" führen - derzeit sind dies bayernweit knapp 600 Haus- und Fachärzte - und mindestens einmal pro Jahr an einer von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannten homöopathischen Fortbildung oder einem entsprechenden Qualitätszirkel teilnehmen. "Für viele Hausärzte war die Homöopathie schon immer ein wichtiges Standbein in ihrer Praxis. Leider hat der Wegfall der Erstattungsfähigkeit zahlreicher naturheilkundlicher Medikamente in der gesetzlichen Krankenversicherung diesen Trend gebremst. Der nun mit den Arbeiter-Ersatzkassen geschlossene Vertrag kompensiert die vom Gesetzgeber mit der letzten Gesundheitsreform beschlossenen Einbußen zumindest zum Teil und kann dazu beitragen, die Homöopathie wieder zu einem festen Bestandteil im Leistungsspektrum der allgemeinärztlichen Praxen zu machen", so Dr. Gabriel Schmidt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVB.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.12.2006
Gemeinsame Presseinformation der Arbeiter-Ersatzkassen in Bayern und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)
München, 29. Dezember 2006: Ab Januar 2007 steht den Versicherten der Gmünder ErsatzKasse (GEK), der Krankenkasse für Bau- und Holzberufe (HZK) und der Krankenkasse Eintracht Heusenstamm (KEH) in Bayern ein breiteres Spektrum an naturheilkundlichen Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Einen entsprechenden Vertrag unterzeichneten führende Repräsentanten des Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes in Bayern und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Ende Dezember in München. Ziel der Vereinbarung ist es, die Qualität in der homöopathischen Therapie zu fördern.
Zu den Leistungen, die den Versicherten der drei Arbeiter-Ersatzkassen offeriert werden und die den behandelnden Ärzten außerhalb der zur Verfügung stehenden Gesamtvergütung honoriert werden, gehören eine homöopathische Erstanamnese von mindestens 60 Minuten Dauer, bis zu vier Folgeanamnesen von jeweils mindestens 15 Minuten Dauer sowie bis zu zwei homöopathische Fallanalysen pro Jahr. "Das Interesse an diesen Behandlungsformen wächst bei den Versicherten stetig. Insofern wird hier ein Bedarf gedeckt - und das auf einer qualitativ hochwertigen Basis. Ich bin auf diesen Vertrag aber auch deshalb stolz, weil er wieder einmal zeigt, dass wir auf Landesebene sehr wohl in der Lage sind, innovative Versorgungsformen zu etablieren. Dazu benötigen wir keine staatlich verordnete Zuteilungsmedizin, wie sie aktuell vom Gesetzgeber offensichtlich leider favorisiert wird," so der Leiter der Ersatzkassenverbände in Bayern, Christian Bredl.
Ärzte, die ihre Patienten im Rahmen dieses Vertrags behandeln wollen, müssen die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" führen - derzeit sind dies bayernweit knapp 600 Haus- und Fachärzte - und mindestens einmal pro Jahr an einer von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannten homöopathischen Fortbildung oder einem entsprechenden Qualitätszirkel teilnehmen. "Für viele Hausärzte war die Homöopathie schon immer ein wichtiges Standbein in ihrer Praxis. Leider hat der Wegfall der Erstattungsfähigkeit zahlreicher naturheilkundlicher Medikamente in der gesetzlichen Krankenversicherung diesen Trend gebremst. Der nun mit den Arbeiter-Ersatzkassen geschlossene Vertrag kompensiert die vom Gesetzgeber mit der letzten Gesundheitsreform beschlossenen Einbußen zumindest zum Teil und kann dazu beitragen, die Homöopathie wieder zu einem festen Bestandteil im Leistungsspektrum der allgemeinärztlichen Praxen zu machen", so Dr. Gabriel Schmidt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVB.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.12.2006