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Aufklärung über verordnete Medikamente?!
Verfasst: 27.12.2006, 07:51
von Claer Suttner
Guten Morgen,
nachdem ich die ruhigen Weihnachtstage habe verstreichen lassen, möchte ich mit einem kleinen Problem melden:
Mein Hausarzt hat mir Anfang Dezember 2006 einige Medikamente verschrieben, deren Anwendung ich hinterfragen möchte. Es gibt nach dem Beipackzettel erhebliche Nebenwirkungen, offensichtlich passen die Medikamente auch nicht gut zusammen, Wechselwirkungen sind wohl nicht auszuschließen.
Ich hatte nun in der Arztpraxis ein Gespräch für eine Aufklärung in dieser Angelegenheit erbeten. Daraufhin wurde mir zugesagt, dass ein solches Gespräch eine Sonderleistung, eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGel) sei, die ich dann selbst bezahlen müsse.
Daraufhin war ich erst einmal schockiert und bin wieder abgezogen. Nun möchte ich hier um eine Info bitten, ob der Hinweis der Arztpraxis so in Ordnung geht. Muss mich nicht der Arzt im Zusammenhang mit seiner Verordnung aufklären und auf Fragen kostenlos antworten? Ich meine ja!
Ich danke schon jetzt für Rückmeldungen.
Es grüßt ins Forum:
Claer Suttner
Über verordnete Medikamente muss aufgeklärt werden
Verfasst: 27.12.2006, 12:57
von Herbert Kunst
Hallo Claer,
es gehört zu den Beratungspflichten des in Anspruch genommenen Arztes, über die verordneten Medikamente ausreichend aufzuklären. Dabei muss er auch auf Fragen des Patienten / der Patientin eingehen.
Ich kann nicht erkennen, dass der Arzt berechtigt wäre, für solche Dienstleistungen eine Individuelle Gesundheitsleistung (Igel) anzusetzen und privat zu berechnen. Das wäre Abzockerei; siehe auch unter
viewtopic.php?t=733&highlight=igel
Sollte der Arzt bei seiner Auffassung bleiben, sollte die Kassenärztliche Vereinigung bzw. die Krankenkasse angesprochen werden.
Gruß
Herbert Kunst
Medikamente: Beipackzettel im Test
Verfasst: 29.12.2006, 09:45
von Presse
Medikamente: Beipackzettel im Test - Zulassung nur, wenn 80 Prozent
der Testpersonen den Inhalt verstehen
Nur die Hälfte aller Patienten versteht die Beipackzettel von Medikamenten. Das ergab eine Umfrage des Instituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). 15 Prozent der Befragten werfen ihre Arzneimittel sogar weg, weil die Angaben über Nebenwirkungen sie verunsichern. Ab sofort muss deshalb auch der Beipackzettel einen Zulassungstest bestehen, berichtet die "Apotheken Umschau". Die Angaben werden von unterschiedlichen Altersgruppen bewertet. 80 Prozent der Teilnehmer müssen sie verstehen.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 1/2007 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung an Kunden abgegeben.
Mehr Pressetexte auch online:
http://www.GesundheitPro.de > Button Presse-Service (Fußleiste)
Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
Pressekontakt:
Kontakt:
Ruth Pirhalla
Pressearbeit
Tel.: 089 / 7 44 33-123
Fax: 089 / 744 33-459
E-Mail:
pirhalla@wortundbildverlag.de
Quelle: Pressemitteilung vom 29.12.2006 - Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei!
Aufklärung über Medikamente ärztliche Pflicht!
Verfasst: 17.01.2007, 11:57
von Herbert Kunst
Presse hat geschrieben: ... Nur die Hälfte aller Patienten versteht die Beipackzettel von Medikamenten. Das ergab eine Umfrage des Instituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). 15 Prozent der Befragten werfen ihre Arzneimittel sogar weg, weil die Angaben über Nebenwirkungen sie verunsichern. ...
Hallo,
diese Umstände zeigen noch deutlicher auf, wie wichtig eine ärztliche Aufklärung ist. Man darf die Patienten nicht mit "ihrem Baipackzettel" allein lassen. Oft finden sich darauf auch Horrorbotschaften, die man im Einzelfall - unter Abwägung aller Umstände - vernachlässigen kann. Das kann dann nur der Arzt abschätzen.
Ich kann daher allen Patienten nur dringend empfehlen, beim Arzt auf eine Aufklärung über verordnete Medikamente zu bestehen bzw. konkrete Fragen zu stellen. Darauf dann einzugehen ist ärztliche Pflicht!
Gruß
Herbert Kunst
Medikamenteinsatz & Aufklärungspflicht
Verfasst: 18.06.2007, 07:50
von Presse
Medikamenteinsatz & Aufklärungspflicht
Umfang der Aufklärungspflicht vor dem ersten Einsatz eines Medikaments, dessen Wirksamkeit in der konkreten Behandlungssituation zunächst erprobt werden soll
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.4.2007 - VI ZR 108/06 -
Leitsätze:
a) Der Arzt hat den Patienten vor dem ersten Einsatz eines Medikaments, dessen Wirksamkeit in der konkreten Behandlungssituation zunächst erprobt werden soll, über dessen Risiken vollständig aufzuklären, damit der Patient entscheiden kann, ob er in die Erprobung überhaupt einwilligen oder ob er wegen der möglichen Nebenwirkungen darauf verzichten will.
b) Kann ein Patient zu der Frage, ob er bei zutreffender ärztlicher Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, nicht persönlich angehört werden (hier: wegen schwerer Hirnschäden), so hat das Gericht aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob der Patient aus nachvollziehbaren Gründen in einen ernsthaften Entscheidungskonflikt geraten sein könnte.
Volltext unter
http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?071907
Zuviel Medikamente - Verordnungen kritisch hinterfragen
Verfasst: 01.01.2008, 09:19
von Herbert Kunst
Zuviel Medikamenten - Verordnungen - Mehr Kritik!
Es erscheint dringend geboten, dass Ärzte intensiver über verordnete Medikamente aufklären / infomieren. Es darf nicht sein, dass der Arzt lediglich auf den Beipackzettel verweist; er ist m.E. persönlich zu weiteren Informationen verpflichtet.
Aktuelle besorgniserregende Mitteilung sollten Patienten animieren, kritischer mit Medikamenten umzugehen und Verordnungen auch selbst zu hinterfragen.
Beipackzettel - Risiken und Nebenwirkungen
viewtopic.php?t=3304&highlight=beipackzettel
Beipackzettel wird von vielen Patienten nicht verstanden
viewtopic.php?t=5567&highlight=beipackzettel
Gesünder ohne Medikamente! Mehr Zuwendung für Ältere!
viewtopic.php?t=6880&highlight=beipackzettel
Wie sicher sind unsere Arzneimittel?
viewtopic.php?t=6254&highlight=beipackzettel
Wie sicher sind unsere Arzneimittel?
viewtopic.php?t=3577&highlight=beipackzettel
Arzneimittel-Nebenwirkungen - Achtung Autofahrer
viewtopic.php?t=3804&highlight=beipackzettel
Gruß und alles Gute im Neuen Jahr!
Herbert Kunst
Verfasst: 02.01.2008, 00:04
von enno
hallo
habe meinem mann auch schon eine art penizilin gegeben,die laut beipackzettel,für sein krankheitsblid nicht geeignet ist(er hat es überlebt".
ich habe es getan,um nicht noch mal erleben zu dürfen ,wie es ist ,wenn ein mensch erstickt.
wissen ärzte,wirklich immer ob sie das richtige tun,oder machen sie"irgendetwas"??
mfg enno