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Künstliche Ernährung der Mutter verweigert

Verfasst: 21.12.2006, 08:15
von VDAB
Künstliche Ernährung der Mutter verweigert
OLG Frankfurt stärkt Rechte von Angehörigen


Frankfurt a. M. (mee). Verweigert ein Angehöriger seine Zustimmung zu lebensverlängernden Maßnahmen für einen Pflegebedürftigen, so ist dieser nicht grundsätzlich ungeeignet als Betreuer des Pflegebedürftigen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ( AZ.: 20 W 52/06 ) hat entschieden, dass vielmehr ausschlaggebend ist, ob diese Entscheidung dem Willen der pflegebedürftigen Person entspricht.
Wie die Ärztezeitung berichtet, hatte im konkreten Fall eine Frau die Zustimmung zur künstlichen Ernährung ihrer pflegebedürftigen Mutter verweigert. Das Amtsgericht Darmstadt hatte daraufhin die Bestellung der Frau zur Betreuerin der Mutter abgelehnt. Die Frau sei als Betreuerin ungeeignet, da sie ihre Mutter verhungern lassen wolle, so die richterliche Begründung. Stattdessen wurde ein Berufsbetreuer bestellt. Anders urteilte das Landgericht Darmstadt und ließ die Frau als Betreuerin zu. Das OLG Frankfurt bestätigte diese Auffassung. Beide Gerichte hielten es für erforderlich, dass bei der Auswahl eines Betreuers verwandtschaftliche und persönliche Beziehung Berücksichtigung finden. Das Wohl eines Betreuten sei nicht gefährdet, wenn ein Betreuer entsprechend dem Willen des Pflegebedürftigen lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt.

Den Beschluss des OLG finden Sie hier:
http://web2.justiz.hessen.de/migration/ ... w05206.pdf

Quelle: Mitteilung vom 20.12.2006
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
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Patientenautonomie wurde gestärkt!

Verfasst: 25.12.2006, 08:31
von Rob Hüser
VDAB hat geschrieben: .... Künstliche Ernährung der Mutter verweigert .... Das Wohl eines Betreuten sei nicht gefährdet, wenn ein Betreuer entsprechend dem Willen des Pflegebedürftigen lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt. ....


Diese Entscheidung ist im Sinne der Patientenautonomie ergangen. Ein Rechtlicher Betreuer, der dem Willen des Betroffenen entspricht, handelt vorschriftsmäßig, also korrekt. Es wäre geradezu widersinnig, bei einem solchen Verhalten Pflichtwidrigkeit zu unterstellen und eine Ablösung des Betreuers vorzunehmen. - Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist geradezu eine Aufmunterung dazu, den Patientenwillen noch stärker in den Mittelpunkt aller Erwägungen zu stellen. Die Entscheidung stärkt auch die Rolle von Angehörigen bei der Auswahl und Einsetzung als Rechtliche Betreuer. - Man kann nur sagen: Bravo! Solche Beschlüsse werden den Bedürfnissen der Menschen gerecht und verdienen eine Herausstellung!

Rob Hüser