23-Jähriger soll Selbstmördern Todespillen verkauft haben
Donnerstag, 14. Dezember 2006
Wuppertal - In einem bundesweit einmaligen Prozess muss sich ab Freitag ein 23-Jähriger vor dem Landgericht Wuppertal verantworten, einer Selbstmordgefährdeten über das Internet todbringende Medikamente verkauft zu haben. Sechs der 18 belieferten Kunden des Beschuldigten starben laut Anklage nach Einnahme der verschreibungspflichtigen Arzneien; sieben weitere konnten gerettet werden, nachdem sie bis zu einer Woche im Koma gelegen hatten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Wuppertaler besonders schwere Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vor; die Höchststrafe dafür beträgt zehn Jahre. Dagegen ist Beihilfe zum Selbstmord nach deutschem Recht nicht strafbar.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=26792
Selbstmördern Todespillen verkauft
Moderator: WernerSchell
Der Tod kam aus dem Internet
Weitere Informationen unter
Der Tod kam aus dem Internet
http://www.ksta.de/html/artikel/1166164255151.shtml
Angeklagter gesteht Todespillen-Deals im Internet
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 57,00.html
Der Tod kam aus dem Internet
http://www.ksta.de/html/artikel/1166164255151.shtml
Angeklagter gesteht Todespillen-Deals im Internet
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 57,00.html
Selbstaufwertung, Geldfluss, Erlösermentalität, Kriminalität
Aus: Newsletter patientenverfuegung.de vom 16.12.2006:
" Mit einem umfassenden Geständnis des Angeklagten Kejdi S. hat vor der Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts am Freitag ein bundesweit einmaliger Prozess um den Internet-Verkauf von Todespillen an Selbsttötungswillige bzw. - gefährdete begonnen.
Es sei ihm nicht um Profit gegangen, lässt der 23jährige seinen Verteidiger vortragen. Vielleicht stimmt dies für die Anfangsphase. Im Prozess ist die Rede von Parallelwelten, einem eigentümlichen Bann, den das Chatten in Internetforen mit Lebensmüden auf den Angeklagten ausgeübt habe. Das Thema hat S. dann nicht mehr losgelassen, er fühlte sich als „Helfer in der Not“, der über Möglichkeiten des Freitods Bescheid weiß, wichtig und bedeutend. Schließlich fing er an, verschreibungspflichtige Medikamente zu besorgen und gegen Geld oder Geschenke an Suizidwillige abzugeben.
Wir werden Zeuge einer aus anderen Zusammenhängen bekannten, hochgefährlichen Mischung, die ihre eigenen Dynamik entwickelt: Selbstaufwertung (verstärkt durch die Sterbehelfern i.d.R. entgegengebrachte große Dankbarkeit der Betroffenen!), Faszination von fremder Todessehnsucht, Geldfluss, Erlösermentalität, Abwehr von (selbst-)kritischer Reflexion, Verantwortungslosigkeit, Grenzüberschreitung zur Kriminalität ...
Das Delikt: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz - in schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahren Haft. Eine Anklage wegen eines Kapitalverbrechens kommt hingegen nicht in Frage. Da Selbsttötung in Deutschland nicht strafbar ist, kann auch die Beihilfe dazu nicht strafrechtlich verfolgt werden. "
----------------------
Weitere Quellen:
http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland ... nt=1032994
http://www.westfaelische-rundschau.de/w ... dbserver=1
http://www.faz.net/s/Rub21DD40806F8345F ... ntent.html
" Mit einem umfassenden Geständnis des Angeklagten Kejdi S. hat vor der Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts am Freitag ein bundesweit einmaliger Prozess um den Internet-Verkauf von Todespillen an Selbsttötungswillige bzw. - gefährdete begonnen.
Es sei ihm nicht um Profit gegangen, lässt der 23jährige seinen Verteidiger vortragen. Vielleicht stimmt dies für die Anfangsphase. Im Prozess ist die Rede von Parallelwelten, einem eigentümlichen Bann, den das Chatten in Internetforen mit Lebensmüden auf den Angeklagten ausgeübt habe. Das Thema hat S. dann nicht mehr losgelassen, er fühlte sich als „Helfer in der Not“, der über Möglichkeiten des Freitods Bescheid weiß, wichtig und bedeutend. Schließlich fing er an, verschreibungspflichtige Medikamente zu besorgen und gegen Geld oder Geschenke an Suizidwillige abzugeben.
Wir werden Zeuge einer aus anderen Zusammenhängen bekannten, hochgefährlichen Mischung, die ihre eigenen Dynamik entwickelt: Selbstaufwertung (verstärkt durch die Sterbehelfern i.d.R. entgegengebrachte große Dankbarkeit der Betroffenen!), Faszination von fremder Todessehnsucht, Geldfluss, Erlösermentalität, Abwehr von (selbst-)kritischer Reflexion, Verantwortungslosigkeit, Grenzüberschreitung zur Kriminalität ...
Das Delikt: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz - in schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahren Haft. Eine Anklage wegen eines Kapitalverbrechens kommt hingegen nicht in Frage. Da Selbsttötung in Deutschland nicht strafbar ist, kann auch die Beihilfe dazu nicht strafrechtlich verfolgt werden. "
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Weitere Quellen:
http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland ... nt=1032994
http://www.westfaelische-rundschau.de/w ... dbserver=1
http://www.faz.net/s/Rub21DD40806F8345F ... ntent.html
Selbstmord-Pillenhändler muss in Haft
Selbstmord-Pillenhändler muss in Haft
Drei Jahre und neun Monate muss ein 23-jähriger Wuppertaler ins Gefängnis. Er hatte im Internet Selbstmord-Pillen verkauft. Durch die Einnahme des Medikamenten-thingy starben zwei Menschen, sieben weitere fielen ins Koma.
Rein juristisch war es ein schwieriger Fall. Denn Beihilfe zum Selbstmord ist nicht strafbar. Die Richter verurteilten den Mann denn auch wegen unerlaubten Handels mit Arzneimitteln in 16 Fällen zu drei Jahren und neun Monaten Haft.
...
Weiter unter
http://www.wdr.de/themen/panorama/21/ta ... e=panorama
Quelle: tagesschau-newsletter vom 24.01.2007
Drei Jahre und neun Monate muss ein 23-jähriger Wuppertaler ins Gefängnis. Er hatte im Internet Selbstmord-Pillen verkauft. Durch die Einnahme des Medikamenten-thingy starben zwei Menschen, sieben weitere fielen ins Koma.
Rein juristisch war es ein schwieriger Fall. Denn Beihilfe zum Selbstmord ist nicht strafbar. Die Richter verurteilten den Mann denn auch wegen unerlaubten Handels mit Arzneimitteln in 16 Fällen zu drei Jahren und neun Monaten Haft.
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http://www.wdr.de/themen/panorama/21/ta ... e=panorama
Quelle: tagesschau-newsletter vom 24.01.2007
Geschäftemachen mit dem Tod
Deutsche Hospiz Stiftung fordert Straftatbestand gegen das Geschäftemachen mit dem Tod
Heute zu entscheidender Wuppertaler Fall zeigt Dringlichkeit politischen Handelns
Dortmund. „Solange es keinen Straftatbestand gegen das Geschäftemachen mit dem Tod gibt, kann sich jeder, vom Studenten bis zur Schweizer Sterbehelferorganisation, das Leid suizidgefährdeter Menschen zu Nutze machen“, warnt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Wie dringlich eine solche gesetzliche Regelung ist, zeigt der heute vor dem Wuppertaler Landgericht zur Entscheidung stehende Fall. Ein Student ist in 16 Fällen angeklagt, über das Internet erhebliche Mengen Tod bringender Mittel verkauft zu haben. Sechs seiner „Kunden“ kamen dadurch zu Tode.
„Dieser Fall zeigt deutlich, wie groß die Gefahr der Kommerzialisierung des Suizids ist“, erklärt Brysch. Gerade das Internet stellt sich dabei als Plattform nahezu unerschöpflicher Möglichkeiten dar. Die Staatsanwaltschaft Landshut ermittelt in einem weiteren, gleich gelagerten Fall. Die Anonymität macht es Verkäufern und verzweifelten Menschen gleichermaßen leicht. Der wachsende Markt hat sich in Deutschland bereits durch Sterbehelferorganisationen professionalisiert. Das ist eine deutliche qualitative Änderung im Bereich der Vermittlung von Selbsttötungs-Möglichkeiten. Dabei schieben Anbieter wie der angeklagte Student nicht einmal mehr Altruismus vor, wie dies die Sterbehelfer aus der Schweiz tun, sondern lassen ihr Gewinnstreben klar erkennen. „Hier ist die Politik dringend zum Handeln aufgefordert. Ein entsprechender Gesetzesantrag, der durch Saarland, Thüringen und Hessen bereits 2006 in den Bundesrat eingebracht wurde, muss so schnell wie möglich geltendes Recht werden“, fordert Brysch.
Wichtige Fakten:
Der Vertrieb von nicht zugelassenen Medikamenten ist in Deutschland verboten. Anders sieht das bei der gewerbsmäßigen Vermittlung von assistiertem Suizid aus. Sie ist eine auf Gewinn ausgerichtete Leistung und in Deutschland nicht verboten. Gleiches gilt für die geschäftsmäßige Vermittlung von assistiertem Suizid. Sie setzt allein die Wiederholung einer solchen Vermittlung voraus. Im Gegensatz zum deutschen Recht darf ein Arzt in der Schweiz Tod bringende Mittel verschreiben. Da dort auch nur die gewerbsmäßige Vermittlung, also die beim Täter auf Gewinn ausgerichtete Vermittlung unter Strafe gestellt ist, können Repräsentanten Schweizer Sterbehelferorganisationen auch bei Gewinnerzielung nicht bestraft werden, weil sie selbst nicht tätig werden.
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Andrea Breddermann
Tel. 030 / 2 84 44 84 2
E-Mail: breddermann@hospize.de
Quelle: Pressemitteilung 05-07 24. Januar 2007
Heute zu entscheidender Wuppertaler Fall zeigt Dringlichkeit politischen Handelns
Dortmund. „Solange es keinen Straftatbestand gegen das Geschäftemachen mit dem Tod gibt, kann sich jeder, vom Studenten bis zur Schweizer Sterbehelferorganisation, das Leid suizidgefährdeter Menschen zu Nutze machen“, warnt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Wie dringlich eine solche gesetzliche Regelung ist, zeigt der heute vor dem Wuppertaler Landgericht zur Entscheidung stehende Fall. Ein Student ist in 16 Fällen angeklagt, über das Internet erhebliche Mengen Tod bringender Mittel verkauft zu haben. Sechs seiner „Kunden“ kamen dadurch zu Tode.
„Dieser Fall zeigt deutlich, wie groß die Gefahr der Kommerzialisierung des Suizids ist“, erklärt Brysch. Gerade das Internet stellt sich dabei als Plattform nahezu unerschöpflicher Möglichkeiten dar. Die Staatsanwaltschaft Landshut ermittelt in einem weiteren, gleich gelagerten Fall. Die Anonymität macht es Verkäufern und verzweifelten Menschen gleichermaßen leicht. Der wachsende Markt hat sich in Deutschland bereits durch Sterbehelferorganisationen professionalisiert. Das ist eine deutliche qualitative Änderung im Bereich der Vermittlung von Selbsttötungs-Möglichkeiten. Dabei schieben Anbieter wie der angeklagte Student nicht einmal mehr Altruismus vor, wie dies die Sterbehelfer aus der Schweiz tun, sondern lassen ihr Gewinnstreben klar erkennen. „Hier ist die Politik dringend zum Handeln aufgefordert. Ein entsprechender Gesetzesantrag, der durch Saarland, Thüringen und Hessen bereits 2006 in den Bundesrat eingebracht wurde, muss so schnell wie möglich geltendes Recht werden“, fordert Brysch.
Wichtige Fakten:
Der Vertrieb von nicht zugelassenen Medikamenten ist in Deutschland verboten. Anders sieht das bei der gewerbsmäßigen Vermittlung von assistiertem Suizid aus. Sie ist eine auf Gewinn ausgerichtete Leistung und in Deutschland nicht verboten. Gleiches gilt für die geschäftsmäßige Vermittlung von assistiertem Suizid. Sie setzt allein die Wiederholung einer solchen Vermittlung voraus. Im Gegensatz zum deutschen Recht darf ein Arzt in der Schweiz Tod bringende Mittel verschreiben. Da dort auch nur die gewerbsmäßige Vermittlung, also die beim Täter auf Gewinn ausgerichtete Vermittlung unter Strafe gestellt ist, können Repräsentanten Schweizer Sterbehelferorganisationen auch bei Gewinnerzielung nicht bestraft werden, weil sie selbst nicht tätig werden.
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Andrea Breddermann
Tel. 030 / 2 84 44 84 2
E-Mail: breddermann@hospize.de
Quelle: Pressemitteilung 05-07 24. Januar 2007
Drei Jahre Haft fuer Handel mit grausamen Selbstmordpillen
Drei Jahre Haft fuer Handel mit grausamen Selbstmordpillen
Skrupellos bot ein 23-jaehriger Wuppertaler auf seiner Homepage Tabletten an, mit denen man sich „sicher umbringen“ koenne. Sieben Kaeufer fielen ins Koma, zwei starben, einer verlor fast beide Beine. Als besonders schlimm befanden die Richter die Art und Weise, wie der Verkaeufer fuer seine Mittel warb.
DIE WELT 24.01.07
http://www.welt.de/data/2007/01/24/1187984.html
Quelle: ALfA-Newsletter 04/07 vom 26.01.2007
Skrupellos bot ein 23-jaehriger Wuppertaler auf seiner Homepage Tabletten an, mit denen man sich „sicher umbringen“ koenne. Sieben Kaeufer fielen ins Koma, zwei starben, einer verlor fast beide Beine. Als besonders schlimm befanden die Richter die Art und Weise, wie der Verkaeufer fuer seine Mittel warb.
DIE WELT 24.01.07
http://www.welt.de/data/2007/01/24/1187984.html
Quelle: ALfA-Newsletter 04/07 vom 26.01.2007