Krankenhäuser haften für Verletzungen von Patienten beim Einschieben in den Krankenwagen
Patienten haben gegen das sie behandelnde Krankenhaus einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sie derart ungeschickt in den Krankenwagen geschoben werden, dass sie sich hierbei Verletzungen zuziehen. Das gilt auch, wenn plötzliche Bewegungen des Patienten mitursächlich für die Verletzungen waren. Es ist Aufgabe des Krankenwagen-Personals, solche Bewegungen durch eine ausdrückliche Warnung oder durch ein Absichern des Patienten zu verhindern.
Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 1.2.2006 - 3 U 182/05 -
Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 28.11.2006
Siehe Urteilsschrift > http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm ... 60201.html
Verletzung beim Einschieben in Krankenwagen - Haftung!
Moderator: WernerSchell