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Justizskandal wg. künstlicher Ernährung für Schwerbehinderte

Verfasst: 17.11.2006, 08:12
von Putz / Steldinger, RAe
Presseerklärung der
Medizinrechtlichen Sozietät
Rechtsanwälte
Wolfgang PUTZ & Beate STELDINGER,
Quagliostr. 7, 81543 München,

Sterbefall in Neuötting ist Justizskandal!

Frau. W. lebt seit 1949 im Pflegeheim St.Paulusstift in Neuötting. Seit Geburt leidet Frau W. unter einer leichten geistigen und körperlichen Behinderung und ist seit Jahren taubstumm. Seitens des Pflegepersonals wurde Frau W. stets als liebevolle und nette Heimbewohnerin bezeichnet. Seit einem Schlaganfall im Jahre 2005 trat bei Frau W. ein massiver physischer und psychischer Abbau ein. Frau W. erblindete völlig und ist seither halbseitig gelähmt. Der Pflegezustand von Frau W. war und ist jedoch auch heute noch einwandfrei. Dies hat die Heimaufsicht gestern überprüft und bestätigt. Vermutlich in Folge eines weiteren Schlaganfalls im August diesen Jahres kam es zu einer weiteren Verschlechterung. Frau W. schlug und trat um sich und verweigerte immer häufiger die Nahrungsaufnahme. Aus Sicht des behandelnden Arztes, der Frau W. seit 16 Jahren betreut, war die Anlage ein Magensonde durch die Bauchdecke erforderlich, um Frau W. weiterhin mit den erforderlichen Medikamenten, insbesondere Psychopharmaka, zu versorgen. Gleichzeitig sei über die Magensonde die künstliche Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit möglich um die weitere gesundheitliche Entwicklung abzuwarten. Der Bruder und Betreuer von Frau W. erklärte, dass es sicher nicht dem Wille von Frau W. entspräche im vorliegenden Zustand über eine Magensonde ernährt zu werden. Der Betreuer stimmte jedoch der Anlage zu, da die Magensonde zur medikamentösen Versorgung zwingend erforderlich war. Trotz der Anlage der Magensonde am 21.10.2006 verschlechterte sich der Gesundheitszustand von Frau W. drastisch. Aufgrund des weiteren Gehirnabbaus zeigt Frau W. seit Anfang November keine Reaktionen mehr. Nach Einschätzung eines neurologischen Bezirkskrankenhauses liegt ein irreversibler zum Tode führender Gehirnabbauprozess vor. Eine Indikation für eine weitere Behandlung ist aus ärztlicher Sicht nicht mehr gegeben. Der behandelnde Hausarzt hat daher in Absprache mit dem Betreuer die Absetzung der weiteren Nahrungszufuhr über die Magensonde angeordnet um ein natürliches Sterben von Frau W. zuzulassen. Flüssigkeit und Medikamente wurden jedoch weiterhin zugeführt damit Frau nicht leiden muss. Eine Woche nach Beendigung der Nahrungszufuhr wurde Frau W. am 10.11.2006 in anderer Sache vom zuständigen Vormundschaftsrichter und einer Verfahrenspflegerin aufgesucht. Ohne genauere Überprüfung der Umstände wurde dem Bruder die Betreuung von Frau W. mit sofortiger Wirkung entzogen, ein neue Betreuerin eingesetzt und die weitere Ernährung von Frau W. angeordnet. Dies ist unter den gegebenen Umständen eine rechtswidrige Zwangsernährung. Der zuständige Vormundschaftsrichter begründet seine Entscheidung damit, dass zum einen für die Absetzung der künstlichen Ernährung eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich gewesen sei, zum anderen eine medizinische Indikation für die weitere Ernährung vorläge. Ersteres ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs falsch. Liegt nach ärztlicher Einschätzung für eine weitere medizinische Behandlung, nichts anderes ist die künstliche Ernährung durch die Magensonde, keine Indikation mehr vor, so muss die künstliche Ernährung im Einverständnis mit dem Betreuer eingestellt werden. Zweiteres wurde von den behandelnden Ärzten im Bezirkskrankenhaus und im Heim verneint.

Als Anlage fügen wir eine Presseerklärung des Pflegeheims St.Paulusstift bei. - << siehe unten >>

Für weitere Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.

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PUTZ & STELDINGER
Medizinrechtliche Sozietät
Quagliostr. 7
81543 München
Tel: 089/ 65 20 07
Fax: 089/ 65 99 89
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Presseerklärung der Jacob Friedrich Bussereau Stiftung
zum Pressebericht „Ohne uns wäre die Frau elendig gestorben“
der Passauer Neuen Presse vom 14.11.06


Zu den Vorwürfen, einer schwerbehinderten Bewohnerin wäre ohne richterliche Genehmigung über eine Woche lang keine Nahrung zugeführt worden, nehmen wir wie folgt Stellung:

Als christliche Stiftung steht das Wohlergehen der Heimbewohner/innen im Mittelpunkt unserer Begleitung und Förderung nach dem Prinzip der assistierenden Hilfen. Durch umfangreiche Neubaumaßnahmen leben die Bewohner/innen in unserer Einrichtung in Neuötting seit Jahren in kleinen Wohngruppen mit 6 – 8 Plätzen, erhalten individualisierte Förderangebote in der hauseigenen Tagesstruktur und Förderstätte oder gehen tagsüber in die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.
Jede/r Bewohner/in kann sich entsprechend ihrer/seiner individuellen Möglichkeiten für eine Außenwohngruppe oder ambulante Wohnform entscheiden.

Frau A. W. lebt seit 1949 in unserer Einrichtung für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen in Neuötting. Frau A. W. lag am Tag der Begehung durch den Amtsrichter nicht wie berichtet „zusammengekauert auf dem Bett und keuchte vor sich hin“, sondern Frau W. nimmt unbewusst eine Embrionalstellung ein, die ihr Geborgenheit und Orientierung gibt (Nestlagerung). Dementsprechend wurde sie auch in dieser Position mit speziellen Kissen gelagert (Basale Stimulation). Trotz atmungserleichternder Lagerung kam es bei Frau A. W. immer öfter aufgrund des allgemeinen Abbauprozesses zu einer starken Muskelschwächung.

Auch die neue, vom Amtsrichter eingesetzte Betreuerin, attestierte einen einwandfreien Pflegezustand und die zusätzlichen unterstützenden Maßnahmen durch unser engagiertes Personal wurden positiv aufgenommen.

Frau A. W. erhielt wegen ihres schweren Krankheitsbildes umfangreiche Rehamaßnahmen.

Im Einvernehmen zwischen dem behandelnden Hausarzt und dem gesetzlichen Betreuer wurde dann eine PEG-Sonde zur Medikamenten- und Flüssigkeitszufuhr implantiert. Ergänzend wurde Sondennahrung verabreicht.

Zudem wurde neben der medikamentösen Behandlung und einer sehr liebevollen Umsorgung durch das gesamte Gruppenpersonal, wie häufiger Zuwendung und Sitzwachen, Besuche von Freunden, u. a. auch durch Massagen mit verschiedenen Ölen und Düften zur Stimulierung des Geruchssinns und der Körperselbstwahrnehmung vielfältige Hilfen geleistet.

Nachdem sich der Gesundheitszustand von Frau W. trotz Sondenernährung weiter verschlechterte, wurde durch den behandelnden Hausarzt in Absprache mit dem gesetzlichen Betreuer die Absetzung der weiteren Nahrungszufuhr – außer Flüssigkeit und Medikamente – über die Sonde an das Betreuungs- und Pflegepersonal verfügt, weil kein vernünftiges Therapieziel mehr erreichbar war und der Patientenwille einer weiteren Lebensverlängerung entgegen stand.

Die Mitarbeiter der Wohngruppe von Frau A. W. haben dann der schriftlich vorliegenden medizinischen Anordnung des behandelnden Arztes sowie der schriftlichen Anweisung des gesetzlichen Betreuers Folge geleistet.

Frau W. erhielt während der Zeit der Absetzung von Flüssignahrung weiterhin hochkalorische Energieflüssigkeit, Süßes, Butter, Tee, oral zugeführt.

Auf eine weitergehende Erklärung zu den erhobenen Vorwürfen möchten wir zum jetzigen Zeitpunkt im Hinblick auf die beteiligten Personen bis zum Abschluss der Untersuchungen verzichten.

Herxheim, den 15.11.2006
Jacob Friedrich Bussereau Stiftung
Vinzenz du Bellier
- Vorstand -

Justizskandal um Sterbefall im Pflegeheim ...

Verfasst: 18.11.2006, 08:58
von Putz / Steldinger - RAe
Putz & Steldinger - Rechtsanwälte - Medizinrechtliche Sozietät

Einladung zur Pressekonferenz
Mittwoch, 22. 11. 2006
11.00 Uhr
Quagliostraße 7 (Anwaltskanzlei)
81543 München

Justizskandal um Sterbefall im Pflegeheim St.-Paulus-Stift in Neuötting

Der vermeintliche Pflegeskandal in Neuötting, über den die Medien berichteten, erweist sich inzwischen als Justizskandal. Tatsächlich wurde durch das rechtswidrige Verhalten des Amtsgerichtsdirektors von Altötting und der Verfahrenspflegerin der Sterbeprozess einer irreversibel und todkranken Frau durch richterliche Anordnung einer künstliche Lebensverlängerung unterbrochen. Die jetzige Behandlung ist medizinisch nicht vertretbar und widerspricht Recht und ärztlichem Ethos.

Auf unserer Homepage finden Sie eine aktuelle Presseerklärung:
http://www.putz-medizinrecht.de/start.p ... ungen.html

In der Pressekonferenz werden Vertreter des Heimes sowie prominente Sachverständige aus Medizin und Recht erstmals öffentlich zu dem Fall Stellung nehmen. Darüber hinaus werden wir erst am kommenden Mittwoch über die neueste sensationelle Entwicklung dieses Falles der Öffentlichkeit berichten.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.11.2006
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Totschlag durch Unterlassen oder „Sterben-Duerfen“

Verfasst: 18.11.2006, 09:03
von Pat.Verf. Newsletter
Totschlag durch Unterlassen oder „Sterben-Dürfen“
- werden wir von einer Klagewelle heimgesucht, von "Skandalen" überzogen?


<< Drama im Pflegeheim
Neuötting - Ein trauriger Fall beschäftigt seit dieser Woche die Staatsanwaltschaft Traunstein. Elfriede H. (Name geändert), blind, taubstumm und seit Geburt geistig behindert, wäre beinahe verhungert .... auf Anordnung ihres Bruders. Doch die behinderte Frau konnte selbst ihren Willen nie äußern ....
Nun klagt eine Anwältin: „Das war versuchter Totschlag!” Oder war es Gnade für eine Frau, die ohnehin sterben will? ...
Richter Michalke ... kündigt ihrem Bruder die Betreuung. Gund: „schwerwiegende Pflichtverletzung”. Er habe die Sondenernährung „untersagt, ohne die erforderliche richterliche Zustimmung einzuholen” ...
Anwältin Sabine Mayer ... hat gegen die Pfleger im Heim, gegen den Arzt und Alfons H. Strafanzeige erstattet. ...
Der Hausarzt ist erschüttert über die Vorwürfe der Anwältin. Seit 16 Jahren betreue er Elfriede H. Er sei sicher gewesen, dass der als Betreuer eingesetzte Bruder berechtigt gewesen sei, die Entscheidung zu treffen. ...>>
Ausführlich: http://www.ovb-online.de/news/bayern/ob ... d8f3ad70ef


In einer Pressemitteilung vom 16.11.2006 bezeichnet die Kanzlei Putz / Steldinger, München, die Intervention des Richters als „Justizskandal“ [Frau H. wird hier Frau W. genannt]:

<< ... Seit einem Schlaganfall im Jahre 2005 trat bei Frau W. ein massiver physischer und psychischer Abbau ein. Frau W. erblindete völlig und ist seither halbseitig gelähmt. Der Pflegezustand von Frau W. war und ist jedoch auch heute noch einwandfrei. Dies hat die Heimaufsicht gestern überprüft und bestätigt. Vermutlich in Folge eines weiteren Schlaganfalls im August diesen Jahres kam es zu einer weiteren Verschlechterung. Frau W. schlug und trat um sich und verweigerte immer häufiger die Nahrungsaufnahme ...
Trotz der Anlage der Magensonde am 21.10.2006 verschlechterte sich der Gesundheitszustand von Frau W. drastisch. Aufgrund des weiteren Gehirnabbaus zeigt Frau W. seit Anfang November keine Reaktionen mehr. Nach Einschätzung eines neurologischen Bezirkskrankenhauses liegt ein irreversibler zum Tode führender Gehirnabbauprozess vor. Eine Indikation für eine weitere Behandlung ist aus ärztlicher Sicht nicht mehr gegeben. Der behandelnde Hausarzt hat daher in Absprache mit dem Betreuer die Absetzung der weiteren Nahrungszufuhr über die Magensonde angeordnet um ein natürliches Sterben von Frau W. zuzulassen. ...
Ohne genauere Überprüfung der Umstände wurde dem Bruder die Betreuung von Frau W. mit sofortiger Wirkung entzogen, ein neue Betreuerin eingesetzt und die weitere Ernährung von Frau W. angeordnet. Dies ist unter den gegebenen Umständen eine rechtswidrige Zwangsernährung. ... >>
Ausführlich: http://www.putz-medizinrecht.de/start.p ... ungen.html

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Gestern im Fernsehen, Videochat: (Ver)erben und Patientenverfügung
<< Premiere in der ARD: Zum ersten Mal gab es gestern einen Videochat. Die Zuschauer hatten nach der Sendung Gelegenheit, eine Stunde mit Peter Escher und zwei Expertinnen ins "Gespräch" zu kommen. Die Resonanz war überwältigend. >>

Zum Videochat zum Thema Erben/ Vererben sowie zur Patientenverfügung (mit Gita Neumann vom Humanistischen Verband) siehe hier:
http://www.mdr.de/escher/3764866.html

Empfohlene Links:
http://www.mdr.de/escher/3760644.html

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 17.11.2006

Der Wille ist entscheidend = Selbstbestimmungsrecht

Verfasst: 19.11.2006, 08:07
von Brunhilde Keppler
Guten Morgen!

Weil ich gerade in diesem Forum an anderer Stelle einen Text geschrieben habe, auch hier eine kurze Meinungsäußerung:

Ich denke, dass die Ärzte und auch wir Pflegekräfte endlich lernen müssen, den wirklichen Willen der Patienten, der pflegebedürftigen Menschen, ernst zu nehmen und zu beachten. Unser Handeln soll zwar immer dem Wohl der uns anvertrauten Personen dienen, aber entscheidend ist letztlich immer der Wille, ggf. durch den Rechtsvertreter geäußert. Wer will da widersprechen?!

Das meint - mit vielen Grüßen ins Forum
Brunhilde

Verfasst: 23.11.2006, 08:05
von Ärztliche Praxis
Strafanzeige auch gegen Hausarzt

Rechtsstreit um künstliche Ernährung für Schwerstbehinderte
Das Schicksal einer künstlich ernährten schwerstbehinderten Frau in einem Heim im bayerischen Neuötting wird immer mehr zum juristischen Tauziehen zwischen Befürwortern und Gegnern der Sterbehilfe.


22.11.06 - Die auf Medizinrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Putz & Steldinger erstattete Anzeige wegen Rechtsbeugung und Körperverletzung gegen den zuständigen Vormundschaftsrichter am Amtsgericht Altötting. Dieser hatte angeordnet, dass die geistig behinderte und blinde sowie taubstumme 74 Jahre alte Frau gegen den Willen ihres Bruders und gesetzliche Betreuer erneut künstlich ernährt wird.

Der Bruder hatte die künstliche Ernährung der seit 50 Jahren in dem Heim lebenden Frau dagegen im Einvernehmen mit dem Arzt der Frau und dem Pflegepersonal einstellen lassen. Wolfgang Putz sprach am Mittwoch in München von einem Justizskandal. "Das ist Sterbensverlängerung statt Lebensverlängerung." Die Anordnung des Richters verstoße gegen höchstrichterliche Entscheidungen.

Der Fall hatte vor einer Woche bundesweit Aufsehen erregt. Bei einem Besuch in dem Neuöttinger Heim einer privaten Stiftung stellten der Vormundschaftsrichter und seine Verfahrenspflegerin fest, dass die Ernährung der Patientin über eine Magensonde bereits seit Tagen eingestellt worden war. Stattdessen erhielt die 74-Jährige nur noch Flüssigkeit und Medikamente. Der Richter entzog daraufhin dem Bruder der Frau die Betreuung und setzte eine neue Betreuerin ein. Außerdem ordnete er an, die künstliche Ernährung sofort wieder aufzunehmen.

Sterbensverlängerung statt Lebensverlängerung?

Auch der Hausarzt der 74-Jährigen wurde ausgetauscht. Die neue Betreuerin plant nach Angaben der Heimleitung zudem, die Frau in ein anderes Heim zu verlegen. Die Verfahrenspflegerin, eine Rechtsanwältin, erstattete Strafanzeige wegen versuchter Tötung gegen den Bruder der Frau und den Hausarzt sowie die Heimverantwortlichen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelt.

Putz, der auch am Zustandekommen von amtlichen Leitfäden für Patientenverfügungen beteiligt war, schilderte bei einer Pressekonferenz in München die Rechtslage. Demnach muss ein Gericht nur dann über die Beendigung der künstlichen Ernährung entscheiden, wenn der behandelnde Arzt die Ernährung für geboten hält, der Betreuer sie aber ablehnt. Im Fall der Neuöttinger Patientin sei das Ende der Ernährung über die Magensonde aber in vollstem Einvernehmen aller Beteiligten beschlossen worden. Dies bestätigten vor Journalisten auch der langjährige Hausarzt der Patientin und Vertreter des Pflegeheimes. Zudem gibt es nach Angaben von Putz schriftliche Aufzeichnungen, die dies belegen.

Die künstliche Ernährung der 74-Jährigen kann nur dann wieder beendet werden, wenn der Bruder erneut als rechtlicher Betreuer seiner Schwester eingesetzt wird und die Einstellung im Einvernehmen mit dem Hausarzt veranlasst. Dies will der Mann nach Angaben von Rechtsanwalt Putz mit allen juristischen Mitteln durchsetzen, was aber Wochen dauern kann.
dpa / jb

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 22.11.2006

Juristisches Tauziehen

Verfasst: 25.11.2006, 08:20
von H.P.
Siehe auch den Beitrag unter
"Da kann ich mich doch auf dich verlassen, Mama?"
viewtopic.php?t=5521

„Altöttinger Justizskandal“ - Entscheidung korrigiert!

Verfasst: 08.12.2006, 14:04
von Presse
Putz & Steldinger
Rechtsanwälte
Medizinrechtliche Sozietät
München

8.12.2006

Presseerklkärung

„Altöttinger Justizskandal“:
Landgericht Traunstein macht alle Fehlentscheidungen des Altöttinger Vormundschaftsrichters rückgängig


Mit Beschluss vom 7.12.2006 hat das Landgericht Traunstein alle Entscheidungen des Altöttinger Amtsgerichtsdirektors Michalke wieder aufgehoben und damit dem kirchlichen Pflegeheim St. Paulus Stift, dem Arzt und dem Betreuer Recht gegeben. Diese hatten vollkommen korrekt gehandelt, wie der umfassend begründete Beschluss darstellt. Zwischen dem Arzt und dem Betreuer bestand hinsichtlich des Zulassens des Sterbens der im Sterben befindlichen Frau absolute Übereinstimmung. Das Landgericht hatte den Arzt und den Betreuer am vergangenen Freitag vier Stunden lang angehört und sich davon überzeugt, dass beide ihre Aufgaben mit höchster Verantwortlichkeit und sachlich richtig wahrnehmen.

Deshalb hat das Landgericht die neue Betreuerin wieder entlassen. Der Bruder ist nun wieder Betreuer.

Sobald in zwei Wochen die Rechtskraft des Beschlusses eingetreten ist, wird der Bruder als Betreuer in einvernehmlichen Zusammenwirken mit dem behandelnden Hausarzt erneut die Therapiezieländerung beschließen, wonach die seine Schwester nicht mehr weiter künstlich durch Infusionen lebensverlängernd behandelt wird. Sie wird dann mit palliativer Medikation ohne Schmerzen, Hunger, Durst und ohne quälende sonstige Symptome in tiefster Ohnmacht für immer einschlafen können.

Zur Untermauerung der Richtigkeit des Vorgehens ist mittlerweile ein fachärztliches Gutachten erstellt worden, das auch dem Landgericht Traunstein vorliegt.

Der Gutachter, Chefarzt des Kompetenzzentrums für Altersmedizin, Mobilität und Erkrankungen des Zentralnervensystems am Krankenhaus Haag sowie zugleich Chefarzt der Neurologie der interdisziplinären TEMPIS - Schlaganfallspezialstation am Krankenhaus Mühldorf, kommt zu dem Ergebnis, dass der behandelnde Arzt vollkommen korrekt die Therapiezieländerung vorgenommen hat.

Danach ist es bei der Patientin entsprechend den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie sowie nach dem geltenden ärztlichen Standard, wie er sich aus der Literatur und Praxis ergibt, geboten, die Lebensverlängerung durch künstliche Ernährung zu beenden. Zugleich ist es geboten, der Patienten im Sterbeprozess mit Flüssigkeit jene Medikamente zuzuführen, damit ihr natürlicher Sterbeprozess sanft und ohne quälende Symptome verläuft. Das Gutachten war auf Veranlassung der medizinrechtlichen Sozietät Putz und Steldinger erstellt worden, um die Richtigkeit der ärztlichen Entscheidung zu beweisen.

Die Rechtsanwälte Putz und Steldinger weisen daraufhin, dass der Rechtsstreit und die nunmehr noch abzuwartende Rechtsmittelfrist erzwingen, dass ein Mensch entgegen medizinischer Indikation und gegen seinen Willen weiterbehandelt wird, dass also das erzwungene Verfahren gegenwärtig zu einer nicht standardgemäßen Behandlung führt. Der Bundesgerichtshof hat dies im vergangenen Jahr zurecht als Zwangsbehandlung bezeichnet.

Wolfgang Putz
Beate Steldinger
Rechtsanwälte

Streit um das Sterben der Neuöttinger Patientin

Verfasst: 29.12.2006, 08:13
von Putz & Steldinger, RA
Streit um das Sterben der Neuöttinger Patientin Anneliese W. geht in die dritte Instanz.
Die Todkranke muss bis zur Rechtskraft weiter künstlich am Leben erhalten werden.


Die Verfahrenspflegerin RAin Sabine Mayer hat am vergangenen Freitag gegen die Entscheidung des Landgerichts Traunstein vom 07.12.2006 weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht München eingelegt. Das Landgericht Traunstein hatte den Bruder der todkranken Patientin Anneliese W. wieder zum Betreuer eingesetzt und die von Altöttinger Amtsgerichtsdirektor Michalke eingesetzte neue Betreuerin entlassen. Aufgrund der Einlegung der "weiteren Beschwerde" ist die Entscheidung des Landgerichts Traunstein nun nicht rechtskräftig geworden. Daher muss die todkranke Frau bis zur Rechtskraft weiter künstlich am Leben gehalten werden.

Mit einer Entscheidung des Betreuungssenats des Oberlandesgerichts München rechnen wir in der ersten Januarhälfte.

Mit der weiteren Beschwerde wird im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ein Revisionsrechtliches Verfahren herbeigeführt, welches die Entscheidung des Landgerichts Traunstein auf Rechtsfehler überprüft. Rechtsfehler vermögen wir nicht zu erkennen, so dass wir mit einer Bestätigung der Traunsteiner Entscheidung rechnen.

Das Landgericht Traunstein hatte nach einer vierstündigen Beweisaufnahme seine Entscheidung getroffen. Frau Rechtsanwältin Mayer war während der gesamten Verhandlung zugegen und keine ihrer Fragen wurde abgeschnitten. Das geradezu fanatische Vorgehen einer Verfahrenspflegerin gegen eine so sorgfältig erarbeitete und auf zwölf Seiten substantiiert begründete Entscheidung eines Landgerichts ist ungewöhnlich. Vormundschaftsgerichtliche Verfahren sind schließlich kein Zivilstreit, aus dem die eine oder andere Seite als Sieger hervorgehen möchte. Offensichtlich wird hier versucht, das Leben der Todkranken mit allen juristischen Mitteln zu verlängern und zu verhindern, dass die Frau nach Absetzen der leidensverlängernden Behandlung an ihrer unheilbaren Gehirnzersetzung sterben kann.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.12.2006
Rechtsanwälte Wolfgang Putz und Beate Steldinger
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Verfasst: 31.12.2006, 03:50
von enno
vormudschaftrichter und gesetzliche betreuer,handeln nur nach gesetz,sie kennen nicht den patienten,wie können sie menschlich handeln?
sie befolgen gesetze mit scheuklappen,es ist ihr "broterwerb".

Verfasst: 31.12.2006, 19:15
von Claridge
enno hat geschrieben:vormudschaftrichter und gesetzliche betreuer,handeln nur nach gesetz,sie kennen nicht den patienten,wie können sie menschlich handeln?
sie befolgen gesetze mit scheuklappen,es ist ihr "broterwerb".
Dieser hier war schon ein ganz besonderes Exemplar.
Ich kenne in meinem Bekanntenkreis unter den Pflegekräften nicht einen einzigen der nicht aufgeatmet hat als bekannt wurde das M. in Ruhestand geht.

OLG entscheidet über Neuöttinger Sterbefall

Verfasst: 25.01.2007, 15:03
von Presse
Pressemitteilung
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Oberlandesgericht München entscheidet letztinstanzlich zum Neuöttinger Sterbefall:

Der Bruder der schwerstkranken Patientin ist ab sofort wieder deren rechtlicher Betreuer.

In aller Deutlichkeit weisen wir jene heutigen Agenturmeldungen zurück, wonach das Oberlandesgericht München damit bereits beschlossen habe, die schwer kranke Frau müsse jetzt nicht mehr mit künstlicher Ernährung am Leben erhalten werden.

Die korrekte Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München stellt klar, dass über die Zulässigkeit des Behandlungsabbruchs nicht entschieden wurde. Diese ist natürlich Gegenstand der Entscheidung von Arzt und Betreuer. Dazu werden wir zu einem erweiterten "Round-table-Gespäch" mit dem langjährigen Hausarzt einem weiteren Facharzt für Anästhesie und Palliativmedizin, einem medizinischen Gutachter für Neurologie und Geriatrie, dem Betreuer, der Pflegeeinrichtung und den beteiligten Rechtsanwälten auch das Vormundschaftsgericht Altötting und die Staatsanwaltschaft Traunstein einladen.

Wir verweisen auf unsere heutige ausführliche Pressemitteilung unter:
http://www.putz-medizinrecht.de/start.p ... ungen.html

Quelle: Pressemitteilung vom 25.1.2007
Rechtsanwälte Putz & Steldinger
Medizinrechtliche Sozietät

Neuöttinger Heim: Patientin am 12.02.2007 gestorben

Verfasst: 16.02.2007, 08:09
von Putz / Steldinger, RAe
Sterbehilfefall im Neuöttinger Heim: Patientin am 12.02.2007 gestorben

Am 12.02.2007 ist die todkranke Patientin Anneliese W. aus dem St.-Paulus-Stift in Neuötting verstorben. Nachdem der Bruder durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 25.01.2007 rehabilitiert worden war und wieder rechtlicher Betreuer war, übertrug er die hausärztliche Behandlung wieder dem langjährigen Hausarzt.
Nach den Vorgaben des Oberlandesgerichts wurde in einem interdisziplinären Fachgutachten vom 06.02.2007 (Neurolgie/Geriatrie/Anästhesie/Palliativmedizin) von unabhängigen Sachverständigen festgestellt, dass eine Indikation für eine künstliche Lebensverlängerung aktuell ebenso wenig gegeben war wie im vergangenen November. Damals hatten der Hausarzt und der Betreuer im Konsens das Sterben bei palliativer ärztlicher Betreuung zugelassen, weil die Patientin an einer fortschreitenden Gehirnzersetzung litt und in die letzte Lebensphase eingetreten war. Dies bestätigte inzwischen ein Ergänzungsgutachten der Landgerichtsärztin an die Staatsanwaltschaft.
Das Amtsgericht/Vormundschaftsgericht Altötting und die Staatsanwaltschaft Traunstein wurden letzte Woche informiert. Das neue interdisziplinäre Gutachten wurde der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Entsprechend den gutachterlichen Vorgaben konnte Frau W. nun bestens palliativ versorgt am 12.02.2007 ohne Schmerzen und Leid versterben. Dies genau drei Monate nachdem der Altöttinger Amtsgerichtsdirektor diesen Sterbeprozess unterbrochen hatte. Die Medienberichte hatten bundesweit für Irritation in der gesamten Hospiz- und Palliativszene gesorgt.
Nun sind sowohl die katholische Jacob-Friedrich-Bussereau-Stiftung als Träger des St.-Paulus-Stifts wie auch der Hausarzt Dr. Rolf Eschstruth aus Neuötting voll rehabilitiert. Vor allem aber fand das künstlich verlängerte Leiden der Patientin ein Ende.

Mehr zum Fall auf unserer Homepage unter
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Quelle: Pressemitteilung vom 15.2.2007

Verfasst: 17.02.2007, 23:46
von enno
endlich mal ein positives urteil.
leider zu lange für den betroffenen menschen und den angehörigen.
kein liebender angehöriger,würde den tod herbeiwünschen.
stationäre pflege(fremde person)kann nicht mit pflegende angehörige verglichen werden(immer noch die mehrzahl),somit sieht auch oft die gesamte familie,verwante und bekannte,was realität ist.
solange es die angst vor pflegebedüftigkeit gibt,wünscht sich jeder lieber den tot,der mit pflegebedürftigkeit in konntakt kommt(eingeschlossenexam..pflegende--95%).
mfg enno