Sterbehilfe bei schwerstbehinderten Neugeborenen?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Sterbehilfe bei schwerstbehinderten Neugeborenen?

Beitrag von Service » 09.11.2006, 08:06

Konservative britische Geburtshelfer für Möglichkeit „aktiver“ ärztlicher Sterbehilfe bei schwerstbehinderten Neugeborenen

<< LONDON (ast). Die britische Ärzteschaft und die Öffentlichkeit diskutieren derzeit abermals über das Thema der aktiven ärztlichen Sterbehilfe. Anlaß der neuen Ethik-Debatte sind Äußerungen des Royal College of Obstetricians and Gynaecology (RCOG) in London, wonach Geburtshelfer "ernsthaft überlegen" sollten, schwerbehinderte Neugeborene zu töten. .... .
Das RCOG gehört zu den konservativsten ärztlichen Berufsverbänden in Großbritannien. Umso erstaunlicher ist der jüngste Vorstoß in Sachen Sterbehilfe. Das College wies darauf hin, daß heute viele schwerbehinderte Neugeborene dank enormer medizinischer Fortschritte überlebten. Weder die schwerbehinderten Patienten noch deren Angehörige hätten allerdings etwas Positives von der "Lebensverlängerung zu erwarten". ... >>

Vollständig unter: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=26280

Siehe auch:
Der frühe Tod – Euthanasie, das waren doch die Nazis:
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/16 ... 401145.asp

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 8.11.2006

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