Spitzengespräch der Bundesärztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
Aktuelle Fragen der Gesundheitsreform, Initiativen zur Verringerung der Spätabtreibungen sowie der Umgang mit Patientenverfügungen und der Fürsorge am Lebensende standen im Mittelpunkt eines Gespräches, das am 25. Oktober 2006 in Bonn zwischen Vertretern der Bundesärztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) stattfand.
Im Zentrum gesundheitspolitischer Reformvorstellungen müssten, so die Gesprächsteilnehmer, der Patient und seine individuelle Behandlung stehen. Einmütig sprachen sie sich für eine Stärkung der Gesundheitsförderung durch Prävention sowie die Förderung der Eigenverantwortung aus. Eine hinreichende Gesundheitsversorgung auch für gesellschaftliche Randgruppen müsse in der notwendigen Solidarität auch in Zukunft sichergestellt sein. Im Gespräch brachten die Vertreter der Ärzteschaft ihre Sorge über die gegenwärtig angestrebten Reformen im Gesundheitswesen zum Ausdruck, besonders mit Blick auf das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten.
Einigkeit bestand darüber, dass der Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens verbessert und Regelungen gesucht werden müssen, die insbesondere auch die Zahl der Spätabtreibungen verringern helfen. Hierbei werden auch Hilfestellungen für das Leben von und mit Kindern mit Behinderungen eine wichtige Rolle spielen.
Die Gesprächspartner unterstrichen die Notwendigkeit, die Frage einer gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen im Blick auf Form, Reichweite und Verbindlichkeit intensiv zu diskutieren. Patientenverfügungen sind nur ein Element, um eine menschenwürdige Sterbebegleitung zu erreichen. Beide Seiten betonten darüber hinaus die Bedeutung der Vorsorgevollmachten für die Ermittlung des Patientenwillens. Hospizwesen und Möglichkeiten palliativmedizinischer Begleitung müssen dringend weiter ausgebaut werden.
Einigkeit bestand ferner darüber, dass eine Mitwirkung von Ärzten bei der Selbsttötung dem ärztlichen Ethos widerspricht und entschieden abzulehnen ist. Vorschläge des Deutschen Juristentages, die Garantenpflicht des Arztes für das Leben gesetzlich zum Teil zurückzunehmen und berufsrechtliche Regelungen der Ärzte zu streichen, die die ärztliche Beihilfe zum Suizid sanktionieren, wurden klar zurückgewiesen. Ebenso stimmte man darin überein, jede öffentliche Duldung oder Förderung institutionalisierter Suizidbeihilfe eindeutig abzulehnen.
Die Delegationen standen unter Leitung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, und des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber. Es wurde verabredet, den Gedankenaustausch in regelmäßigen Abständen fortzusetzen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 27.10.2006
Spitzengespräch BÄK und Kirchen
Moderator: WernerSchell
Einer Meinung: Bundesaerztekammer und Kirchen
Einer Meinung: Bundesaerztekammer und Kirchen zu Spaetabtreibungen, Patientenverfuegungen und Fuersorge am Lebensende
Bonn (ALfA). Aktuelle Fragen der Gesundheitsreform, Initiativen zur Verringerung der Spaetabtreibungen sowie der Umgang mit Patientenverfuegungen und der Fuersorge am Lebensende standen im Mittelpunkt eines Gespraeches, das am 25. Oktober in Bonn zwischen Vertretern der Bundesaerztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) stattfand. Zu den Ergebnissen hiess es in einer gemeinsamen Presseerklaerung vom selben Tag u.a., es habe Einigkeit darueber bestanden, dass der Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens verbessert und Regelungen gesucht werden muessen, die insbesondere auch die Zahl der Spaetabtreibungen verringern helfen. Hierbei werden auch Hilfestellungen fuer das Leben von und mit Kindern mit Behinderungen eine wichtige Rolle spielen.
Hinsichtlich Fragen zum Lebensende unterstrichen die Gespraechspartner die Notwendigkeit, die Frage einer gesetzlichen Regelung von Patientenverfuegungen im Blick auf Form, Reichweite und Verbindlichkeit intensiv zu diskutieren. Patientenverfuegungen seien nur ein Element, um eine menschenwuerdige Sterbebegleitung zu erreichen. Beide Seiten betonten darueber hinaus die Bedeutung der Vorsorgevollmachten fuer die Ermittlung des Patientenwillens. Hospizwesen und Moeglichkeiten palliativmedizinischer Begleitung muessten zudem dringend weiter ausgebaut werden.
Einigkeit habe ferner darueber bestanden, dass eine Mitwirkung von Aerzten bei der Selbsttoetung dem aerztlichen Ethos widerspricht und entschieden abzulehnen ist. Kuerzlich gemachte Vorschlaege des Deutschen Juristentages, die Garantenpflicht des Arztes fuer das Leben gesetzlich zum Teil zurueckzunehmen und berufsrechtliche Regelungen der Aerzte zu streichen, die die aerztliche Beihilfe zum Suizid sanktionieren, wurden klar zurueckgewiesen. Ebenso habe man darin uebereingestimmt, jede oeffentliche Duldung oder Foerderung institutionalisierter Suizidbeihilfe eindeutig abzulehnen.
Die Delegationen wurden geleitet vom Praesidenten der Bundesaerztekammer, Professor Joerg-Dietrich Hoppe, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, und dem Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber. Es sei verabredet worden, den Gedankenaustausch in regelmaessigen Abstaenden fortzusetzen.
Quelle: ALfA-Newsletter 40/06 vom 27.10.2006
Bonn (ALfA). Aktuelle Fragen der Gesundheitsreform, Initiativen zur Verringerung der Spaetabtreibungen sowie der Umgang mit Patientenverfuegungen und der Fuersorge am Lebensende standen im Mittelpunkt eines Gespraeches, das am 25. Oktober in Bonn zwischen Vertretern der Bundesaerztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) stattfand. Zu den Ergebnissen hiess es in einer gemeinsamen Presseerklaerung vom selben Tag u.a., es habe Einigkeit darueber bestanden, dass der Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens verbessert und Regelungen gesucht werden muessen, die insbesondere auch die Zahl der Spaetabtreibungen verringern helfen. Hierbei werden auch Hilfestellungen fuer das Leben von und mit Kindern mit Behinderungen eine wichtige Rolle spielen.
Hinsichtlich Fragen zum Lebensende unterstrichen die Gespraechspartner die Notwendigkeit, die Frage einer gesetzlichen Regelung von Patientenverfuegungen im Blick auf Form, Reichweite und Verbindlichkeit intensiv zu diskutieren. Patientenverfuegungen seien nur ein Element, um eine menschenwuerdige Sterbebegleitung zu erreichen. Beide Seiten betonten darueber hinaus die Bedeutung der Vorsorgevollmachten fuer die Ermittlung des Patientenwillens. Hospizwesen und Moeglichkeiten palliativmedizinischer Begleitung muessten zudem dringend weiter ausgebaut werden.
Einigkeit habe ferner darueber bestanden, dass eine Mitwirkung von Aerzten bei der Selbsttoetung dem aerztlichen Ethos widerspricht und entschieden abzulehnen ist. Kuerzlich gemachte Vorschlaege des Deutschen Juristentages, die Garantenpflicht des Arztes fuer das Leben gesetzlich zum Teil zurueckzunehmen und berufsrechtliche Regelungen der Aerzte zu streichen, die die aerztliche Beihilfe zum Suizid sanktionieren, wurden klar zurueckgewiesen. Ebenso habe man darin uebereingestimmt, jede oeffentliche Duldung oder Foerderung institutionalisierter Suizidbeihilfe eindeutig abzulehnen.
Die Delegationen wurden geleitet vom Praesidenten der Bundesaerztekammer, Professor Joerg-Dietrich Hoppe, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, und dem Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber. Es sei verabredet worden, den Gedankenaustausch in regelmaessigen Abstaenden fortzusetzen.
Quelle: ALfA-Newsletter 40/06 vom 27.10.2006
CDU und EKD gegen aktive Sterbehilfe
CDU und EKD gegen aktive Sterbehilfe
Dienstag, 14. November 2006
Berlin/Hannover - Die CDU und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) lehnen weiterhin jede Form von aktiver Sterbehilfe ab. Beide Seiten sind sich ferner einig, dass bei den Themen Spätabtreibung und Patientenverfügung klärende Regelungen notwendig seien, teilten EKD und CDU am Dienstag nach einem Spitzengespräch mit. An dem dreistündigen Treffen am Montagabend in Berlin nahmen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und EKD-Ratsvorsitzender Bischof Wolfgang Huber teil.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=26399
Dienstag, 14. November 2006
Berlin/Hannover - Die CDU und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) lehnen weiterhin jede Form von aktiver Sterbehilfe ab. Beide Seiten sind sich ferner einig, dass bei den Themen Spätabtreibung und Patientenverfügung klärende Regelungen notwendig seien, teilten EKD und CDU am Dienstag nach einem Spitzengespräch mit. An dem dreistündigen Treffen am Montagabend in Berlin nahmen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und EKD-Ratsvorsitzender Bischof Wolfgang Huber teil.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=26399
Bundesärztekammer befürwortet Patientenverfügungen
Humanes Sterben
Bundesärztekammer befürwortet Patientenverfügungen
Die Bundesärztekammer hat sich im Grundsatz für Patientenverfügungen ausgesprochen. „Das ist eine Hilfe für die Ärzte, um in einem unklaren Fall den mutmaßlichen Willen des Patienten erfüllen zu können“, sagte Präsident Jörg-Dietrich Hoppe.
24.11.06 - In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgehalten werden, welche Behandlung ein Patient wünscht, sollte er sich nicht mehr selbst dazu äußern können. Eine solche Verfügung kann unter anderem lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung und Beatmung untersagen.
Er würde jedem Patienten empfehlen, eine derartige Willenserklärung zu verfassen, sagte Hoppe: „Je detaillierter und zeitnäher, desto besser.“ Trotzdem sei es kaum möglich, sich in einer Patientenverfügung vollständig abzusichern. „Krankheitsverläufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach mit einem Gesetz regeln.“ Daher sprechen sich die Ärzte gegen eine gesetzliche Regelung aus, die Juristen zuvor gefordert hatten.
dpa
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 24.11.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 33.htm?n=1
Bundesärztekammer befürwortet Patientenverfügungen
Die Bundesärztekammer hat sich im Grundsatz für Patientenverfügungen ausgesprochen. „Das ist eine Hilfe für die Ärzte, um in einem unklaren Fall den mutmaßlichen Willen des Patienten erfüllen zu können“, sagte Präsident Jörg-Dietrich Hoppe.
24.11.06 - In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgehalten werden, welche Behandlung ein Patient wünscht, sollte er sich nicht mehr selbst dazu äußern können. Eine solche Verfügung kann unter anderem lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung und Beatmung untersagen.
Er würde jedem Patienten empfehlen, eine derartige Willenserklärung zu verfassen, sagte Hoppe: „Je detaillierter und zeitnäher, desto besser.“ Trotzdem sei es kaum möglich, sich in einer Patientenverfügung vollständig abzusichern. „Krankheitsverläufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach mit einem Gesetz regeln.“ Daher sprechen sich die Ärzte gegen eine gesetzliche Regelung aus, die Juristen zuvor gefordert hatten.
dpa
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 24.11.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 33.htm?n=1