Arzt haftet nicht immer für falsche Diagnose
Verfasst: 27.10.2006, 06:56
Blinddarmentzündung nicht erkannt
Arzt haftet nicht immer für falsche Diagnose
Passiert einem Arzt ein Diagnosefehler, hat der betroffene Patient deshalb nicht zwangsläufig Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.
26.10.06 - Die Symptome einer Erkrankung seien oft mehrdeutig und ließen auf verschiedene Ursachen schließen, so die Richter. Solange ein Arzt die erforderlichen Untersuchungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst vornehme, könne ihm daher auch eine objektiv falsche Diagnose rechtlich nicht zum Vorwurf gemacht werden (Az.: 5 U 1494/05).
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz auf. Es hatte einer Patientin 12.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, da der Arzt ihren entzündeten Blinddarm nicht erkannt hatte. Er war zunächst von Magen- und Darmstörungen sowie später von einem fieberhaften Harnwegsinfekt ausgegangen. Das OLG stellte nun fest, dass nach dem Gutachten eines Sachverständigen der behandelnde Arzt alle erforderlichen diagnostischen Maßnahmen ergriffen habe. Die Befundlage sei schwierig gewesen und von dem Mediziner plausibel gedeutet worden. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Sache liegt nun wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (Az.: VI ZR 155/06).
dpa / jb
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 26.10.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 28.htm?n=1
Arzt haftet nicht immer für falsche Diagnose
Passiert einem Arzt ein Diagnosefehler, hat der betroffene Patient deshalb nicht zwangsläufig Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.
26.10.06 - Die Symptome einer Erkrankung seien oft mehrdeutig und ließen auf verschiedene Ursachen schließen, so die Richter. Solange ein Arzt die erforderlichen Untersuchungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst vornehme, könne ihm daher auch eine objektiv falsche Diagnose rechtlich nicht zum Vorwurf gemacht werden (Az.: 5 U 1494/05).
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz auf. Es hatte einer Patientin 12.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, da der Arzt ihren entzündeten Blinddarm nicht erkannt hatte. Er war zunächst von Magen- und Darmstörungen sowie später von einem fieberhaften Harnwegsinfekt ausgegangen. Das OLG stellte nun fest, dass nach dem Gutachten eines Sachverständigen der behandelnde Arzt alle erforderlichen diagnostischen Maßnahmen ergriffen habe. Die Befundlage sei schwierig gewesen und von dem Mediziner plausibel gedeutet worden. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Sache liegt nun wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (Az.: VI ZR 155/06).
dpa / jb
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 26.10.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 28.htm?n=1