Arzt muss nach Infektion 25.000 Euro zahlen
Verfasst: 24.10.2006, 09:07
Vorweg:
Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig geworden. Der BGH hat mit Urteil vom 20.03.2007 die Revision verworfen. Siehe dazu die Texteinstellung vom 23.3.2007 (weiter unten).
Hygienemängel in der Praxis:
Arzt muss nach Infektion 25.000 Euro zahlen
Ein Arzt aus Rheinland-Pfalz muss wegen Hygienemängeln in seiner Praxis einer Patientin 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem jetzt bekannt gewordenen grundlegenden Urteil.
23.10.06 - Ein Mediziner muss demnach für die Einhaltung der maßgeblichen Hygieneregeln sorgen. Eine Haftung entfalle nur, wenn der Arzt nachweisen könne, dass die bei einem Patienten aufgetretene Infektion auch trotz Beachtung dieser Vorschriften eingetreten wäre (Az.: 5 U 1711/05).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Patientin statt. Die Frau hatte eine Spritze im Nacken und daraufhin einen so genannten Spritzenabszess bekommen. Laut OLG fehlten in der Praxis Hygienepläne und -anweisungen. Außerdem seien Desinfektionsmittel häufig nicht in ihren Originalbehältnissen aufbewahrt worden und teilweise verkeimt gewesen. Zudem habe sich das Praxispersonal vor dem Aufziehen einer Spritze in der Regel nicht die Hände desinfiziert.
BGH muss entscheiden
Vor diesem Hintergrund sah es das Gericht als hinreichend wahrscheinlich an, dass mangelnde Hygiene der Grund für die Infektion der Klägerin war. Zwar gehörten Keimübertragungen zum Krankheitsrisiko eines Patienten, für das ein Arzt nicht unbedingt haftbar gemacht werden könne. Anders liege der Fall jedoch, wenn der Arzt nachweisbar gegen Hygienevorschriften verstoßen habe.
Das Urteil des OLG Koblenz ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Fall liegt nun vielmehr wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor (Az.: VI ZR 158/06).
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 23.10.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 27.htm?n=1
Siehe auch unter
Hygienemängel: Arzt muß 25 000 Euro zahlen
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/1 ... echt/recht
Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig geworden. Der BGH hat mit Urteil vom 20.03.2007 die Revision verworfen. Siehe dazu die Texteinstellung vom 23.3.2007 (weiter unten).
Hygienemängel in der Praxis:
Arzt muss nach Infektion 25.000 Euro zahlen
Ein Arzt aus Rheinland-Pfalz muss wegen Hygienemängeln in seiner Praxis einer Patientin 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem jetzt bekannt gewordenen grundlegenden Urteil.
23.10.06 - Ein Mediziner muss demnach für die Einhaltung der maßgeblichen Hygieneregeln sorgen. Eine Haftung entfalle nur, wenn der Arzt nachweisen könne, dass die bei einem Patienten aufgetretene Infektion auch trotz Beachtung dieser Vorschriften eingetreten wäre (Az.: 5 U 1711/05).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Patientin statt. Die Frau hatte eine Spritze im Nacken und daraufhin einen so genannten Spritzenabszess bekommen. Laut OLG fehlten in der Praxis Hygienepläne und -anweisungen. Außerdem seien Desinfektionsmittel häufig nicht in ihren Originalbehältnissen aufbewahrt worden und teilweise verkeimt gewesen. Zudem habe sich das Praxispersonal vor dem Aufziehen einer Spritze in der Regel nicht die Hände desinfiziert.
BGH muss entscheiden
Vor diesem Hintergrund sah es das Gericht als hinreichend wahrscheinlich an, dass mangelnde Hygiene der Grund für die Infektion der Klägerin war. Zwar gehörten Keimübertragungen zum Krankheitsrisiko eines Patienten, für das ein Arzt nicht unbedingt haftbar gemacht werden könne. Anders liege der Fall jedoch, wenn der Arzt nachweisbar gegen Hygienevorschriften verstoßen habe.
Das Urteil des OLG Koblenz ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Fall liegt nun vielmehr wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor (Az.: VI ZR 158/06).
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 23.10.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 27.htm?n=1
Siehe auch unter
Hygienemängel: Arzt muß 25 000 Euro zahlen
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/1 ... echt/recht