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Ständige Überbelegung im Krankenhaus

Verfasst: 10.10.2006, 21:41
von Roschie68
Hallo liebe Mitstreiter!

Wer kann mir etwas über die rechtlichen Verhältnisse im Bezug auf eine Ständige Überbelegung der Zimmer unseren internistischen Station sagen? Es handelt sich um ein Schwerpunktkrankenhaus (öffentlich).
Auf unserer Station haben wir Dreibettzimmer in denen jedoch fast immer einviertes eingeschobenes Bett an der Wand steht. Hin und wieder in der letzten Zeit auch mal ein fünftes.
Bereits mit vier Betten ist es so eng, das ein vernünftiges Arbeiten kaum möglich ist. Wir haben in der letzten Zeit gehäuft Patienten mit Antibiotikaindizierten Diarrhöen bei Infektionen mit Clostridium Difficile.
Diese Patienten liegen einfach Zwischen den anderen. An Isolierungsmaßnahmen gibt es lediglich die verwendung von Kitteln, sowie die Benutzung eines eigenen Toilettenstuhls, der ja auch zumeist mitten im Raum steht. Der Weg zur Nasszelle ist ja durch die zusätzlichen Betten versperrt ( find ich für die Patienten sehr entwürdigend).
Meine Fragen wären:

Wie sieht die Situation in anderen Kliniken aus?

Stimmt es, das Schwerpunktkrankenhäuser bei Überfüllung keine Patienten ablehnen, also an ein anderes Krankenhaus verweisen dürfen?

Haben Patienten die Möglichkeit gegen diese Zustände vorzugehen? Die meisten beschweren sich natürlich beim Pflegepersonal, dass natürlich mit der Situation ebenfalls nicht zufrieden ist.

Haben wir als Pflegepersonal eine rechtliche Möglichkeit auf die Situation einzuwirken? Bei stetig steigender Patientenzahl immer weniger Pflegepersonal.


Auch für Teilantworten bin ich sehr dankbar.
Gruß Roschie68

Verfasst: 15.10.2006, 07:37
von Herbert Kunst
Hallo Roschie,
bei Überbelegung stellen sich verschiedene Fragen. Z.B.: Inwieweit kann das Personal den damit zwangsläufig gestiegenen Aufgaben zurecht kommen? Sind die Hygienemaßnahmen gewährleistet? Müssen sich Patienten in ein überbelegtes Zimmer schieben lassen? Dürfen Patienten abgewiesen werden?
Ich denke, dass ein Krankenhaus nur insoweit zur Aufnahme verplichtet ist, wie die Kapazitäten reichen. Ansonsten ist eine Weiterleitung sinnvoll und vertretbar. Allerdings müssen Notfälle vorrangig versorgt werden. Also, niemand darf ernstlichen Schaden erleiden.
Gegen die Überbelegung können sich Patienten beschweren. Ob mit Erfolg, hängt von den Einzelumständen ab. Patienten sollten sich auf jeden Fall öfter zu Wort melden. Angeblich sind sie doch die Hauptpersonen! Ggf. kann auch wg. mangelhafter Hygiene das Gesundheitsamt eingeschaltet werden.
Ich denke, dass es vielerlei Missstände in den Krankenhäusern gibt. Sie werden nur nicht gehörig angegangen nach dem Motto: Wo kein Kläger, das kein Richter.
Alle Beteiligten sollten "munterer" reagieren und unerträgliche Zustände nicht einfach hinnehmen. Wie wär`s mit einer Rechnungskürzung? Im Krankenhaus gibt es auch Patientenfürsprecher. Wieviel können die sich auch einmal reinhängen?
Gruß
Herbert Kunst